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Bundesrat diskutiert über neue Förderung der Güllevergärung

Die Länderkammer will mit einem EEG-unabhängigen Vergütungsmodell die Rolle von Biogasanlagen stärken. Dazu gehören die Güllevergärung und die Biomethaneinspeisung.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung am vergangenen Freitag eine Entschließung der Länder Thüringen und Rheinland-Pfalz angenommen. Darin schlägt die Länderkammer vor, neue Vergütungsmodelle für Biogasanlagen zu schaffen. Diese sollen unabhängig vom Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sein. „Hierdurch würde man nicht nur eine verlässliche Perspektive für die Anlagenbetreiber schaffen, sondern auch für transparente Gestehungskosten von Biogas- und Biomassestrom und damit für faire Wettbewerbsbedingungen für die erneuerbaren Energien im Strom- bzw. Gasmarkt sorgen“, heißt es in der Begründung. Die bedarfsgerechte Stromerzeugung sowie die Ökosystem- und Klimaschutzleistungen von Biogasanlagen sollten erhalten bleiben. Gleichzeitig könnte der Förderbedarf der Anlagen und damit das EEG-Konto von „strommarktexternen“, aber stattlich erwünschten Preisbestandteilen entlastet werden.

4 Vorschläge der Länder

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Dazu machte der Bundesrat vier Vorschläge:

  1. Der Bundesrat hält es für wichtig, parallel zur Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) auch vom EEG unabhängige Vergütungskonzepte zu entwickeln. Die Vergütungskonzepte beträfen beispielsweise die Biomethaneinspeisung ins Erdgasnetz für die Sektoren Wärme und Verkehr.
  2. Der Bundesrat will die energetische Nutzung von Wirtschaftsdüngern, landwirtschaftlichen Reststoffen und ökologisch vorteilhaften Substraten in Biogasanlagen verstärken. Sie seien eine wichtige Umwelt- und Klimaschutzmaßnahme für den Sektor Landwirtschaft, die aber außerhalb des Energiesektors zu fördern seien.
  3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, zeitnah Vorschläge für neue, von Biomasseanlagen nutzbare Vergütungskonzepte vorzulegen. Dazu gehören auch die im Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung erwähnten neuen Instrumente zur „Stärkung der Vergärung von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft und landwirtschaftlichen Reststoffen“ in Biogasanlagen.
  4. Darüber hinaus fordert der Bundesrat die Bundesregierung dazu auf, ein Konzept vorzulegen, wie Energie aus Biomasse zukünftig vorrangig genutzt werden soll. Hierbei sind die unter den ersten drei Punkten geschilderten Anforderungen aus dem Verkehrs- und Wärmesektor, insbesondere für Prozesswärme, sowie die Bereitstellung grüner Gase für das Gasnetz der Zukunft zu berücksichtigen.“

Bioenergiebranche drängt auf schnelle Lösungen

„Wir begrüßen den neuerlichen Rückenwind aus den Bundesländern. Gerade angesichts der nun endlich gestarteten EEG-Novelle kommt dieser Impuls zur rechten Zeit“; kommentierte Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie, im Namen der Bioenergieverbände den Vorstoß des Bundesrates, Einmal mehr würden die Länder deutlich machen, dass sie den wahren vielfältigen Wert der Bioenergie kennen. „Bioenergie-Anlagen erbringen neben der beträchtlichen Erzeugung von Strom und Wärme auch wichtige Ökosystem- und Klimaschutzleistungen, die in der energiewirtschaftlich geprägten Debatte zum EEG traditionell nicht genügend Beachtung erfahren“, sagt Rostek. In den Ländern hingegen sei die Bioenergie vor Ort sichtbar und spürbar und habe sich als ein wichtiger Bestandteil der regionalen Kreislaufwirtschaft etabliert.

In der Tat wäre es wünschenswert, wenn die vielseitigen Funktionen der Bioenergie endlich in einem ganzheitlichen Ansatz betrachtet und angereizt würden. Das ginge perspektivisch weit über das EEG hinaus. Der Diskussionsprozess dazu sollte unverzüglich gestartet werden. „Angesichts des bereits eingesetzten Rückbaus von Biogasanlagen können wir uns aber keine weiteren Verzögerungen leisten – es besteht kurzfristiger dringender Handlungsdruck. In den kommenden Wochen sind im Zuge der EEG-Novelle daher stabilisierende Maßnahmen unabdingbar“, unterstreicht sie.

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