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topplus Intelligente Stromzähler

Bundesregierung: Diese Einsparpotenziale haben Smart-Meter

In einer Antwort auf eine Anfrage der AfD-Fraktion zeigt die Bundesregierung, wie viel Strom Haushalte und Gewerbebetriebe mit intelligenten Stromzählern einsparen können.

Lesezeit: 2 Minuten

Stromverbraucher wie private Haushalte, gewerbliche Unternehmen und sonstige Abnehmer können mit dem Einbau von intelligenten Stromzählern (Smart-Metern) zwischen 5,42 bis 7,85 % an Strom einsparen. Das erklärte die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion. Dabei bezieht sich die Bundesregierung auf die Europäische Kommission, die im europäischen Zusammenhang fortlaufend Benchmarking-Berichte zum sogenannten Smart Metering veröffentlicht.

Dynamische Stromtarife sinnvoll

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Im Weiteren führt die Regierung aus, dass dynamische Stromtarife dabei unterstützen, den Strombezug in kostengünstigere Zeiten mit einem hohen Erzeugungsanteil aus erneuerbaren Energien zu verlagern. Die konkrete Preisentwicklung für Letztverbraucher hänge daher maßgeblich von der Möglichkeit ab, auf diese Preisschwankungen zu reagieren und den Verbrauch zu flexibilisieren. Insbesondere bei Haushalten mit größeren flexiblen Verbrauchseinrichtungen wie Ladepunkt, Wärmepumpe oder Speicher bestehe durch das größere Verschiebepotenzial ein großes Einsparpotenzial.

Datenschutz bleibt gewahrt

Zu einem zweiten Frage-Schwerpunkt der AfD-Fraktion- Stichwort Datenschutz - erklärt die Regierung: Die nach vorgesehenen zertifizierten Smart Meter (Intelligente Messsysteme) entsprächen höchsten Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit. Der starke Datenschutz bleibe bei der Datenverarbeitung vollständig gewahrt und solle nach dem Gesetzentwurf zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende sogar noch weiter ausgebaut werden. Der Gesetzesentwurf sehe präzise vor, wofür die berechtigten Akteure welche Messwerte nutzen dürfen sowie wann und wie Daten übermittelt, gelöscht, anonymisiert oder pseudonymisiert werden müssen.

Der Messstellenbetreiber gebe die Messwerte grundsätzlich in anonymisierter oder pseudonymisierter Form nur an berechtigte Akteure weiter, die sie für ihre energiewirtschaftlichen Aufgaben nutzten, indem sie das Stromnetz und den Stromnetzbetrieb optimierten, Tarife abrechnen, Bilanzierungen fahren oder dynamische Stromtarife realisieren könnten. Nach dem neuen Gesetzentwurf könne die Bundesnetzagentur im Benehmen mit dem oder der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit weitere Einzelheiten zum Datenschutz vorgeben. Die Einhaltung der Vorgaben werde durch die Bundesnetzagentur sowie die Datenschutzbehörden überwacht.

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