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Bundesrat stärkt Bioenergie

Der Bundesrat will die bedarfsgerechte und netzdienliche Stromerzeugung sowie die klimaneutrale Wärmenutzung aus Biomasse im EEG verankern.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag (20.9.19) einen Antrag zur Stärkung der bedarfsgerechten und netzdienlichen Stromerzeugung sowie der klimaneutralen Wärmenutzung aus Biomasse im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beschlossen. Den Antrag dazu hatten die Länder Thüringen und Rheinland-Pfalz gestellt.

Der Beschluss umfasst folgende Punkte:

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  1. Der Bundesrat sieht im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ein wichtiges Instrument zum weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien. In der von der Bundesregierung für 2019/20 angekündigten EEG-Novelle müssen die Voraussetzungen geschaffen werden, damit die festgelegten Ausbaupfade deutschlandweit erreicht werden.
  2. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Bioenergie Strom verlässlich, flexibel und bedarfsgerecht zur Verfügung stellen kann. Biomasse sollte daher im Energiemix aus erneuerbaren Energien bei der Novelle des EEG auch für die kommenden Jahre angemessen berücksichtigt werden. Bestehenden Biomasseanlagen sollten zum Erreichen der Klimaziele 2030 möglichst erhalten und weiterentwickelt werden.
  3. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Länder und Verbände früh- zeitig in die Entscheidungsfindung zu einem zukünftigen Förderregime einzubinden.
  4. Die Bundesregierung soll den Ausbaupfad für Biomasseanlagen vor dem Hintergrund der doppelten Überbauung der installierten Leistung anpassen und für die Jahre ab 2023 fortschreiben.
  5. Darüber hinaus fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, starke Anreize für eine Flexibilisierung der Anlagen zu setzen, um einen optimal steuerbaren Anlagenpark zu schaffen. Zentrale Bestandteile die verbesserte und gezielte Förderung der Abwärmenutzung (KWK) bei Biomasseanlagen.
  6. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung weiterhin dazu auf, der Erzeugung von Biogas aus Wirtschaftsdünger sowie aus landwirtschaftlichen und biogenen Reststoffen in der Novelle des EEG wieder eine größere Bedeutung einzuräumen und dabei auch Anreize für eine verstärkte Güllevergärung in Biogasanlagen zu schaffen. Zudem ist eine deutlich verstärkte Nutzung ökologisch vorteilhafter Substrate, insbesondere heimischer Wild- und Kulturpflanzenarten, unter gesteigerter Berücksichtigung der jeweiligen Fruchtfolgen (Zwischen-/ Folgefrüchte) anzustreben. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bis spätestens zur nächsten Novellierung des EEG zu prüfen, mit welchen gesetzlichen Maßnahmen dies erreicht werden kann.
  7. Die Bundesregierung soll wirtschaftliche Perspektiven für effiziente, systemdienliche und umweltverträgliche Neu- und Bestandsanlagen bei der Novellierung des EEG schaffen. Als Maßnahmen sollen z. B. die Anpassung der Höchstwerte und die Aussetzung der Degression erfolgen, bis der im EEG festgelegte Ausbaupfad wirklich erreicht wird.
  8. Zum Zwecke des Klimaschutzes und der weiteren Steigerung der Energieeffizienz bittet der Bundesrat die Bundesregierung, Vorschläge zu erarbeiten, wie die gesetzlichen Anforderungen an die Anlagensicherheit im Hinblick auf die Vermeidung von Methan-Lecks in der praktischen Umsetzung verbessert werden können beziehungsweise diese Anforderungen verschärft werden müssen.

Branche begrüßt den Vorstoß

Die Bioenergieverbände begrüßen den Entschluss ausdrücklich und werten diesen als wichtigen Appell an die Bundesregierung. „Der Bundesrat hat den Handlungsbedarf beim Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) für die Bioenergie erkannt und sendet mit dem Entschluss von Freitag ein wichtiges Signal für unsere Branche“, freut sich Sandra Rostek, Leiterin des von den Bioenergieverbänden getragenen Hauptstadtbüros Bioenergie. Damit könne der Gesetzgeber in der angekündigten EEG-Novelle einen Rahmen schaffen, um einen drohenden Abbau von Bioenergieanlagen zu verhindern. „Mit den Bundesländern auf unserer Seite hoffen wir nun darauf, dass die Bundesregierung die Vorschläge aufgreift und eine entsprechende Weichenstellung erfolgt, die über das am Freitag vorgestellte Klimaschutzprogramm 2030 des Klimakabinetts hinausgeht. Für den Rückenwind aus dem Bundesrat sind wir sehr dankbar“, erklärt Rostek.

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