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Energiespeicher

Bundesregierung gibt keinem Speichersystem den Vorzug

Pumpspeicherkraftwerke oder Batterien sollen helfen, das Stromnetz zu flexibilisieren. Welche Option eingesetzt wird, sei aber Sache der Netzbetreiber, erklärt die Bundesregierung.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Bundesregierung „plant“ keinen Gesamtbedarf an Speicherkapazitäten. Annahmen zur Entwicklung der Speicher wie Pumpspeicher, Batteriespeicher im Zusammenhang mit Solardachanlagen und Großbatteriespeicher finden sich z. B. in den Szenariorahmen für den jeweiligen Netz- entwicklungsplan, den die Bundesnetzagentur nach Genehmigung veröffentlicht, heißt es in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag.

Netzbetreiber entscheiden über Flexibilitätsoptionen

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Stromspeicher stellen laut Bundesregierung eine von mehreren Flexibilitätsoptionen für den sicheren Systembetrieb im Zuge der Energiewende dar. Es sei in erster Linie Aufgabe der jeweiligen nach dem Energiewirtschaftsrecht Verantwortlichen, die aus ihrer Sicht am besten geeignete Option zu wählen. Eine Präferenz für oder gegen eine einzelne Technologie besteht aus Sicht der Bundesregierung nicht. Mithilfe von Langfristprognosen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie werde darüber hinaus untersucht, welcher Bedarf an Speichern sich je nach Entwicklung und Anteil an erneuerbarer Stromerzeugung auf Basis der entsprechenden Ausbau- und Klimaschutzziele der Bundesregierung ggf. ergeben kann.

Das Energieförderprogramms des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie unterstütze technologieoffen diverse Speicherkonzepte. Im Übrigen verweist die Bundesregierung auch auf die Eigenverantwortung der Betreiber bei Investitionen in Pumpspeicherkraftwerke.

Neue Pumpspeicherkraftwerke im Bau

Nach Angaben der Bundesnetzagentur gibt es bis 2030 Planungen für den Bau von fünf Pumpspeicherkraftwerken mit einer Gesamtleistung von 1.382 MW. Zwei der Speicher sollen im Ausland gebaut werden und eine Leistung von 530 MW ins deutsche Netz einspeisen können. Derzeit gebe es 26 Pumpspeicherkraftwerke mit einer Gesamtleistung von 6.357 MW in Deutschland, aus dem Ausland werden regelmäßig zusätzliche 3.445 MW eingespeist.

Gemäß Monitoring der Bundesnetzagentur nach § 35 EnWG befindet sich gegenwärtig ein Pumpspeicherkraftwerk in Baden-Württemberg mit einer Leistung von 16 MW im Bau.

Darüber hinaus sind der Bundesnetzagentur für den Zeitraum bis zum Jahr 2030 weitere fünf in Planung befindliche Pumpspeicherkraftwerke mit einer Gesamtleistung von 1.382 MW bekannt. Davon befinden sich zwei Pumpspeicher mit einer Leistung von 530 MW im Ausland, die ins deutsche Netz der allgemeinen Versorgung einspeisen werden.

Stromspeicher: Erleichterungen bei Umlagen geplant

Die Bundesregierung hat mit dem Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen, Stromspeicher beim Strombezug von Zahlungspflichten bei Umlagen zu befreien, sofern dadurch eine Doppelbelastung entsteht. Es ist geplant, eine entsprechende Regelung zusammen mit der Umsetzung der EU-Strombinnenmarkt-Richtlinie in nationales Recht vorzunehmen. Im Zusammenhang mit dieser Umsetzung soll auch geprüft werden, wie die Begriffe „Energiespeicherung“ und „Energiespeicheranlage“ in das deutsche Recht überführt werden. Die Umsetzung der Strommarkt-Richtlinie hat bis zum Jahresende 2020 zu erfolgen.

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