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CO2-Abgabe

Bundeskabinett beschließt höheren CO2-Preis

Der nationale Emissionshandel soll mit einem festen CO2-Preis von 25 Euro pro Tonne im Jahr 2021 starten. Gleichzeitig will das Bundeskabinett per Verordnung die EEG-Umlage senken.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Bundeskabinett hat heute zwei zentrale Regelungen zur Umsetzung der Beschlüsse des Vermittlungsausschusses zum Klimaschutzprogramm 2030 auf den Weg gebracht. Bund und Länder hatten sich im Dezember 2019 unter anderem darauf geeinigt, ab 2021 die CO2-Bepreisung von Brennstoffen zu erhöhen und im Gegenzug die Belastungen für Stromverbraucher und Fernpendler zu begrenzen. Der nationale Emissionshandel soll nun mit einem festen CO2-Preis von 25 Euro pro Tonne im Jahr 2021 starten. Gleichzeitig hat das Bundeskabinett eine Änderung der Erneuerbare Energien Verordnung (EEV) beschlossen, damit Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel zur Entlastung der EEG-Umlage eingesetzt werden können.

Entlastung der EEG-Umlage

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Die zusätzlichen Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel sollen in voller Höhe für die Entlastung von Haushalten und Unternehmen über die Stromrechnung verwendet werden. Mit dem Einsatz von Haushaltsmitteln soll der Geldbeutel der Verbraucher geschont werden.

Der nationale Emissionshandel startet nach der Bund-Länder-Einigung nun mit einem fixen CO2-Preis von 25 Euro pro Tonne im Jahr 2021. Das entspricht brutto 7 Cent pro Liter Benzin, 8 Cent pro Liter Diesel, 8 Cent pro Liter Heizöl und 0,5 Cent pro Kilowattstunde Erdgas. Dieser Preis war ursprünglich erst für das Jahr 2023 vorgesehen. Bis zum Jahr 2025 werden die Zertifikate mit einem auf 55 Euro ansteigenden Festpreis ausgegeben. Ab 2026 wird der Zertifikatepreis dann durch Versteigerungen ermittelt, wobei für 2026 ein Preiskorridor von 55 Euro bis 65 Euro pro Tonne CO2 vorgegeben ist.

Die Änderungen der EEV bedürfen noch der Zustimmung des Bundestages. Da die Übertragungsnetzbetreiber die EEG-Umlage für das Kalenderjahr 2021 am 15. Oktober 2020 veröffentlichen, ist das Inkrafttreten der Änderungen noch vor diesem Termin im Herbst 2020 geplant.

Schutz von Unternehmen

Der höhere Zertifikatspreis bereits zum Start des Handelssystems ab 2021 kann die internationale Wettbewerbsfähigkeit von besonders energieintensiven Unternehmen beeinträchtigen, wenn sie die erhöhten CO2-Kosten nicht über die Produktpreise weitergeben können. Diese unerwünschten Wettbewerbseffekte könnten zudem die Klimaschutzwirkung schmälern, falls die Kosten des Emissionshandels zu Produktionsverschiebungen mit höheren Emissionen im Ausland führen (sogenanntes Carbon Leakage). Die Einigung zwischen Bund und Ländern schließt daher die Möglichkeit ein, Maßnahmen zur Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Vermeidung von Carbon Leakage bereits mit Beginn des Emissionshandels im Jahr 2021 einzuführen – ein Jahr früher als ursprünglich vorgesehen.

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