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Bundesrat drängt auf stärkeren Ausbau der erneuerbare Energien

Konkreten Handlungsbedarf sehen die Bundesländer bei den Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen, dem Deckel bei der Photovoltaik und Perspektiven für Biogasanlagen.

Lesezeit: 5 Minuten

Der Bundesrat fordert umgehend Maßnahmen, um die Erneuerbaren Energien weiter auszubauen. Ansonsten könnten die klimapolitischen Ziele nicht erreicht werden, heißt es in einer Entschließung, die die Länderkammer am 8. November 2019 gefasst hat.

Forderung für Wind-, Solar- und Biogasanlagen

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In dem Antrag des Landes Schleswig-Holstein fordert der Bundesrat die Bundesregierung dazu auf, erneuerbare Energien zurück auf den Wachstumspfad zu führen und Ausbaubremsen zu lösen. Zentraler Aspekt ist die Forderung, dass 65 Prozent des Stromverbrauchs im Jahr 2030 aus erneuerbaren Energien stammen sollen. Von der Großen Koalition werde weiterhin erwartet,

  • dass die Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen beschleunigt und erleichtert werden,
  • dass der Windkraftausbau auch südlich der Mainlinie gemäß den Annahmen des Netzentwicklungsplans sichergestellt wird,
  • dass die Bundesregierung das Netzausbaugebiet abschafft,
  • dass der Ausbau der Photovoltaik verstärkt wird, insbesondere der 52-GW-Deckel aufgehoben sowie Eigen- und Mieterstrom vereinfacht wird,
  • dass die Bundesregierung zeitnah das Ausbauziel für Windenergieleistung auf See bis 2030 anhebt,
  • dass sie Perspektiven erarbeitet für den Betrieb bestehender Biogasanlagen und die Rolle der Biogasanlagen im zukünftigen Energiemix definiert.

Klimapaket in der Kritik

Schleswig-Holsteins Energiewendeminister Jan Philipp Albrecht wertet die Zustimmung zum schleswig-holsteinischen Antrag als großen Erfolg. „Das klare Votum des Bundesrates zeigt, dass die Bundesländer die Energiewende wollen. Ich erwarte, dass die Bundesregierung diesen Weckruf hört und jetzt tätig wird.“ Im Bundesrat äußerte der Energiewendeminister deutliche Kritik an den Plänen der Bundesregierung: „Was im aktuellen Klimapaket unter anderem fehlt, sind konkrete Maßnahmen, um den Ausbau der Erneuerbaren Energien wiederzubeleben.“

Zur Abschaffung des Solardeckels hatte der Bundesrat am 11. Oktober 2019 einen eigenen Gesetzentwurf beschlossen und in den Bundestag eingebracht.

Lies: "Wir steuern auf Krise zu"

Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies hatte am Freitag im Bundesrat den Bund aufgefordert, mit Blick auf den Klimawandel mehr die Chancen in den Vordergrund zu stellen und aktiver zu gestalten. „Wir steuern global sehenden Auges auf eine existenzielle Krise zu. Auf eine Herausforderung, die leider ohne konsequente Maßnahmen nicht mehr zu bewältigen sein wird! Und das ist auch der Mehrheit der Menschen in Deutschland klar.“ An dieser Stelle sei die Politik gefragt: zu allererst mit technologischen Weichenstellungen, mit neuen und besseren Angeboten, zum Beispiel im Nahverkehr. „Aber auch mit dem konsequentem Ausbau der erneuerbaren Energien und mit dem Aufbau einer starken Wasserstoffwirtschaft", so Lies.

Kritik an niedrigem CO₂-Preis und pauschalen Abständen für Windparks

Die von der Bundesregierung als erforderlich angesehene CO₂-Bepreisung in den Sektoren Gebäude und Verkehr sei richtig. „Fraglich ist aber, ob ein Preis von zunächst zehn Euro pro Tonne oder eine zusätzliche Steuer auf Inlandsflüge von 5,53 Euro geeignet sind, den Weg wirklich in die richtige Richtung zu lenken", betonte der Umweltminister. Hier werde man aus seiner Sicht relativ schnell nachsteuern müssen. „Gerade, um auch eine Entlastung im Strompreis zu erreichen. Es kann nicht sein, dass wir die Grundlage für den Klimaschutz - den erneuerbaren Strom - künstlich verteuern und die fossilen Energien weiter auf diesem Preisniveau bleiben. Wir müssen bei der EEG-Umlage und der Stromsteuer deutlich runter." Das entlaste den Bürger direkt und liefere der Wirtschaft Anreize für Zukunftsinvestitionen und den Umstieg auf erneuerbare Energien.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist aus seiner Sicht der beabsichtigte bundesweite Mindestabstand von 1.000 Metern für Windkraftanlagen zu Wohnbauflächen. Dieser sorgt beim ohnehin stockenden Windenergieausbau für weitere Probleme, so Lies: „Wir erfahren in diesen Tagen, dass beim Unternehmen Enercon Personal in erheblicher Form abgebaut wird. Zeitgleich erschweren wir den Ausbau der Windenergie. Ein Mindestabstand von 1000 Metern würde bei uns in Niedersachsen die Potenzialfläche für Windenergie erheblich reduzieren. Natürlich müssen wir auf die berechtigten Interessen der Anwohner schauen, aber der Windenergieausbau ist alternativlos, wenn wir Klimaschutz, den Wandel in der Wirtschaft und die Sicherung von Beschäftigung ernst nehmen.“

Sollte die umstrittene Abstandsregelung dennoch kommen, appellierte er an alle Länder, einen vernünftigen und verantwortungsvollen Umgang damit zu finden. „Wir werden das in Niedersachsen sehr genau prüfen und ich werbe für einen geringeren, pauschal festgelegten Abstand. Dies muss sich danach richten, dass gerade im Bereich der Lärmbelastungen klare Grenzen nicht überschritten werden dürfen."

LEE kritisiert Pauschalabstände

Der Landesverband Erneuerbare Energien (LEE) in Niedersachsen bedauert, dass der Bundesrat der Empfehlung des Umweltausschusses nicht gefolgt ist, auf einen generellen Mindestabstand für Windkraftanlagen zu verzichten. Der LEE fordert sowohl die Bundes-, als auch die Landespolitik nachdrücklich auf, sich für eine Unterschreitung einer pauschalen 1.000-Meter-Abstandsregelung stark zu machen. Im Ergebnis wird der Zubau Erneuerbarer Energien durch die Festlegung einer zu großen Tabuzone erheblich eingeschränkt. „Wir sollten Standortbedingungen auf Grundlage von technischen Regelwerken beispielsweise von Immissionen verhandeln. Es muss fakten- und nicht gefühlsbasiert gehandelt werden. Gerade Niedersachsen als Windenergieland Nr. 1 muss Rahmenbedingungen finden, die die Industrie im Land stützen und die Wertschöpfung gerade in ländlichen Raum erhalten“, fordert LEE-Geschäftsführerin Silke Weyberg.

Die Abstandsregelungen werden final auf Bundesebene im sogenannten Kohleausstiegsgesetz beschlossen. Sollte die 1.000-Meter-Abstandsregelung bundesweit gesetzlich verankert werden, haben die Bundesländer 18 Monate Zeit zu entscheiden, ob sie die 1.000-Meter-Abstandsregelung grundsätzlich akzeptieren oder ob sie von ihrem Recht Gebrauch machen, eine eigenständige Regelung anzustreben (sogenannte Opt-out-Option).

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