Agriphotovoltaik
Bundesnetzagentur veröffentlicht Anforderungen für die Agri-PV-Ausschreibung
Gebote für Anlagenkombinationen mit besonderen Solaranlagen werden bei der Innovationsausschreibung zum Gebotstermin 1. April 2022 bevorzugt bezuschlagt.
Die Bundesnetzagentur hat die Anforderungen an besondere Solaranlagen nach der Innovationssauschreibungsverordnung festgelegt. „Besondere Solaranlagen“ sind Photovoltaikanlagen, die entweder auf Gewässern, auf Parkplätzen oder auf landwirtschaftlichen Flächen bei gleichzeitigem Nutzpflanzenanbau auf derselben Fläche errichtet und betrieben werden. Den besonderen Solaranlagen ist gemein, dass eine Doppelnutzung der Flächen stattfindet. So sollen neue Solarstrompotentiale erschlossen werden. Dabei sollen Anlagenkombinationen bevorzugt einen Zuschlag erhalten.
Die Festlegung regelt Anforderungen an die Installationsorte und an Errichtungs- und Betriebsweise sowie Nachweise, die zu erbringen sind. Die besonderen Solaranlagen müssen über die gesamte Förderdauer den in der Festlegung gestellten Anforderungen entsprechen. Dabei geht es um folgenden Anlagentypen:
- Die Solaranlagen auf Ackerflächen bzw. landwirtschaftlich genutzten Flächen müssen nach Stand der Technik errichtet und betrieben werden. Die Einhaltung des Standes der Technik gilt insbesondere als erbracht, wenn die Solaranlagen und der Nutzpflanzenanbau bzw. der Anbau von Dauerkulturen oder mehrjährigen Kulturen auf den Flächen über die gesamte Förderdauer die Anforderungen der DIN SPEC 91434:2021-05 erfüllen.
- Bei Solaranlagen auf Gewässern findet eine enge Orientierung am Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und den dort geregelten Gewässerkategorien statt.
- Solaranlagen auf Parkplätzen dürfen die Nutzung der Flächen als Parkraum nicht zu stark einschränken. Die Parkplatzflächen dürfen nicht vorrangig zum Zweck der Errichtung von...
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