Nach einigen Havarien bei Windenergieanlagen hatte der TÜV Süd im Mai 2018 von „tickenden Zeitbomben“ gesprochen und zusätzliche Prüfungen zur Strukturfestigkeit und Materialermüdung gefordert. Die Bundesregierung unterstreicht nun in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion erneut, an der derzeit bestehenden und in der Praxis etablierten Prüfsystematik festhalten zu wollen. „In Deutschland besteht ein anerkannter und praxisbewährter Ansatz zur regelmäßigen Überwachung und Prüfung der Sicherheit von Windenergieanlagen“, heißt es in der Antwort. Darüber hinaus seien die durch seitens der Genehmigungsbehörden anerkannte unabhängige Sachverständige durchgeführten Prüfungen laut Bundesregierung die Grundlage für ein „verlässliches, ausreichend hohes Sicherheitsniveau der Windenergie in Deutschland“. Ähnlich hatte die Bundesregierung bereits im Sommer 2018 geantwortet.
Technische Regeln werden ständig weiterentwickelt
„Damit unterstreicht die Bundesregierung, dass das zuverlässige und eingespielte System der wiederkehrenden Prüfungen an Windenergieanlagen eine ausreichende Anlagensicherheit gewährleistet“ machte Wolfram Axthelm, Geschäftsführer Bundesverband Windenergie (BWE), deutlich. Der einwandfreie Betrieb der Anlagen und die Einhaltung der durchweg sehr hohen Sicherheitsstandards lägen im Interesse der Anlagenbetreiber. Auch deshalb würden die technischen Regelungen unter starker Beteiligung des BWE kontinuierlich weiterentwickelt und inzwischen durch neuartige Methoden der digitalen Sensorik und des intelligenten Condition Monitorings ergänzt.
An der Weiterentwicklung der Prüfarchitektur sollten sich alle Akteure beteiligen. Dies trage zur weiteren Verbesserung und Anlagensicherheit bei und sei zielführender als neue gesetzliche Regulierungen.
Sachverständige prüfen sicherheitsrelevante Bauteile
Neue und bestehende Windkraftanlagen werden in Deutschland auf Basis der Richtlinie des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) typengeprüft und genehmigt. Diese Typenprüfung bildet die Basis für Baugenehmigungen und Genehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Während der Errichtung findet eine Bauüberwachung statt. Mit Inbetriebnahme werden alle Komponenten, die den Betrieb und die Sicherheit beeinflussen können, abgenommen. Alle zwei bis vier Jahre findet in der Betriebsphase die umfangreiche Wiederkehrende Prüfung statt. Dabei wird der Anlagenzustand durch anerkannte Sachverständige im Hinblick auf Sicherheit und ordnungsgemäße Wartung untersucht. Turnusmäßig werden zudem Steuerelemente, Rotorblätter, Triebstrang und alle weiteren sicherheitsrelevanten Verschleißteile geprüft.
Einen Überblick über den konkreten Prüfumfang an Windenergieanlagen liefert das BWE-Hintergrundpapier Sicherheit von Windenergieanlagen.