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Windenergie

Bundesrat will EEG-Änderung für mehr Planungssicherheit

Die Länderkammer will die Fristenregelung bei Ausschreibungsverfahren ändern, um Nachteile für Windparkbetreiber zu beseitigen. Die Bundesregierung hat das Problem erkannt.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Bundesrat möchte per Gesetz die Planungssicherheit für Projektentwickler von Windkraftanlagen erhöhen. Dazu schlägt das Gremium Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mit einem eigenen Entwurf vor. Konkret geht es darum, dass Entwickler weder Förderung verlieren noch Strafzahlungen fürchten müssen, wenn Widerspruch oder Klagen gegen die Genehmigung von Windparks eingereicht werden. Solche Klagen könnten dazu führen, dass der Projektierer bis zur rechtskräftigen Entscheidung nicht bauen darf. Dagegen laufen aber gesetzliche Fristen für die EEG-Förderung schon. Der Bundesrat möchte, dass diese Fristen abgeschafft werden. „Damit sind die Projektentwickler aufgrund beklagter Projekte nicht mehr mit Strafzahlungen konfrontiert“, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Bundesregierung will eigene Regelung

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Während die Windenergieprojekte aufgrund der sinkenden Höhe der Zuschläge und der immer aufwendigeren und teureren Verfahren sowie Gutachten knapper kalkuliert werden, müssten die wirtschaftlichen Risiken für die Projektentwickler kalkulierbar bleiben, heißt es zur Begründung. Dies sei wichtig, um den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben und die Ziele des Pariser Klimaabkommens zu erreichen.

Die Bundesregierung erklärt in einer Stellungnahme, den Vorstoß nicht zu unterstützen. Ihr sei die Problematik bewusst; sie prüfe, ob und in wie weit diese Fragen in der anstehenden EEG-Novelle im ersten Halbjahr 2020 aufgegriffen werden können.

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