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CO2-Bepreisung

Bundestag beschließt CO2-Preis für Altholz

Das Brennstoffemissionshandelsgesetz ist beschlossen und gilt ab 2023 auch für Althölzer.

Lesezeit: 2 Minuten

Die von der Bundesregierung geplante CO2-Bepreisung von Altholz kommt. Der Bundestag hat dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) in geänderter Fassung mit der Mehrheit der Koalitionsstimmen am vergangenen Donnerstag angenommen.

Damit wird der Anwendungsbereich des BEHG ab dem kommenden Jahr auf Althölzer ausgeweitet, wobei lediglich der fossile Anteil wie zum Beispiel Beschichtungen bepreist wird. Dieser soll laut dem aktuell vorliegenden Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für die Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 (EBeV 2030), in der die Umsetzung des BEHG geregelt werden soll, 10 % betragen. Daneben wird ab 2024 eine Zertifizierungspflicht für kleine und mittlere Altholzanlagen eingeführt.

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Kritik

Von Wirtschaftsverbänden kam laute Kritik am Beschluss. Der Fachverband Holzenergie (FVH) im Bundesverband Bioenergie (BBE) hält den pauschalen Anteil von 90 % Biomasse im Altholz als „viel zu niedrig und sachlich falsch“.

Notwendig seien eine Differenzierung nach Altholzkategorien und eine Anpassung des Wertes. So sei zu vermeiden, dass ein CO2-Preis fällig werde, wo keine fossilen CO2-Emissionen entstünden. Das BEHG dürfe „nicht zur Einnahmenmaximierung des Staates durch die Hintertüre führen“.

Außerdem warnte der Verband, dass die Energieerzeugung aus Altholz durch die Zertifizierungspflicht unnötig und ohne Grund verteuert werde. Der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband (DeSH) kritisierte den Bundestagbeschluss in Anbetracht der Energiekrise als ein „fatales Signal“.

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