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Bundesrat fordert schnelle EEG-Reform

Die Bundesländer haben am 3. Juli mehrere Entschließungen gefasst, mit denen sie die Bundesregierung zu einem beschleunigten Ausbau von Wind-, Solar- und Bioenergie drängen.

Lesezeit: 4 Minuten

Der Bundesrat hält es für erforderlich, das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) schnell zu reformieren. In einer am 3. Juli 2020 gefassten Entschließung schlägt die Länderkammer zahlreiche Maßnahmen vor, damit das Klimaschutzziel 2030 mit einem Anteil von 65 Prozent an Erneuerbaren Energien tatsächlich erreicht werden kann:

  • Eine systematische Reform der Abgaben und Umlagen im Energiebereich, wie z.B. die Absenkung der EEG-Umlage und der Stromsteuer sowie steigende CO2-Preise in den Sektoren Wärme und Verkehr,
  • Haushaltszuschüsse, um einen Anstieg der EEG-Umlage zu verhindern, die in Folge der coronabedingt niedrigen Börsenstrompreise droht,
  • geeignete Instrumente, um den Ausbau der Windenergie an Land vorantreiben zu können,
  • zuschaltbare Lasten dürfen nicht nur auf „Power-to-Heat“-Anlagen begrenzt sein,
  • Anpassung der Rahmenbedingungen für Biomasseanlagen, um bestehende Biogasanlagen auf eine hocheffiziente stromgeführte KWK-Fahrweise umrüsten zu können,
  • Ausbauziel für Windenergieanlagen auf See anheben und im geplanten Windenergie-auf-See-Gesetz flexible Lösungen für die Wasserstoffproduktion aus Offshore-Windenergie zu ermöglichen, die eine kombinierte Erzeugung von Strom und Wasserstoff auf See und an Land einschließen,
  • Bürgerenergieprojekte wirksamer unterstützen,
  • den wirtschaftlichen Weiterbetrieb von Windenergie-Altanlagen ermöglichen,
  • die Rahmenbedingungen für Mieterstrommodelle überarbeiten, um einen stärkeren Anreiz für Photovoltaik auf Dächern zu setzen.

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Anschlussförderung für Post-EEG-Anlagen

In einer weiteren Entschließung setzt sich der Bundesrat dafür ein, dass bestehende Windenergieanlagen, die 2021 aus der EEG-Förderung fallen, stillgelegt werden. Daher fordert er, wirtschaftliche Alternativkonzepte zu schaffen, die einen Weiterbetrieb der Anlagen ermöglichen.

Seiner Ansicht nach bieten sich im Bereich Power-Purchase-Agreements (PPA) und in der regionalen Grünstromvermarktung neue Geschäftsmodelle, deren Rahmenbedingungen jedoch verbessert werden müssten. Deutlich sprechen sich die Länder zudem dafür aus, Repowering genehmigungsrechtlich zu vereinfachen, um bestehende und in der Regel akzeptierte Standorte zu erhalten.

Thüringen fordert bessere Rahmenbedingungen für Biogasanlagen

„Biomasseanlagen vereinen Klima- und Umweltschutz, zudem sichern sie der Landwirtschaft verlässliche Einnahmen. Für unsere Klimaschutzziele ist die Bioenergie unverzichtbar. Wir brauchen die von der Bundesregierung angekündigten neuen Vergütungskonzepte so schnell wie möglich“, fordert Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund. Ansonsten würden in den kommenden Jahren viele Anlagen und viel klimafreundliche Energie wegfallen.

Biomasseanlagen gelten als flexible Arbeitsbienen der Energiewende. Sie stehen laut Siegesmund sowohl für die Grundlastsicherung im Stromnetz, können aber auch für Spitzenlast leicht zugeschaltet werden. Darüber hinaus erzeugen sie Wärme und Kraftstoffe. Zugleich schließen die Anlagen Nährstoffkreisläufe, steigern die Düngeeffizienz und tragen damit aktiv zum Boden- und Gewässerschutz bei.

Die Bundesregierung hatte bereits im Oktober 2019 in ihrem „Klimaschutzprogramm 2030“ Maßnahmen zur verstärkten energetischen Nutzung von Wirtschaftsdüngern, landwirtschaftlichen Reststoffen und von ökologisch vorteilhaften Substraten in Biogasanlagen in den Raum gestellt. Konkrete Regelungen blieben bislang aus.

Schleswig-Holstein fordert Wegfall des Netzausbaugebiets

Schleswig-Holsteins Energiewendeminister Jan Philipp Albrecht sagt zu der Entscheidung des Bundesrates: „Als Länder fordern wir die Bundesregierung auf die Sektorkopplung, die zusätzliche Stromnachfrage auslösen wird, in ihrer Novelle mit einzubeziehen. Gerade für Schleswig-Holstein mit seinen großen Mengen an Windenergie ist das entscheidend.“

Neben der Forderung zur Sektorkopplung enthalten die Eckpunkte die Forderungen nach

  • einer attraktiveren Ausgestaltung der Eigenstromnutzung,
  • den bundesweiten Zubau von Windenergieanlagen an Land, ohne deren Ausbau im Norden einzuschränken,
  • wirksame Regelungen für Zuschaltbare Lasten, um ansonsten abgeregelten Strom aus Erneuerbaren-Energien-Anlagen vor dem Netzengpass technologieoffen anderweitig nutzen zu können,
  • einen verlässlichen Ausbaupfad für Windenergieanlagen auf See,
  • Ablehnung bundesweit einheitlicher Abstandsregelungen zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauung.

Die Entschließungen werden der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, ob sie das Anliegen des Bundesrates aufgreift. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

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