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Windenergieausbau

Bundesregierung zur Windenergie: Fehlende Flächen und Klagen hemmen Ausbau

Die Bundesregierung nennt eine Reihe von Gründen, warum der Bau von neuen Windrädern seit 2018 hinter den Erwartungen zurückbleibt. Dazu gehören auch viele Klagen zum Artenschutz.

Lesezeit: 2 Minuten

Seit dem Jahr 2018 gibt es einen Rückgang beim Zubau von neuen Windenergieanlagen. Die Gründe für den Rückgang seien vielfältig, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linken-Fraktion. Im Wesentlichen stünden der Windenergienutzung zu wenig planerisch ausgewiesene Flächen zu Verfügung. Zudem gibt es bei den Genehmigungsverfahren Nutzungs- oder Schutzkonflikte der Windenergienutzung. Gemäß der Branchenumfrage der Fachagentur Windenergie an Land e.V. „Hemmnisse beim Ausbau der Windenergie in Deutschland“ seien eine Reihe von Projekten aufgrund von Konflikten mit der Funknavigation der zivilen Luftfahrt und aufgrund militärischer Interessen verhindert.

Mangelnde Akzeptanz: Viele Klagen

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Darüber hinaus wirke sich die mangelnde Akzeptanz vor Ort aus, was auch zu häufigen Klagen gegen beschlossene Pläne und erteilte Genehmigungen führe. Hier zeigt sich, dass bei der Hälfte aller beklagten Windenergieanlagen Verstöße im Bereich des Artenschutzes vorgetragen wurden: Die wesentlichen Klagegründe gegen Windenergieanlagen seien demnach der Artenschutz von Vögeln und Fledermäusen (48 % der Klagen bei möglicher Mehrfachnennung), sowie der Artenschutz im Allgemeinen (24 %), aber auch Form und Verfahrensfehler (32 %), sowie Lärmschutzbedenken (17 %). Das Fehlen von planerisch ausgewiesenen Flächen hindere nicht nur den Neubau, sondern auch sogenannte Repowering-Vorhaben, bei denen alte Anlagen durch leistungsfähigere Neubauten ersetzt werden. Diese Standorte seien allerdings oft außerhalb von Eignungs- und Vorranggebieten, sodass dort regelmäßig keine neuen Anlagen genehmigt werden.

In den Jahren von 2021 bis 2025 werden voraussichtlich 13,6 GW installierte Leistung aus der EEG-Förderung fallen, schreibt die Bundesregierung. In diesem Jahr gebe es mit 3,7 GW Leistung besonders viele Anlagen, die aus der Vergütung ausscheiden. Um einen Anreiz für den Weiterbetrieb dieser Windkraftanlagen zu schaffen sehe das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 eine „Anschlussförderung“ vor. Sofern es keine beihilferechtlichen Bedenken gebe, könne die Förderhöhe über eine Ausschreibung im Sommer 2021 ermittelt werden.

Bei den Bürgerprojekten, die zwischen 2017 und 2020 einen Zuschlag erhalten haben, gebe es derzeit eine Realisierungsquote von 17 %. Von Projekten die im letzten Jahr einen Zuschlag erhalten haben, sei noch keine Anlage realisiert worden.

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