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BWE kritisiert Kürzung der Ausschreibungsvolumen

Die Bundesnetzagentur hat das Volumen für die Ausschreibung am 1.Mai 2021 reduziert. Der BWE kritisiert das scharf. Unterdessen zeichnet sich eine Lösung beim Artenschutz ab.

Lesezeit: 3 Minuten

Künftige Betreiber von Windparks spüren erneut die negativen Auswirkungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Erstmals wendet die Bundesnetzagentur jetzt die Bestimmungen der „Endogenen Mengensteuerung“ an. Die für die Ausschreibungen zuständige Behörde hat das Ausschreibungsvolumen für den Gebotstermin 1.Mai 2021 gemäß § 28 Abs. 6 EEG 2021 reduziert, weil zu erwarten ist, dass die ausgeschriebene Menge größer als die eingereichte Gebotsmenge sein wird (drohende Unterzeichnung). Das neue Ausschreibungsvolumen beträgt 1.243 MW.

Eine drohende Unterzeichnung wird erwartet, weil die Summe der Leistung der seit dem vorangegangenen Gebotstermin dem Register gemeldeten Genehmigungen (1.216 MW) und der Gebotsmenge der im vorangegangenen Gebotstermin nicht zugelassenen Gebote (27 MW) unter dem Ausschreibungsvolumen des durchzuführenden Gebotstermins (1.500 MW) liegt und die im vorangegangenen Gebotstermin eingereichte Gebotsmenge kleiner als die ausgeschriebene Menge des Gebotstermins war.

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250 MW fallen weg

„Mit der Kürzung werden fast 250 MW dem Ausschreibungsvolumen des Jahres 2021 entzogen. Dieses Volumen fehlt für die Zielerreichung“, kritisiert Hermann Albers, Präsident Bundesverband Windenergie. Insgesamt stünden 1.160 MW neue Genehmigungen für diese Ausschreibungsrunde bereit. Zusätzlich seien relevante bislang nicht bezuschlagte Genehmigungen vorhanden und im Register der Bundesnetzagentur nachgewiesen. „Deshalb wäre aus unserer Sicht keine Kürzung erforderlich gewesen“, macht Albers deutlich.

BWE-Kritik: Mengensteuerung sorgt nicht für mehr Wettbewerb

Der BWE wiederholte seine Kritik an dem neuen Instrument der Mengensteuerung: „Statt Wettbewerb über die Kürzung von Volumen zu erzwingen, brauchen wir einen Wettbewerb, der durch ausreichend Projekte zustande kommt. Deshalb ist es mehr als überfällig, dass die längst erkannten Ursachen für mangelnde Genehmigungszahlen aufgearbeitet und abgestellt werden“, fordert der Präsident. Die bisher unzureichende Abarbeitung der Aufgabenliste „Wind an Land“ des Bundeswirtschaftsministeriums sei eine der Ursachen für die aktuelle Situation. Die zögerliche Flächenbereitstellung in den Ländern und die bislang nicht erreichte Klärung zwischen Natur-/Artenschutz und dem Klimaschutz eine weitere. Hier müssten Länder und Bund gemeinsam Verantwortung zur Zielerreichung im neu geschaffenen Kooperationsausschuss übernehmen. Albers betont, dass für eine erfolgreiche Energiewende und für ausreichende Volumen für Ausschreibungen jährlich Genehmigungen von deutlich über 5.000 MW nötig seien.

Änderungen beim Artenschutz geplant

Seit Jahren bremsen eine unsichere Rechtslage und eine fehlende Standardisierung bei Artenschutz-Regelungen den Ausbau erheblich aus. Der bundesweite Flickenteppich an Vorgaben verunsichert Behörden, Vorhabenträger und Gerichte und führt zu einem insgesamt schleppenden Ausbau. Die Energieverbände BDEW, BEE, bne, BWE, VDMA und VKU begrüßen, dass der Staatssekretär im Bundesumweltministerium als einen möglichen Weg dafür nun eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes vorschlägt. Diese bundeseinheitlichen Standards für den Artenschutz im Zusammenhang mit Windkraftgenehmigungen hatte genau dieser Staatssekretär nach Angaben der Verbände immer abgelehnt.

Tatsächlich bliebe dies die einzige Option, wenn sich die Länder nicht auf klare einheitliche Standards verständigen. Eine rechtssichere, eindeutige und vorhersehbare Anwendung des Artenschutzrechts komme dem Klimaschutz zugute und trage zu einem schnelleren Ausbau der Windenergie bei. Es gäbe zu dem aktuell im Verfahren befindlichen Bundes-Immissionsschutzgesetz längst Vorschläge für eine entsprechende Regelung. Diese Vorschläge könnten schnell umgesetzt werden.

Aus Sicht der Energieverbände sollte zügig auf Ebene der Bundesländer eine rechtsverbindliche Regelung gefunden werden, um Genehmigungsverfahren effektiv zu beschleunigen und die Flächenverfügbarkeit für die Windenergie spürbar zu verbessern.

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