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Bundestag verabschiedet neue Ofen-Verordnung
Nach fast zweijährigem politischem Gerangel hat der Bundestag gestern die Novelle der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV) verabschiedet. Die Verordnung löst die alte 1. BImSchV aus dem Jahr 1988 ab.
Nach fast zweijährigem politischem Gerangel hat der Bundestag gestern die Novelle der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV) verabschiedet. Die Verordnung löst die alte 1. BImSchV aus dem Jahr 1988 ab. Sie ist für Besitzer einer Biomassefeuerung wichtig, da sie unter anderem folgende Vorschriften enthält:
-maximal zulässige Emissionen wie Staub aus Kleinfeuerungsanlagen bis 100 kW (bei Holz: bis 1 MW),
-zulässige Brennstoffe,
-Vorgaben für die Prüfung des Schornsteinfegers.
"Das Heizen mit Holz ist aus Gründen des Klimaschutzes und zur Nutzung eines einheimischen Rohstoffes ein sinnvoller Ansatz. Allerdings ist es notwendig, die durch einen verstärkten Einsatz von Holz zur Wärmeerzeugung verursachte Feinstaubbelastung zu reduzieren", erklärt die umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marie-Luise Dött MdB nach der gestrigen Abstimmung. Es sei deshalb wichtig gewesen, die 20 Jahre alten Grenzwerte für die Emissionen aus kleinen und mittleren Heizungsanlagen dem Stand der Technik anzupassen. Die jetzt festgelegten Grenzwerte können von neuen Feuerungsanlagen, die typischer Weise im häuslichen Bereich eingesetzt werden, wie Heizungen, Kaminöfen oder Kachelöfen, auch ohne Staubfilter erreicht werden.
Auch die CSU-Agrarexpertin Marlene Mortler wertet die jetzt vom Bundestag verabschiedete neue Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes als Fortschritt: "Entgegen früheren Plänen des Bundesumweltministeriums darf künftig Mindergetreide als Regelbrennstoff verfeuert werden", sagte Mortler. Damit seien erhebliche Reststoff- und alternative Biobrennstoffpotenziale für Kleinfeuerungsanlagen nutzbar. Eine Öffnungsklausel erlaubt zudem, dass die Liste der verfeuerbaren Stoffe dem technischen Fortschritt entsprechend erweiterbar ist. Mortler: "Damit schafft das Gesetz Perspektiven für die Zukunft."
Kritisch beurteilte die CSU-Politikerin hingegen die in der neuen Verordnung festgesetzten Feinstaubgrenzwerte: "Die für 2015 vorgesehenen Grenzwerte sind nach heutigem Stand technisch nicht einhaltbar. Ehrgeizige Ziele zu verfolgen ist gut. Doch es ist falsch, Visionen gesetzlich zu verankern, bei denen schon jetzt absehbar ist, dass sie auf Illusionen fußen."