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Bundesratsausschuss für Nachbesserungen beim Energiesammelgesetz

Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg fordern, die Flexibilisierung von Biogasanlagen durch angemessene Projektierungszeiträume auszubauen, die klimaschutzrelevante Wirtschaftsdüngervergärung zu stärken und das Ausschreibungsvolumen für Biomasseanlagen auf zwei statt bisher einen Gebotstermin pro Jahr zu verteilen.

Lesezeit: 2 Minuten

Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg konnten ihre Anliegen zum geplanten Energiesammelgesetz im Umweltausschuss des Bundesrats durchsetzen. Wie das Mainzer Umweltministerium nach einer Sondersitzung mitteilte, hat der Ausschuss den Anträgen beider Bundesländer zum Ausbau der Wind-, Solar- und Bioenergie im Energiesammelgesetz zugestimmt.

Die rheinlandpfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken und ihr baden-württembergischer Amtskollege Franz Untersteller fordern unter anderem eine stärkere Berücksichtigung der Bioenergie. Es sei unverständlich, dass die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf keine Änderungen im Vergütungssystem für Bioenergieanlagen vorgenommen habe, bemängeln die Minister. Der Bund müsse dringend unnötige Hürden für den Bioenergiemarkt abbauen und damit den bisher stark unterzeichneten Ausschreibungen für Biomasseanlagen einen neuen Schub geben.

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Die beiden Ressortchefs fordern, die Flexibilisierung von Biogasanlagen durch angemessene Projektierungszeiträume auszubauen, die klimaschutzrelevante Wirtschaftsdüngervergärung zu stärken und das Ausschreibungsvolumen für Biomasseanlagen auf zwei statt bisher einen Gebotstermin pro Jahr zu verteilen. Das erleichtere den Bietern die Ausschreibungsteilnahme, reduziere Wartezeiten und stärke den Wettbewerb.

Außerdem machen sich Höfken und Untersteller für eine Regionalisierungskomponente beim Windenergieausbau sowie eine Erhöhung des dortigen Ausschreibungsvolumens stark. Des Weiteren soll die von der Bundesregierung geplante Absenkung der Vergütung für Solarenergie bei Dachanlagen um mehr als 20 % nochmals auf den Prüfstand.

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