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Brennstoffemissionshandelsgesetz

Bundestag gibt grünes Licht für höheren CO₂-Preis

Der Preis für eine Tonne CO₂ in den Sektoren Wärme und Verkehr steigt ab 2021 auf 25 € statt wie bisher beschlossenen auf 10 €/t. Diesel könnte rund 6 ct/l teurer werden.

Lesezeit: 3 Minuten

In Deutschland wird es ab 2021 einen höheren CO₂-Preis bei fossilen Brenn- und Kraftstoffen geben. Der Bundestag hat dazu dem Ersten Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes zugestimmt. Danach wird der Preis für die Tonne CO₂ in den Sektoren Wärme und Verkehr im Jahr 2021 mit 25 € starten und dann bis 2025 auf 55 € steigen. Ursprünglich war ein anfänglicher Preis von lediglich 10 € vorgesehen. Im Rahmen des Vermittlungsverfahrens mit dem Bundesrat wegen steuergesetzlicher Regelungen zur Umsetzung des Klimapakets hatten sich Bundestag und Bundesrat auf die Erhöhung der Zertifikatspreise verständigt, die jetzt umgesetzt wird. Teil der Gesetzänderung sind zudem Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon Leakage. Darunter versteht man die Auslagerung von Kohlenstoffdioxidemissionen aus dem EU-Emissionshandelssystem.

UFOP: CO₂-Preis reicht nicht aus

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Die Union zur Förderung von Öl- und Proteinpflanzen (UFOP) begrüßt den Beschluss, vermisst jedoch einen umfassenden Ansatz zur Dekarbonisierung des Verkehrssektors und fordert die gleichzeitige schrittweise Erhöhung der Treibhausgas-Quote von aktuell 6% auf 16% in 2030. Der Verband erneuert damit seine Kritik an dem in der vergangenen Woche bekannt gewordenen, mutlosen Gesetzesentwurf des Bundesumweltministeriums zur Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG). Dieser sieht eine Erhöhung auf lediglich 7,25 % erst ab 2026 vor.

Anstieg um ca. 6,6 ct/l Diesel

Die Bundesregierung erwartet als Ergebnis des schrittweisen Anstiegs der CO2-Bepreisung von umgerechnet etwa 6,6 Cent je Liter Dieselkraftstoff ab 2021 auf 17,2 Cent je Liter im Jahr 2026 Lenkungseffekte. Denn der höhere Preis für fossile Kraftstoffe soll zu einem sparsameren Umgang führen und damit zum Klimaschutz beitragen. Für die Landwirtschaft bedeute dies Mehrkosten beim Dieselkraftstoff von etwa 1,1 Mrd. € bis 2026, stellt die UFOP fest.

Die UFOP begrüßt es, dass dem Treibhausgas CO2 durch das BEHG ein grundsätzlich notwendiger Preis gegeben wird. Die Förderunion kritisiert jedoch mit Nachdruck, dass die Durchführungsverordnung zu diesem Gesetz eine Deckelung bei Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse vorsehe. Die Klimaschutzpolitik der Bundesregierung sei insgesamt widersprüchlich und werde teilweise von Technologiezielen begleitet, die im Verpflichtungs­zeitraum nicht erfüllbar seien.

THG-Quote wirkt

Die UFOP bekräftigt, dass seit der Einführung der Treibhausgasminderungs­verpflichtung bzw. der Biokraftstoffbeimischung heute bereits eine CO2-Bepreisung bei Kraftstoffen stattfinde. Die THG-Quote habe zu erheblichen Effizienzgewinnen bei der Treibhausgaseinsparung geführt, sodass mit weniger Biokraftstoff mehr Klimaschutz erreicht werde. Der „Mehrpreis“ für diese CO2-Minderungsleistung ist im Kraftstoffpreis eingepreist. Dieser falle bei aktuellen Dieselpreisen von 99 Cent je Liter an der Tankstelle nicht ins Gewicht.

Bemerkbar mache sich diese CO2-Bepreisung jedoch, wenn die von Biokraftstoffen im Jahr 2018 erbrachte CO2-Minderung von 9,5 Mio. t CO2 mit einem CO2 Preis im Emissionshandel von etwa 22 €/t hochgerechnet werde. Die heutige CO2-Minderung durch Biokraftstoffe entspricht demnach etwa 200 Mio. €, die nicht für den Zukauf von Emissionsrechten aus dem Bundeshaushalt ausgegeben werden müssten. Dieses „Einsparpotenzial“ könne weiter gesteigert werden, wenn nach einer schrittweisen Erhöhung der THG-Quote ein technologie- und rohstoffoffener Wettbewerb von Antrieben und Rohstoffen die Erfüllung der Vorgaben regelt. Ist die Vorgabe hoch genug, werden alle Optionen zum Zug kommen. Die UFOP erwartet daher als Ergebnis der noch folgenden Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung einen ambitionierten Entwurf zur Änderung des BImSchG.

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