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Bundesregierung will Windenergieausbau beschleunigen

Das Bundeswirtschaftsministerium hat 2019 einen 18-Punkte-Plan vorgelegt, um die Flaute beim Windkraftausbau zu beseitigen. Die Bundesregierung nimmt zur Umsetzung jetzt Stellung.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Ausbau der Windkraft ist nach dem Jahr 2017 stark eingebrochen. Aus diesem Grund hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) zusammen mit anderen Bundesministerien im Oktober 2019 einen 18-Punkte-Plan zur Stärkung des Windkraftausbaus an Land vorgelegt. Viele der Maßnahmen sollen bei der Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes berücksichtigt werden. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

EEG-Novelle soll Ausbau beschleunigen

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Die wichtigsten Punkte aus dem Antwortschreiben:

  • Am 17. Juni 2020 hat die Bundeskanzlerin zusammen mit den Länderchefs die stärkere finanzielle Beteiligung von Bürgern und Kommunen an Windenergieanlagen an Land und an anderen Energieprojekten vereinbart. Die Bundesregierung wird zu diesen Fragen Vorschläge in der anstehenden Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) machen.
  • Die Bundesregierung will eine zentrale Beratungsstelle zum Erreichen der Ausbauziele der Windenergie an Land einrichten und arbeitet an deren weiteren Umsetzung.
  • Die Bundesregierung will Genehmigungshemmnisse bei der Windkraft an Land abbauen. Das soll u.a. in der jetzt anstehenden EEG-Novelle passieren.
  • Derzeit laufen Baumusterprüfungen für Technologien zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung.
  • Die Umweltminister der Länder haben ein Papier mit Hinweisen verabschiedet, in dem geklärt wird, welche Vorraussetzungen es für Ausnahmen nach dem Bundesnaturschutzgesetz geben soll. Diese sind unter Umständen möglich, wenn der Windenergieausbau im Interesse der öffentlichen Sicherheit steht.
  • Nach der neuen Bundeskompensationsverordnung, die am 3. Juni in Kraft getreten ist, soll es keine Ausnahme für bestimmte Bereiche wie z.B. Maßnahmen für den Klimaschutz geben. Allerdings soll die Verordnung Investitionsbedingungen verbessern, Verwaltungsverfahren beschleunigen, behördliche Entscheidungen transparenter machen und Planungs- und Rechtssicherheit privater wie öffentlicher Vorhaben erhöhen.
  • Die Bundesregierung hat sich gemeinsam mit den Ländern dafür ausgesprochen, die Flugnavigationsinfrastruktur beschleunigt zu modernisieren und eine Verkleinerung des Prüfbereichs zu prüfen. Damit könnten mehr Flächen für die Windenergie zur Verfügung stehen.

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