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Beschluss zu Solarstrom vom Acker

CDU/CSU: „Agri-Photovoltaik macht Landwirtschaft multifunktionaler“

Die Arbeitsgruppe Ernährung und Landwirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, Hürden der Agri-Photovoltaik abzubauen und Genehmigungen zu vereinfachen.

Lesezeit: 3 Minuten

Mit der Agri-Photovoltaik können sich Landwirte vielfältige Synergieeffekte erschließen: Agri-PV erleichtert die Anpassung an Klimafolgen, indem die Module ein für Flora und Fauna günstiges Mikroklima schaffen, Schatten spenden und die Verdunstung auf der Fläche verringern und so den Wasserbedarf senken. Zudem werden Acker-, Obst- und Beerenkulturen durch die Module vor zu intensiver Sonneneinstrahlung und Sonnenbrand geschützt. Auch Hagel- und Frostschäden werden verringert. „Agri-PV kann damit die Resilienz der landwirtschaftlichen Betriebe bezüglich klimatischer Veränderungen erhöhen. Ein besonderes Potenzial von Agri-PV sehen wir daher bei Sonderkulturen wie Obst, Gemüse und Weinbau“, heißt es in einem Positionspapier der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, das die Arbeitsgruppe Ernährung und Landwirtschaft in dieser Woche verabschiedet hat.

Noch viele Hürden

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Die Arbeitsgruppe begrüßt, dass im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2021 besondere Solaranlagen, zu denen auch Agri-PV zählt, separat gefördert werden sollen. Auch die im Kabinettsbeschluss zur EEG-Verordnung geplante Ausweitung der Flächenkulisse für Agri-PV, sowie die Anhebung der Ausschreibungsmengen seien zu befürworten.

Trotzdem wird nach Ansicht der Arbeitsgruppe die duale Flächennutzung von Photovoltaik und Landwirtschaft in Deutschland durch viele regulatorische Hindernisse ausgebremst. Darum fordert sie in dem Positionspapier:

  • Für künftige Agri-PV-Anlagen ist es wichtig, den Status der hauptsächlich landwirtschaftlichen Nutzung zu erhalten und den Ackerstatus der Fläche beizubehalten. Insbesondere sind Regelungen in den Flächennutzungsplänen anzupassen.
  • Das Nutzungs- und Rückumwandlungsrecht muss zu jeder Zeit gewährleistet sein und die Umbruchszeitbeschränkung von Agri-PV-Flächen muss aufgehoben werden.
  • Genehmigungsverfahren sollten einfacher und Realisierungszeiträume kürzer werden. Dafür gilt es zu prüfen, wie Voraussetzungen für kleinere Agri-PV-Anlagen und deren Einsatz im Außenbereich auch mit Blick auf eine finanzielle Beteiligung der Kommunen analog zu den Bestimmungen beim Ausbau der Windenergie geschaffen werden können. Entscheidend ist zudem die Berücksichtigung der kommunalen Planungshoheit.
  • Darüber hinaus bietet das EEG bisher keine ausreichende Förderung und Vergütung dieser innovativen Technologie. Ein Förderprogramm außerhalb des EEG sollte daher geprüft werden.
  • Ein wichtiger Punkt ist zudem die Förderung der regionalen Stromvermarktung und des Eigenverbrauchs der gewonnenen Energie.

Agri-PV als Kompromiss

„Fest steht, dass die erneuerbaren Energien ausgebaut werden müssen. Aber wir möchten kein Versiegeln von fruchtbaren Ackerflächen. Daher muss man hier einen gangbaren Kompromiss finden. Wichtig ist uns zudem, dass Flächen in landwirtschaftlichen und regionalen Händen bleiben und nicht an ‚Heuschrecken‘ also Großinvestoren ohne regionalen Bezug gehen“, fordert der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft, Alois Gerig.

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