Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Milchpreis Maisaussaat Ackerboden Rapspreis

Industriepolitik

CO₂-Preis: Kann die Bundesregierung ein Abwandern der Industrie vermeiden?

In einer öffentlichen Anhörung im Umweltausschuss des Bundestages zur geplanten „Carbon Leakage“-Verordnung hat es sowohl Lob als auch Kritik gegeben.

Lesezeit: 4 Minuten

Experten bewerten die Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel (BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung) als zu industriefreundlich, während andere eine unzureichende Entlastung der energieintensiven Betriebe kritisierten. Das zeigte eine öffentlichen Anhörung im Umweltausschuss des Bundestages am Montag, 3. Mai 2021. Die BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung basiert auf dem Brennstoffemissionshandelsgesetz, das den rechtlichen Rahmen für die CO₂-Bepreisung und ein nationales Emissionshandelssystem in den Sektoren Wärme und Verkehr bildet. Diese CO₂-Bepreisung belastet Wirtschaftsbereiche, die in hohem Maß fossile Brennstoffe einsetzen. Damit diese Branchen nicht wegen CO₂-Preis-bedingter Wettbewerbsnachteile ins Ausland abwandern, wo kein solcher Preis erhoben wird, sollen sie durch die Carbon-Leakage-Verordnung entlastet werden. Grundlage für die Beurteilung der Verlagerungsrisiken ist die Sektorenliste des EU-Emissionshandels.

In dieser Meldung lesen Sie:

Das Wichtigste zum Thema Energie freitags, alle 4 Wochen per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Kritiker: Verordnung ist zu streng

Eine erfolgreiche Energiewende könne nur zusammen mit einer wettbewerbsfähigen Industrie erfolgen, betonte Heino Buddenberg von der C.D. Wälzholz GmbH & Co. KG, einem mittelständischen Hersteller von Stahlbändern. Die Carbon-Leakage-Liste des europäischen Emissionshandels sollte um die relevanten Branchen aus den Regelungen der Energiesteuergesetze erweitert werden, sagte Buddenberg. Zudem konterkariere die in der Verordnung vorgesehene Regelung, wonach die begünstigten Unternehmen verpflichtet sind, ab 2023 die Hälfte und ab 2025 sogar 80 % des Beihilfebetrags in Klimaschutzmaßnahmen zu investieren, den Entlastungsgedanken.

Die Verordnung komme sehr spät, gab Jakob Flechtner vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag zu bedenken. Die von der CO₂-Bepreisung betroffenen Unternehmen bräuchten dringend Planungssicherheit. Der Sachverständige forderte unter anderem eine zügige Erweiterung der Carbon-Leakage-Liste und eine Reduzierung der Bürokratiebelastung. Die Entlastungsregelungen seien für den energieintensiven Mittelstand in der vorgesehenen Form kaum handhabbar und nicht geeignet, Nachteile gegenüber Wettbewerbern in der EU zu reduzieren.

Die Wirtschaft stehe vor einer Jahrhunderttransformation, erklärte Ines Zenke von der Kanzlei Becker Büttner Held. Es sei richtig und wichtig, dass die Verordnung schnell in Kraft trete, damit die Unternehmen Klarheit über ihre künftige Kostenbelastung erhielten. Die Entlastung durch die Maßgaben des vorliegenden Verordnungsentwurfs bleibe jedoch erheblich hinter der zurück, die Unternehmen unter dem europäischen Emissionshandelssystem beanspruchen könnten.

Als "Stimme des energieintensiven Mittelstandes" stellte sich Lars Baumgürtel von der Zinq GmbH & Co KG vor, die im Bereich Feuerverzinken von Stahl tätig ist. Die Betriebe setzten Energie nicht konsumptiv ein, sondern stellten damit langlebige Produkte her, betonte er. Die bei der Herstellung verbrauchte Energie werde durch die lange Lebensdauer der Güter kompensiert, was bedauerlicherweise nicht berücksichtigt werde. Baumgürtel forderte außerdem, weitere Sektoren in die Carbon-Leakage-Liste aufzunehmen.

Auch Gartenbaubetriebe betroffen

Rund 4.000 Gartenbauunternehmen nutzten fossile Energieträger, sagte Hans Joachim Brinkjans vom Zentralverband Gartenbau e.V. Betriebe mit Gewächshäusern stünden vor großen Herausforderungen, da sie die höheren Produktionskosten wegen des harten Wettbewerbs nicht auf die Preise aufschlagen könnten. Brinkjans kritisierte, das Emissionshandelssystem orientiere sich an der Großindustrie und nicht am Mittelstand, und die Entlastungsregeln seien nicht geeignet, die Wettbewerbsnachteile von gärtnerischen Betrieben deutlich zu reduzieren.

Verordnung ist nicht streng genug

Ulf Sieberg vom CO₂ Abgabe e.V., einem Zusammenschluss von Unternehmen und Verbänden, kritisierte unter anderem, dass die unternehmensbezogene Prüfung erst ab 2023 eingeführt werde und die nachträgliche Anerkennung von weiteren Sektoren möglich sei. Positiv sei, dass für die Entlastungen Gegenleistungen beim Klimaschutz eingefordert würden. Sieberg äußerte die Befürchtung, dass es weitere Ausnahmen zum Beispiel für die Güterverkehrsbranche geben werde und damit die Lenkungswirkung für den Klimaschutz weiter geschmälert werde.

Die geplanten Gegenleistungen hob auch Carolin Schenuit vom Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft positiv hervor. Gleichzeitig kritisierte sie diverse Punkte der Verordnung. So gebe es zu viele Begünstigte, die Entlastung sei zu hoch, und die Stromkostenentlastung werde nicht vom Beihilfebetrag abgezogen. Sehr viele Sektoren profitierten von pauschalen Entlastungen für alle Unternehmen, was das CO₂-Preissignal in der Industrie schwäche, bemängelte die Sachverständige.

Ralf Bartels von der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie begrüßte die Verordnung. Sie stelle einen wichtigen Pfeiler dar, um die CO₂-Bepreisung mit Wettbewerbsfähigkeit zu vereinbaren und sollte deshalb schnellstmöglich verabschiedet werden. Wichtig sei jedoch eine ausgewogene Ausgestaltung, wobei die Industrieunternehmen vom nationalen Recht nicht schlechter gestellt werden dürften als vom EU-Recht.

top + Zum Start in die Maisaussaat keine wichtigen Infos verpassen

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.