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Bundestag beschließt neue Biokraftstoffquoten

Der Bundestag hat gestern die Regierungsvorlage zur Änderung der Förderung von Biokraftstoffen gebilligt. Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V. (UFOP) hatte in ihrem Bericht zur Steuerbegünstigung zuletzt eine Unterkompensation von 20 Cent je Liter reinem Biodiesel festgestellt.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Bundestag hat gestern die Regierungsvorlage zur Änderung der Förderung von Biokraftstoffen gebilligt. Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V. (UFOP) hatte in ihrem Bericht zur Steuerbegünstigung zuletzt eine Unterkompensation von 20 Cent je Liter reinem Biodiesel festgestellt. Für dezentrale Hersteller von Rapsölkraftstoff ergab die UFOP-Berechnung sogar eine Unterkompensation von 28 Cent je Liter. "Es muss davon ausgegangen werden, dass es durch den Bundestagsbeschluss zu einer Halbierung des Reinkraftstoffabsatzes kommen wird", heißt es in einer UFOP-Pressemitteilung.


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Diese dramatische Entwicklung werde durch die beschlossene minimale Reduktion der Steueranhebung für reinen Biodiesel um 3 Cent je Liter nicht verbessert. Mit der Weigerung, den öffentlichen Personen- und Schienenverkehr gänzlich von der Steuer auszunehmen, werde dem zukünftigen Absatz von Reinkraftstoff die letzte Perspektive genommen.


Anders stellt sich die Situation im Beimischungsmarkt dar. Hier profitiert Biodiesel seit Februar 2009 von der neuen Dieselnorm, die eine Beimischung von 7 % Biodiesel erlaubt. Auf ein Jahr bezogen erhöht sich dadurch der Absatz in der Beimischung von 1,5 Mio. Tonnen auf 2 Mio. Tonnen Biodiesel. Daran ändert auch die beschlossene Senkung der Gesamtquote auf 5,25 % und die Festsetzung auf 6,25 % ab 2010 vorläufig nichts.


Mit der gegenüber der ursprünglichen Biokraftstoffquote beschlossenen Reduzierung haben Bundesregierung und Parlament auf den vor einem Jahr von Bundesumweltminister Gabriel verfügten Stopp von 10 % Ethanolanteil im Benzin reagiert. Auf europäischer Ebene ist jedoch zukünftig mit der Einführung dieses E10-Kraftstoffs zu rechnen. Die UFOP fordert daher für diesen Fall schon jetzt eine Wiederanhebung der Biokraftstoffquote auf die ursprünglichen Anteile, da mit der neuen Gesamtquote zukünftig alle Biokraftstoffe miteinander konkurrieren.


Eine Quotenanhebung leitet sich auch aus der neuen EU-Förderrichtlinie für Erneuerbare Energien ab, die bis 2020 einen Anteil von mindestens 10 % erneuerbarer Energien im Verkehrssektor vorsieht. Dieser Zeitkorridor gibt den Mitgliedstaaten den zeitlichen Handlungsrahmen vor, der nach Auffassung der UFOP vorrangig nur mit Biodiesel, Pflanzenölkraftstoff oder Bioethanol eingehalten werden kann.


Die UFOP erwartet daher, dass das Thema Biokraftstoffquotengesetz auf der Agenda des Bundestages stehen bleibt und im Rahmen der neuen Legislaturperiode eine erneute Initiative zur Korrektur des Gesetzes folgt.

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