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Bundesrat stimmt wichtigen Energiegesetzen zu

Der Bundesrat hat u.a. die Absenkung der EEG-Umlage, das Gesetz zum beschleunigten Bau von Flüssiggasterminals, günstigere Kraftstoffkosten und die Novelle des Energiesicherungsgesetzes gebilligt.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Bundesrat hat in seiner vergangenen Sitzung am 20. Mai 2022 einem Gesetz zum beschleunigten Bau von Flüssiggasterminals zugestimmt – in einem beschleunigten Verfahren: Erst am Abend zuvor hatte der Bundestag das Gesetz verabschiedet. Es kann nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.

Aufbau einer Importinfrastruktur

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Ziel des Gesetzes ist es, die Abhängigkeit Deutschlands von russischen Gaslieferungen zu mindern und die Gasversorgung anderweitig zu sichern - vor allem durch so genanntes LNG (Liquefied Natural Gas), also verflüssigtes Erdgas. Dieses wird auf Schiffen transportiert und muss in Deutschland an speziellen Terminals angelandet, regasifiziert und weitergeleitet werden. Die hierfür notwendige Importinfrastruktur existiert noch nicht, soll aber möglichst kurzfristig entstehen.

Dazu ermöglicht das Gesetz, die Genehmigungsverfahren zu straffen: Behörden dürfen unter konkret definierten Bedingungen und zeitlich befristet von bestimmten Verfahrensanforderungen absehen – insbesondere bei der Umweltverträglichkeitsprüfung.

Absenkung der EEG-Umlage

Der Bundesrat hat außerdem den Bundestagsbeschluss zur vorzeitigen Absenkung der EEG-Umlage gebilligt. Damit sollen Stromkunden schneller als ursprünglich geplant von den aktuell stark gestiegenen Energiepreisen entlastet werden.

Zum 1. Juli 2022 sinkt die EEG-Umlage von bislang 3,72 Cent pro Kilowattstunde auf null ct/kWh. Stromanbieter sind verpflichtet, die Absenkung in vollem Umfang an die Endverbraucher weiterzugeben. Der Bund erstattet den Unternehmen ihre Ausfälle in Höhe von rund 6,6 Mrd. € aus dem Sondervermögen Energie- und Klimafonds.

Vollständige Abschaffung im nächsten Jahr

Ab Januar 2023 soll die EEG-Umlage dann auf Dauer entfallen. Dies sieht ein Entwurf der Bundesregierung aus dem so genannten „Osterpaket“ vom 6. April 2022 vor, zu dem der Bundesrat am 20. Mai 2022 Stellung nahm.

Die EEG- bzw. Ökostrom-Umlage wurde im Jahr 2000 eingeführt. Sie diente dazu, die Förderung des Ausbaus von Solar-, Wind-, Biomasse- und Wasserkraftwerken zu finanzieren und wurde bisher bei den Endkunden über die Stromrechnung erhoben.

Weniger Energiesteuern

Die Energiesteuer für die wesentlichen im Straßenverkehr verwendeten Kraftstoffe wird temporär gesenkt. Einen entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages vom Vorabend hat der Bundesrat am 20. Mai 2022 in verkürzter Frist gebilligt. Ziel der Maßnahme ist es, kurzfristig die wirtschaftlichen und sozialen Folgen steigender Energiepreise abzufedern.

Als Reaktion auf steigende Spritpreise senkt das Gesetz die Energiesteuer für die Dauer von drei Monaten auf das europäische Mindestmaß:

  • Für Benzin reduziert sich der Steuersatz nach Angaben der Bundesregierung um 29,55 ct/l,
  • für Dieselkraftstoff um 14,04 ct/l,
  • für Erdgas (CNG/LNG) um 4,54 €/MWh, was etwa 6,16 ct/kg entspricht,
  • für Flüssiggas (LPG) um 238,94 €/1.000 kg, was etwa 12,66 ct/l entspricht.

Die temporäre Senkung der Energiesteuersätze wird nach Berechnungen der Bundesregierung Steuermindereinnahmen für den Bundeshaushalt in Höhe von 3,15 Milliarden Euro zur Folge haben.

Novelle des Energiesicherungsgesetzes

Deutschland wappnet sich mit dem Update des aus dem Jahr 1975 stammenden Energiesicherungsgesetzes weiter für eine Zuspitzung der Lage auf den Energiemärkten. Das Energiesicherungsgesetzt stammt ursprünglich aus den Zeiten der ersten Ölkrise in den 70er Jahren und wurde nun einem umfassenden Update unterzogen.

Mit den Änderungen werden bestehende Verordnungsermächtigungen präzisiert und durch zusätzliche Verordnungsermächtigungen ergänzt, um zum Beispiel unklare Einfluss- und Rechtsverhältnissen bei Betreibern kritischer Infrastrukturen, die die Erfüllung ihrer Aufgaben gefährden, entgegenwirken zu können. Dementsprechend wird auch die Gassicherungsverordnung angepasst. Außerdem erhält das Energiesicherungsgesetz eine neue Struktur, so dass besondere Maßnahmen zur Sicherung der Funktionsfähigkeit des Energiemarktes und Maßnahmen der Sicherung der Energieversorgung im Krisenfall voneinander abgegrenzt sind.

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