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THG-Quote

Bundesregierung setzt beim Klimaschutz auch auf synthetischen Kraftstoff

Die Bundesregierung hebt die THG-Quote auf 22 % im Jahr 2030 an und legt die Kappungsgrenze für Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse auf 4,4 % ab 2026 fest.

Lesezeit: 3 Minuten

Das neue EEG sieht neben der schrittweisen Anhebung der THG-Quote auf 22 % in 2030 auch die Festlegung der Kappungsgrenze für Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse auf 4,4 % ab 2026 vor.

Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP) begrüßt die Einigung der Bundesressorts als wesentlichen Fortschritt gegenüber den ersten Entwürfen des Bundesumweltministeriums (BMU) und als wichtigen Schritt für den Klimaschutz im Verkehrssektor.

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Die UFOP stellt insbesondere heraus, dass das BMU als federführendes Ressort die Rolle der Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse als heute wichtigste Klimaschutzkomponente im Verkehrssektor endlich anerkenne und diesen bis 2030 eine stabile Rolle auf heutigem Niveau zuweise. Damit sei auch die weitere Bereitstellung heimischer Futtermittel als Koppelprodukte der Biokraftstoffverarbeitung gesichert, so der Verband.

Die UFOP befürwortet die ambitionierte Weiterentwicklung der THG-Quote von heute 6 % auf 22 % im Jahr 2030. Dies lasse Raum für den Markteintritt weiterer Antriebe und Kraftstoffe (wie Wasserstoff). Mit diesen Eckpunkten setze die Bundesregierung nun auf Synergien und Kopplungseffekte statt auf Ausgrenzung markteingeführter Optionen. Deutschland nehme damit zum Ende seiner Ratspräsidentschaft auch die europäische Vorreiterrolle im Klimaschutz ein.

Der Verband sieht sich in seiner Forderung bestätigt, dass beim Klimaschutz im Verkehrssektor keine Erfüllungsoption ausgeschlossen werden darf. Nur bei Nutzung aller Kraftstoff- und Antriebsoptionen sei das Klimaschutzziel 2030 realistisch zu erreichen.

Insgesamt begrüßt die UFOP die Einigung der Ressorts als gute Basis für die weitere Debatte im Bundestag. Wichtig sei, dass Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse weiterhin eine wichtige Rolle für den Klimaschutz im Verkehrsbereich spielen könnten, so der Verband abschließend.

Bundesregierung setzt auf synthetischen Kraftstoff

Die Bundesregierung hatte zuvor schon klargestellt, dass sie bei der Erreichung der deutschen Klimaziele auf synthetischen Kraftstoff aus erneuerbarem Strom setzt. Solche strombasierten Kraftstoffe müssten überall dort eingesetzt werden, wo eine Elektrifizierung des Verkehrs technisch schwer möglich oder unwirtschaftlich sei, beispielsweise im Luft- und Seeverkehr sowie in Teilen des Schwerlastverkehrs, schreibt sie in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion.

Anderenfalls sei das Ziel nicht zu erreichen, den Verkehr bis zum Jahr 2050 weitgehend treibhausgasneutral zu machen, heißt es weiter. Grundsätzlich könnten solche synthetischen Kraftstoffe ökologische Vorteile bieten. Dazu müssten sie aus nachhaltigen erneuerbaren Energiequellen hergestellt werden und in Bereichen zur Anwendung kommen, in denen ökologisch vorteilhaftere Optionen nicht zur Verfügung stünden.

Ökologisch nachteilig sei der hohe Energie- und Ressourcenbedarf zur Herstellung synthetischer Kraftstoffe, räumt die Bundesregierung ein. Zur Förderung erneuerbarer Kraftstoffe und damit auch strombasierter Kraftstoffe aus erneuerbaren Energien setzt der Bund eigenen Angaben zufolge auf eine Treibhausgasminderungs-(THG)-Quote.

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