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Energietagungen

Coronakrise: Viele Absagen und neue Termine bei Veranstaltungen

Das Coronavirus hält auch die Energiebranche in Atem. Viele Tagungen und andere Termine sind in den nächsten Wochen abgesagt. Vielfach gibt es Ersatztermine oder Online-Lösungen.

Lesezeit: 3 Minuten

Wer heute das neue Energiemagazin von top agrar aufschlägt, findet wie gewohnt auf Seite 4 unsere Termintabelle mit den wichtigsten Veranstaltungen rund um die erneuerbaren Energien für die nächsten Monate. Doch aufgrund der Coronakrise haben die Veranstalter kurzfristig viele abgesagt. Hier ein kurzes Update dazu:

  • Die Tagung „23. Würzburger Gespräche zum Umweltenergierecht: 20 Jahre EEG – Wo kommen wir her? Wo gehen wir hin?“ am 1. und 2. April 2020 ist abgesagt. Derzeit wird nach einem Ersatztermin gesucht (www.stiftung-umweltenergierecht.de)
  • Die Messe „Forst live“ mit Bioenergiekongress sollte vom 3. bis 5. April in Offenburg stattfinden. Die Veranstalter haben sie auf unbestimmte Zeit verschoben (www.forst-live.de).
  • Die Hannovermesse mit dem Energieteil ist von April auf den 14. bis 16. Juli verschoben worden (www.hannovermesse.de).
  • Der Biogas-Innovationskongress,der im Mai 2020 stattfinden sollte, ist auf den 24. und 25. November verlegt worden (www.biogas-innovationskongress.de).
  • Auch das bayerische Netzwerk C.A.R.M.E.N. hatte von März bis Mai einige Fachgespräche und Seminare geplant. Bis einschließlich Mitte Mai werden die von C.A.R.M.E.N. e.V. organisierten Veranstaltungen nicht stattfinden, teilt der Veranstalter mit (www.carmen-ev.de).

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Alternative: Onlineschulungen und Webinare

Viele Veranstalter bieten inzwischen auch Online-Schulungen und Webinare an, wie z.B.:

Infos zu weiteren Terminen:

Weitere Termine finden sie unter folgenden Adressen:

Unklarheit bei Fristen und Pflichtterminen

Wie es bei Genehmigungsverfahren, wiederkehrenden Prüfungen usw. weitergeht, ist derzeit noch unklar. Die Rechtsanwaltskanzlei Maslaton aus Leipzig schrieb dazu gestern folgendes:

Anwesenheitstermine, insbesondere Öffentlichkeits-/ Erörterungstermine nach dem BImSchG werden nicht durchgeführt bzw. abgesagt. Unsererseits nehmen wir dann entsprechende Verfahrensschritte/ -Anzeigen den Behörden gegenüber vor. Bislang sind die zuständigen Behörden und Mitarbeiter sehr verständig und bestätigen die entsprechenden Verfahrensstadien.

Zu den Ausschreibungen im EEG:Rechtsverbindlich liegt uns zu Fristenunterbrechungen noch nichts vor. Lobbyseitig arbeiten wir daran, dass die Fristen der Ausschreibung nach EEG unterbrochen werden.

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