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Bundesregierung begrenzt EEG-Umlage

Im Jahr 2021 zahlen Stromkunden nur 6,5 ct/kWh EEG-Umlage. Die Bundesregierung gleicht das Rekorddefizit des Umlagekontos aus. Die Branche hält das für einen falschen Weg.

Lesezeit: 4 Minuten

Im kommenden Jahr beträgt die Umlage zur Deckung der Kosten des nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage) vergüteten Stroms 6,500 ct/kWh. Die EEG-Umlage wird jährlich Mitte Oktober für das folgende Kalenderjahr von den Übertragungsnetzbetreibern auf Basis von Gutachten bekannt gegeben. Die Bundesnetzagentur überwacht die ordnungsgemäße Ermittlung. Im Jahr 2020 lag die Umlage bei 6,756 ct/kWh.

Bundesregierung begrenzt die Umlage

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Die EEG-Umlage wird im kommenden Jahr durch das Corona-Konjunkturpaket begrenzt. Der hieraus gewährte Bundeszuschuss verhindert einen im Vergleich zum Vorjahr starken Anstieg der Umlage, der sich aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie ergeben hätte.

Die Corona-Pandemie hat erheblichen zusätzlichen Finanzierungsbedarf ausgelöst, weil sowohl die Einnahmen aus der Umlage 2020 in Folge des gesunkenen Stromverbrauchs als auch die Einnahmen aus dem Verkauf des aus erneuerbaren Energieträgern produzierten Stroms an der Börse durch den sinkenden Großhandelspreis zurückgingen. Beides zusammen führte im Jahr 2020 zu einem Rekorddefizit auf dem EEG-Konto, das 2021 ausgeglichen werden muss.

Auch im kommenden Jahr wird mit Einnahmeausfällen aus einer reduzierten Stromnachfrage und geringeren Stromgroßhandelspreisen gerechnet. Die Übertragungsnetzbetreiber haben versucht, dies bei den Einnahmeschätzungen für 2021 zu berücksichtigen.

Erwarteter Zubau 2021 allein durch Solaranlagen getrieben

Für das Jahr 2021 rechnen die Übertragungsnetzbetreiber mit einem Nettozubau von Erneuerbaren-Energien-Anlagen in Höhe von 5,1 GW. Dieser wird durch den weiter erstarkenden Solarzubau getrieben. Der Zubau der Windenergie bleibt wie in den Vorjahren hinter den Zielen zurück.

Die erwartete Erzeugungsmenge aus erneuerbaren Energien beträgt 228 TWh. Insgesamt prognostizieren die Übertragungsnetzbetreiber für das Jahr 2021 einen Gesamtzahlungsanspruch von Betreibern von Erneuerbare-Energien-Anlagen in Höhe von 34,0 Mrd. €. Dem stehen prognostizierte Vermarktungserlöse an der Strombörse in Höhe von rund 7,2 Mrd. Euro für den erneuerbaren Strom gegenüber. Somit müssen Förderkosten in Höhe von 26,8 Mrd. Euro durch die EEG-Umlage und den Bundeszuschuss gedeckt werden.

Kritik des BEE: Unangemessenes Umlagesystem

Das Rekorddefizit auf dem EEG-Konto wegen der niedrigen Strombörsenpreise hat seine Ursache in einem unangemessenen System aus Abgaben und Umlagen, kritisiert der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE). Die beschlossene Deckelung der EEG-Umlage wirke sich nun zwar positiv auf die Bezahlbarkeit der Stromkosten und auf die Energiewende aus. „Um die niedrigen Strombörsenpreise auszugleichen, die die EEG-Umlage steigen lassen, sind aber bessere Maßnahmen vorhanden: Eine Finanzierung der Industrieprivilegien über den Bundeshaushalt könnte die EEG-Umlage deutlich senken, da die Kosten nicht wie bisher nur auf einen Teil der Verbraucher verteilt würden. Zusätzlich würde eine deutliche Anhebung der CO2-Preise zu einer Erholung der Börsenstrompreise führen. Mit diesen Maßnahmen könnte ein Teil der durch die Bundesregierung vorgenommenen Finanzierung aus dem Bundeshaushalt vermieden werden“, erklärt BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter.

Defizit auch ohne Corona

Ein Drittel des Umlageanstiegs sei auf Entwicklungen zurückzuführen, die auch unabhängig von Corona stattgefunden hätten. So sei ein Teil des Preisverfalls der Energierohstoffpreise bereits vor Corona erfolgt und habe damit die Grenzkosten der Erdgas- und Kohlekraftwerke gesenkt. Zudem seien die Windverhältnisse und Sonnenstunden in diesem Jahr überdurchschnittlich hoch.

Hinzu kämen die in Betrieb genommenen Offshore-Windparks, die häufig mit einer Leistung einspeisen, die fast den verbliebenen Atomkraftwerken entsprächen. Der Ausbau der erneuerbaren Energien führe so zu der politisch gewollten erhöhten regenerativen Einspeisung, die durch den sogenannten Merit-Order-Effekt den Börsenstrompreis senke. „Ein von erneuerbaren Energien getragener Energiemarkt braucht einen anderen regulatorischen Rahmen als ein von fossilen und atomaren Großkraftwerken dominierter Markt. Die Erneuerbaren tragen das System in immer höherem Maße und übernehmen immer mehr die Verantwortung“, unterstreicht Peter. Doch deren niedrige Kosten kämen beim Endkunden nicht an und verhinderten den Einsatz CO₂-freien Stroms in Mobilität, Wärme und der Industrie. Hier sei ein grundsätzlich neuer Ansatz für ein zukunftsfähiges Strommarktdesign notwendig.

Ein BEE-Hintergrundpapier zur EEG-Umlage finden Sie hier.

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