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Das müssen PV-Anlagenbetreiber jetzt zu Smart Metern wissen

Der Gesetzgeber führt intelligente Stromzähler (Smart Meter) ein, wovon auch Solaranlagenbetreiber betroffen sind. Ein neuer Leitfaden erklärt die Hintergründe und macht auf Alternativen aufmerksam.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Commetering GmbH hat einen Leitfaden mit der Kanzlei von Bredow Valentin Herz erstellt und kürzlich veröffentlicht, um betroffene Betreiber von Photovoltaikanlagen über die anstehende Einbaupflicht von intelligenten Messsystemen zu informieren.

Hintergrund ist: Der Strommarkt soll in den kommenden Jahren nach und nach digitalisiert werden. Das hat der Gesetzgeber im Jahr 2016 mit dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende beschlossen. Das Herzstück dieses Gesetzespakets wiederum war das neue Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), das die flächendeckende Einführung von „intelligenten“ digitalen Energiezählern, den sogenannten Smart Metern, regelt, erklärt die Commetering GmbH in dem Leitfaden „Smart-Meter Rollout“.


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Für mehr Transparenz


Aktuell werden Messwerte in der Regel nur einmal jährlich analog vor Ort abgelesen. Zukünftig sollen Smart Meter die Messwerte im 15-Minuten-Takt direkt und digital übermitteln und sie auch für den Verbraucher direkt visualisieren. Die flächendeckende Einführung der neuen Zähler soll so zu mehr Verbrauchs- und Netztransparenz führen und zur Stabilisierung des Energiesystems beitragen.


„Aufgrund der Einbauverpflichtung der Netzbetreiber werden auch die meisten PV-Anlagenbetreiber in den kommenden Jahren mit Smart Metern zwangsbeglückt“, erklärt Commetering. Dies betrifft sowohl neue als auch bestehende Anlagen. PV-Anlagen mit einer Leistung größer als 100 kWp werden vom Rollout erst etwas später betroffen sein. Smart Meter sollen zwar mittelfristig auch bei großen Anlagen die Rundsteuerempfänger für das Einspeise- management der Netzbetreiber ersetzen. Bei Anlagen in der Direktvermarktung muss ab Einbau eines intelligenten Messsystems künftig die Fernsteuerung grundsätzlich über das Smart Meter Gateway laufen.


Kosten tragen Betreiber


Die Kosten für den Einbau der digitalen Technik tragen die Betreiber der PV-Anlagen, ebenso für die Umrüstung des Zählerschranks, die ggf. erforderlich wird. Gesetzlich festgelegt ist lediglich eine Preisobergrenze für die jährlichen Kosten des Messstellenbetriebs, die im Zuge des Smart-Meter- Rollouts entstehen. Für PV-Anlagen zwischen 7 kWp und 15 kWp liegt die Preisobergrenze bei 100 €/Jahr, zwischen 15 kWp und 30 kWp bei 130 €/Jahr und für PV-Anlagen zwischen 30 kWp und 100 kWp bei 200 €/Jahr. Für den Anlagenbetreiber bedeutet das laut Commetering gegenüber dem heutigen, analogen Messstellenbetrieb (der ja auch heute schon von jedem Anlagenbesitzer bezahlt wird) Mehrkosten von mindestens 60 €/Jahr. Für Anlagen größer 100 kWp ist keine Preisobergrenze vorgesehen, sondern nur ein „angemessenes Entgelt“.


„Wer heute bereits über einen digitalen Zähler verfügt, der an ein Kommunikationsnetz ange- schlossen ist oder sich diesen rechtzeitig zulegt, wird vom Rollout für acht Jahre verschont und gewinnt Zeit“, rät der Dienstleister. Commetering will allen Betreibern von PV-Anlagen eine Alternative für den Smart-Meter-Rollout bieten. Siehe auch hier: https://www.commetering.de/wp-content/uploads/2018/03/Smart-Meter-Rollout-f%C3%BCr-PV-Leitfaden.pdf



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