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Power-to-Gas

Bundesrat beschließt Netzausbaubeschleunigungsgesetz

Der Bundesrat hat grünes Licht für das Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus (NABEG) gegeben. Nur aufgrund eines Antrages von Schleswig-Holstein wird es keine Schlechterstellung der Wasserstoffproduktion geben.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Bundesrat hat am Freitag, den 12. April 2019, dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) zugestimmt. Schleswig-Holstein hat in letzter Minute Zusagen von der Bundesregierung zur Stärkung der Sektorenkopplung bekommen. „Nun ist endlich der Weg frei für einen beschleunigten Ausbau der Höchstspannungstrassen, um Windenergie aus Schleswig-Holstein künftig besser in den Süden transportieren zu können. Im Gesetz enthalten sind vor allem notwendige Optimierungen des Planungs- und Genehmigungsrechts“, sagte Energiewendeminister Jan Philipp Albrecht.

Weitere Anstrengungen zur Netzoptimierung nötig

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Damit sei die Arbeit aber nicht getan, so der Minister und ergänzte: „Die Bundesregierung muss in den nächsten Monaten weitere Anstrengungen unternehmen, beispielsweise bei der Netzoptimierung, dem Netzmonitoring und der Digitalisierung der Stromnetze, damit auch die vorhandenen Stromnetze besser genutzt werden können.“

Keine Schlechterstellung von Power-to-Gas

Nur aufgrund des Antrages von Schleswig-Holstein zur Anrufung des Vermittlungsausschusses wird es keine Schlechterstellung der Wasserstoffproduktion geben, teilt das Landesenergiewendeministerium mit. Die Bundesregierung habe endlich gehandelt und per Protokollerklärung zugesagt, umgehend eine Regelung in dem Gesetz zurückzunehmen, die die Befreiung von Power-to-Gas-Anlagen von den Netzentgelten streichen wollte. Schleswig-Holstein hat seinen Antrag daraufhin zurückgezogen.

Notwendig sei nun ein zukunftsfähiges Förderkonzept für alle Power-to-X-Technologien. Eine pauschale Netzentgeltbefreiung sei auf Dauer zu undifferenziert und greife zu kurz. Voraussetzung für die Nutzung dieser Technologien müsse sein, dass der Strom aus erneuerbaren Energien stamme, insbesondere aus Windkraftanlagen, die andernfalls wegen Netzengpässen abgeregelt werden müssten. Wenn es gelinge diesen Strom für den Verkehrs- und Wärmebereich zu nutzen, könnten zusätzliche Klimaschutzeffekte erzielt werden. „Es ist gut, dass die Bundesregierung sich nun auch bereit erklärt hat, ein solches Konzept zu entwickeln. Schleswig-Holstein wird seine Erfahrungen im Bereich der Sektorenkopplung und der CO₂-Bepreisung aktiv in den anstehenden Diskussionsprozess einbringen“, so Albrecht. „Wir hoffen nun, dass die Bundesregierung unsere Vorschläge zu einer Reform der Abgaben- und Umlagen im Energiebereich zügig aufgreift, um so die Benachteiligung von Erneuerbaren Energien gegenüber fossilen Energieträgern, insbesondere im Verkehrs- und Wärmebereich, zu beseitigen.“

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