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Neue Steuer

Bundesregierung erwartet keine steigenden Lebensmittelpreise durch CO2-Bepreisung

Die neue CO2-Bepreisung dürfte sich nicht im Lebensmittelpreis niederschlagen. Wobei der Bundesregierung schon bewusst ist, dass Firmen die Steuer an ihre Kunden weiterreichen.

Lesezeit: 2 Minuten

Durch die zu Jahresbeginn eingeführte CO2-Bepreisung in den Bereichen Wärme und Verkehr erwartet die Bundesregierung „keine signifikanten Preissteigerungen“ bei Lebensmitteln, obwohl sie zugleich die Weitergabe nun höherer Produktionskosten in der Landwirtschaft an den Endkunden als zentral für die Frage des Wettbewerbsrisikos der Betriebe einstuft.

Das geht aus ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor. Die Frage, ob und um wie viel die landwirtschaftlichen Produktionskosten durch die Einführung der CO2-Bepreisung steigen werden, beantwortet die Bundesregierung lückenhaft.

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So erläutert sie, dass Diesel für Land- und Forstwirte voraussichtlich 7 % bis 15 % teurer würden, Erdgas um 9 % bis 20 % und Heizöl um 11 % bis 25 %. Zu den Auswirkungen höherer Preise von Betriebsmitteln und Maschinen nennt sie keine Zahlen.

Kostensteigerungen in der Landwirtschaft hängen nach Einschätzung der Bundesregierung von der Art des landwirtschaftlichen Betriebs ab. Gartenbaubetriebe mit beheiztem Unterglasanbau sowie Schweine- und Geflügelhalter seien stärker betroffen. Vom nationalen Emissionshandel erfasste Unternehmen könnten auf Grundlage der Carbon-Leakage-Verordnung einen finanziellen Ausgleich erhalten, sofern ihnen durch die CO2-Bepreisung im internationalen Wettbewerb ein Nachteil entstehe.

Als Kompensation und Hilfe für die Anpassung durch Energieeinsparung und Umstellung auf erneuerbare Energien sollten das Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und Kohlenstoffdioxideinsparung in Landwirtschaft und Gartenbau fortgeführt und weiterentwickelt sowie der Einsatz erneuerbarer Energien gefördert werden, erläutert die Bundesregierung.

Insgesamt vier Zeilen umfasst die Antwort der Bundesregierung auf die Frage, ob vor Verabschiedung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) eine Folgenabschätzung für die heimische Landwirtschaft vorgenommen worden sei. Man habe insbesondere die Belastungen des Erwerbsgartenbaus mit beheiztem Unterglasanbau untersucht, berichtet die Bundesregierung.

Am Thünen-Institut habe man darüber ein Projekt initiiert, um Auswirkungen der CO2-Bepreisung auf den Ernährungssektor zu untersuchen. Projektergebnisse liefert die Bundesregierung nicht.

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