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topplus EEG-Umlage

Coronakrise: Steigen die Strompreise bald kräftig an?

E.ON sagt eine steigende EEG-Umlage und damit eine Erhöhung der Strompreise voraus. Kritiker werten das als Panikmache. Dafür muss man den Mechanismus der Umlage verstehen.

Lesezeit: 4 Minuten

Die Coronakrise offenbart die Schwächen des heutigen Energiesystems. Davon ist der Eon-Chef Johannes Teyssen überzeugt. Wie Teyssen diese Woche im Handelsblatt erläutert, werde aufgrund der Coronakrise die EEG-Umlage „durch die Decke schießen“ und damit Verbraucher und mittelständische Unternehmen schwer belasten. Letztere sind in der Regel nicht von der EEG-Umlage befreit. Der Konzernchef geht von einem Anstieg von aktuell 6,8 auf 8 ct/kWh aus und fordert daher zur Entlastung eine Begrenzung der EEG-Umlage auf 5 ct/kWh sowie eine Senkung der Stromsteuer auf den europäischen Zielsatz von 0,05 ct/kWh.

Lies: Mehr Akzeptanz mit sinkender EEG-Umlage

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Auch Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies (SPD) hält eine Absenkung der Umlage für sinnvoll, um die Akzeptanz der Bevölkerung zu erhöhen. „Wenn wir die EEG-Umlage, die den Strompreis verteuert, auf zwei Cent k/Wh absenken würden, könnte ein normaler Zwei-Personen-Haushalt (Annahme: 2500 kWh Stromverbrauch) über 141 Euro pro Jahr einsparen, bei einem Vier-Personen-Haushalt (Annahme: 4000 kWh Stromverbrauch) wäre es sogar 226 Euro“, rechnet der Minister vor. Ebenfalls davon profitieren würde die mittelständische Wirtschaft und das Handwerk, die bisher keine Möglichkeit haben, von der EEG-Umlage befreit zu werden."

Differenz zum Strombörsepreis ist entscheidend

Die Überlegung, dass eine sinkende EEG-Umlage automatisch zu sinkenden Strompreisen führt, hält Norbert Allnoch für falsch. Der Direktor des Internationalen Wirtschaftsforums Regenerative Energien (IWR) aus Münster erklärt das so: „Die EEG-Umlage wird nicht aus Steuermitteln gezahlt, es handelt sich auch nicht um eine staatliche Beihilfe. Bei den Stromnetzbetreibern wird das EEG-Konto geführt, auf dem die Einnahmen (EEG-Zahlungen, Erlöse aus Verkauf des EEG-Ökostroms) und Ausgaben (Vergütungszahlungen) verbucht werden.“

Er nennt ein Beispiel: Ein Betreiber erhält 6 ct/kWh für den eingespeisten EE-Strom. Der Zwangsverkauf an der Strombörse bringt 4 ct/kWh. Die Differenz von 2 ct/kWh ist die noch zu tragende EEG-Umlage. „Was der breiten Öffentlichkeit nicht vermittelt wird: Die EEG-Umlage für die Verbraucher steigt und fällt mit der Höhe der Vergütungszahlungen, aber auch mit der Höhe der Strompreise an der Börse. Im Grundsatz gilt: je höher der Börsenstrompreis, umso niedriger die EEG-Umlage für die Stromverbraucher und umgekehrt“, erklärt er den Mechanismus.

Für die Verbraucher ist die Situation in der entscheidenden Gesamtbetrachtung (Summe aus Einkaufs-Börsenstrompreis plus EEG-Umlage) also nahezu identisch. Ob die Stromkunden wie 2008 hohe Börsenstrompreise (8ct/kWh) und eine niedrige EEG-Umlage (1,12 ct/kWh) oder wie 2019 mit 3,8 ct/kWh niedrige Börsenstrompreise und eine höhere EEG-Umlage (6,41 ct/kWh) zahlen, ist im Ergebnis (Summe) jeweils nahezu gleich.

Im Übrigen habe erst der kräftige Ausbau der erneuerbaren Energien in den letzten Jahren zu einem gewaltigen Stromüberangebot und zu einem drastischen Rückgang der Börsen-Strompreise bzw. der Erzeugerpreise geführt. Vor allem die Industrie profitiert laut Allnoch durch das EEG-Modell direkt von den niedrigen Börsen- (Einkaufs)strompreisen, auch wegen der Befreiung von der EEG-Umlage und den Netzentgelten.

"EEG erhöht Strompreis" ist Mythos

Es gehöre zu den zentralen Mythen, dass die Strompreise für die Verbraucher ohne das EEG heute viel niedriger wären, denn entscheidend ist die Betrachtung des Alternativ-Szenarios, d.h. die Preisentwicklung auf dem Strommarkt ohne das Gesetz. „Es ist eine Illusion anzunehmen, dass die Energieversorger in den letzten Jahren freiwillig auf ihre früher hohen Margen verzichtet hätten. Erst das durch den starken EE-Ausbau ausgelöste Stromüberangebot hat zu den niedrigen Erzeuger- bzw. Einkaufspreisen an der Börse geführt“, analysiert der Direktor.

Künftig könnten jedoch weitere Einnahmen zum Absenken der Umlage führen: Die Bundesregierung will die Einnahmen aus der nationalen CO2-Bepreisung, die mit dem Brennstoffemmissionshandelsgesetz (BEHG) eingeführt werden, zur Senkung der EEG-Umlage nutzen. Der Entlastungssatz soll im Rahmen des Wirtschaftsplans des Energie- und Klimafonds 2021 festgesetzt werden.

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