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Marktstammdatenregister

Denken Sie an die Registrierung Ihrer Energieanlage!

Immer noch sind 350.000 Stromerzeugungsanlagen wie Solar- und Windenergieanlagen oder BHKW nicht registriert. Damit droht das Ende der Förderung ab 31. Januar.

Lesezeit: 2 Minuten

Im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur sind mittlerweile die Daten zu 2 Mio. in Deutschland installierten Stromerzeugungseinheiten eingetragen. Bis zum Ende der Übergangsfrist am 31. Januar 2021 müssen noch etwa 350.000 Bestandsanlagen registriert werden.

Damit die Zahlungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) ohne Unterbrechung ausbezahlt werden können, müssen Bestandsanlagen bis zum Ende der Übergangsfrist registriert sein. Bei Bestandsanlagen, die nicht rechtzeitig registriert werden können, soll der Netzbetreiber die Förderung zunächst nicht weiter auszahlen. Die zurückgehaltenen Zahlungen werden nachgezahlt, sobald die Anlage registriert wurde. Nach aktuellen Hochrechnungen der Bundesnetzagentur könnte der vorübergehende Auszahlungsstopp ca. 130.000 Anlagen betreffen.

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Registrierungen können Sie online unter www.marktstammdatenregister.de vornehmen. Aufgrund der am 31. Januar 2021 ablaufenden Übergangsfrist zur erstmaligen Registrierung kommt es aktuell zu einer erhöhten Nachfrage. Daher kann es zu einer verzögerten Bearbeitung von Anfragen kommen. Den Anlagenbetreibern stehen darum auf den Hilfeseiten des Marktstammdatenregisters umfassende Erläuterungen und FAQ zur Verfügung.

Wer muss sich registrieren?

Alle Akteure des Strom- und Gasmarkts sind verpflichtet, sich selbst und ihre Anlagen zu registrieren. Bestandsanlagen müssen neu registriert werden, auch wenn sie bereits in einem der Vorgängerregister der Bundesnetzagentur gemeldet waren. Für Neuanlagen gilt nach Inbetriebnahme eine einmonatige Frist zur Registrierung.

Solaranlagen, KWK-Anlagen und ortsfeste Batteriespeicher müssen genauso registriert werden wie Windenergieanlagen oder konventionelle Kraftwerke. Neben den Anlagenbetreibern müssen sich auch die sonstigen Akteure des Strom- und Gasmarktes registrieren, z.B. Netzbetreiber und Strom- und Gashändler.

Im Marktstammdatenregister werden ausschließlich Stammdaten eingetragen. Dazu gehören beispielsweise Standortdaten, Kontaktinformationen, technische Anlagendaten, Unternehmensform. Im Unterschied dazu können Daten, die energiewirtschaftliche Aktivitäten abbilden (z.B. produzierte Strommengen und Speicherfüllstände), nicht ins Marktstammdatenregister eingetragen werden.

Hintergrund Marktstammdatenregister

Das Marktstammdatenregister soll einen umfassenden Überblick über die Anlagen und Akteure des deutschen Strom- und Gasmarktes geben. Alle Anlagenbetreiber müssen sich und ihre Anlagen dort registrieren.

Das Register stellt den Anlagenbetreibern, den Netzbetreibern, der Politik, den Behörden und der interessierten Öffentlichkeit erstmals die aktuellen Stammdaten zur Strom- und Gasversorgung bereit. Zwischen den Akteuren vereinfacht das Register die Kommunikation.

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