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topplus EEG-Novelle

Bundesrat fordert höheren Ausbau bei Solar- und Windstrom

Die Bundesländer fordern die Bundesregierung auf, beim Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) deutlich nachzubessern. Die Branche begrüßt die Initiative.

Lesezeit: 6 Minuten

Der Bundesrat hat an seiner letzten Sitzung am vergangenen Freitag Nachbesserungen am Entwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefordert. Die Länderkammer begrüßt, dass mit dem Gesetzentwurf das Ziel der Treibhausgasneutralität von Erzeugung und Verbrauch des gesamten Stroms in Deutschland bereits vor dem Jahr 2050 angestrebt wird. Aus Sicht des Bundesrates reichen die Ausbaupfade jedoch nicht aus, um das Ziel eines Anteils von 65 Prozent Erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch tatsächlich zu erreichen, weil der zugrunde gelegte Bruttostromverbrauch zu niedrig angesetzt ist.

Steigerung bei Windenergie und Photovoltaik

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Deshalb fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, eine Anpassung der Ausbaupfade für die erneuerbaren Energieträger vorzulegen, damit das 65-Prozent-Ziel bis zum Jahr 2030 sicher erreicht werde. Die Länderkammer hält dazu eine deutliche Steigerung des Ausbaus der Windenergie an Land und der Photovoltaik für erforderlich.

Aus Sicht des Bundesrates hat die Stromerzeugung von privaten Haushalten für den weiteren Ausbau besondere Bedeutung, zumal sie Verbraucherinnen und Verbrauchern eine direkte Beteiligung an der Energiewende ermöglicht und die Akzeptanz der erneuerbaren Energien erhöht. Er fordert daher Entlastungen mit Blick auf die Einbaupflicht für intelligente Messsysteme.

Zubau von Offshore-Windparks beschleunigen

Der Bundesrat begrüßt die im Gesetzentwurf enthaltene neue Ausbau-Perspektive für Offshore-Windenergie, mahnt aber zusätzliche Maßnahmen an, damit der Zubau von Offshore Windparks schon ab 2025 wieder an Fahrt gewinnt und nicht erst ab 2029.

BEE begrüßt höhere Ausbauziele

„Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Ausschüsse des Bundesrats mit 750 Terrawattstunden Stromverbrauch im Jahr 2030 eine realistischere Annahme zum künftigen Bruttostromverbrauch als im aktuellen Regierungsentwurf treffen. Positiv in diesem Zusammenhang ist auch, dass die Bundesrats-Ausschüsse einen Windenergie-Zubau von durchschnittlich 5 Gigawatt pro Jahr sowie einen Photovoltaik-Ausbau von durchschnittlich 10 Gigawatt pro Jahr für den Zeitraum 2021 bis 2030 vorschlagen“, sagte Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie e.V. (BEE). Anders, als der Bundesrat, hält der BEE allerdings einen Erneuerbaren-Anteil von 80 Prozent für notwendig, um die neuen europäischen Klimaziele zu erreichen.

Positiv sieht der BEE dagegen die Ablehnung der Neufassung des § 51 EEG. Die Bundesregierung will erreichen, dass Betreiber von erneuerbaren Energie-Anlagen künftig keine Vergütung mehr erhalten, wenn der Strompreis negativ ist. „Schon die aktuell geltende Regelung zur Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Spotmarkt­preisen in einem Zeitraum von sechs Stunden behindert die Wirtschaftlichkeit von Projekten und somit den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien“, sagt Peter.

Weiterhin zu begrüßen sei die Einsicht, dass eine Smart Meter Pflicht für PV-Anlagen erst ab 7 KW sinnvoll sei. Die Einführung der Pflicht ab 1 KW sei völlig unverhältnismäßig, mahnt die BEE-Präsidentin.

Weitere Stimmen zur Bioenergie

Die Bioenergieverbände begrüßen die Stellungnahme als Rückenwind für die Anliegen der Bioenergiebranche. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie, kommentiert:

„Der Bundesrat will die Bioenergiebranche im Rahmen der EEG-Novelle stärken und will daher Änderungen im EEG-Gesetzesentwurf erreichen. Das gilt z.B. für Regelungen, die das Ausbauziel für Energie aus Biomasse, den Ausbau der Güllevergärung, die Bemessungsleistung für Holzheizkraftwerke oder das Aussetzen der Degression beim Ausschreibungsverfahren betreffen.“ Für diese Maßnahmen hatten sich auch Verbände wie der Fachverband Biogas oder der Bundesverband Bioenergieenergieverbände stark gemacht. Richtung und Aussage sind klar die gleiche: Der EEG-Gesetzesentwurf muss an entscheidenden Stellschrauben noch angepasst werden, „weil die Bioenergie essenziell für Energiewende und Klimaschutz ist und sich mit diesem EEG die Chance nutzen lässt, die Leistung der Branche zu sichern und auszubauen“, sagt Rostek.

Weitere Stimmen zur Photovoltaik

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) appellierte an den Bundestag, aus dem Energiewende-Gesetz jetzt ein Solar-Beschleunigungsgesetz zu machen, das den Anforderungen des Klimaschutzes Rechnung trage.

Die Länderkammer hat den Bundestag aufgefordert, auf einen Systemwechsel bei der Vergabe von Marktprämien für den Ausbau von Solardächern auf Industrie- und Gewerbehallen weitgehend zu verzichten. Die geplante Einführung von Solardach-Ausschreibungen war zuvor bei Industrie- und Handelsverbänden wie z. B. der Deutschen Industrie- und Handelskammer, dem Handelsverband Deutschland und dem Bundesverband für Mittelständische Wirtschaft sowie von Marktforschern auf Unverständnis gestoßen.

Der BSW sieht es außerdem positiv, dass der Bundesrat die geplanten Einschränkungen beim Eigen- und Direktstromverbrauch zu senken. Konkret forderte die Länderkammer in diesem Zusammenhang mehrheitlich, auf die Erhebung einer anteiligen EEG-Umlage auf selbstverbrauchten Solarstrom bis zu einer installierten Anlagenleistung von 30 Kilowatt zu verzichten. „Wir appellieren an die Mitglieder des Bundestages, sich die Beschlüsse der Länderkammer schnell zu eigen zu machen. Andernfalls würde sich der Zubau von Solardächern bereits im kommenden Jahr gegenüber 2020 drastisch reduzieren, droht bereits 2021 zudem die Stilllegung tausender bewährter Solarstromanlagen“, sagt BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig.

Sachsens Energie- und Umweltminister Wolfram Günther plädierte dafür, den Ausbau von sogenannter Floating-PV sowie Agro-PV zu unterstützen und entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen. „Beide Ansätze bieten nicht nur in Sachsen große Potenziale, sondern helfen auch, den Flächenverbrauch zu mindern.“ Bei Floating-PV-Anlagen handelt es sich um schwimmende Photovoltaik-Anlagen auf größeren Gewässern, wie ehemaligen Tagebauen, bei Agro-PV-Anlagen um die Kombination aus landwirtschaftlicher Nutzung einer Fläche und der Installation einer Photovoltaik-Anlage.

Weitere Stimmen zur Windenergie

Der Bundesverband Windenergie sieht die höheren Ausbauziele, die der Bundesrat anmahnt, auch positiv. An einer Stelle treten die beiden Ausschüsse des Bundesrats in ihrer Empfehlung jedoch hinter den Entwurf des Bundeskabinetts zurück. Die im Regierungsentwurf enthaltenen Berichtspflichten im Rahmen des Kooperationsausschusses sollen laut der Ausschussempfehlung abgespeckt werden. Statt der Verfügbarkeit von Flächenausweisungen sollen nur mehr die installierte Leistung und die Anzahl der Genehmigungen aufgelistet werden. „Wir brauchen eine umfassende Dokumentation der Flächenausweisungen und vor allem der Perspektiven, um den zukünftigen Ausbau der Windenergie zu gestalten. Die Abstimmungen zwischen Bund und Ländern sind wichtig, weil der Bund die deutschen Klimaziele gegenüber der EU verantworten muss, die Länder aber für die Flächenbereitstellung und Genehmigungen verantwortlich sind“, sagt Hermann Albers, Präsident des Bundesverbandes Windenergie.

Sachsens Energie- und Umweltminister Wolfram Günther bedauerte bei der Bundesratssitzung, dass Windenergieanlagen, die aus der EEG-Förderung ausscheiden, mit dem vorgelegten Entwurf der Bundesregierung keine ausreichende Perspektive bekämen: „Wir brauchen die noch funktionsfähigen Anlagen dringend, um das Ziel zu erreichen, bis 2030 65 Prozent unseres Brutto-Stromverbrauchs aus Erneuerbaren zu decken. Also sollten die sogenannten Alt-Anlagen weiterhin klimafreundlichen Strom ins Netz einspeisen können.“

Nächste Schritte

Die Stellungnahme des Bundesrates und die eventuelle Gegenäußerung der Bundesregierung werden dem Bundestag zur Entscheidung vorgelegt. Dieser hat bereits am 30. Oktober 2020 mit der Beratung in 1. Lesung begonnen. Nach Verabschiedung in 2./3. Lesung befasst sich der Bundesrat noch einmal abschließend mit dem Gesetz. Die Bundesregierung will erreichen, dass es zum 1. Januar 2021 in Kraft tritt.

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