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Aktuelle Ausschreibung

Deutlich mehr Gebote bei Biomasseanlagen

Bei der gemeinsamen Ausschreibung von Wind- und Solarparks gab es Zuschläge nur für Solaranlagen. Bei Biomasse hat sich die Zahl der Gebote verdreifacht.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Bundesnetzagentur hat heute die erfolgreichen Gebote aus der gemeinsamen Ausschreibung für Solar und Wind an Land sowie der Ausschreibung für Biomasse bezuschlagt.

Ausschließlich Gebote für Solarenergie

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Für die gemeinsame Ausschreibung für Solaranlagen und Windenergieanlagen an Land zum Gebotstermin 1. November 2019 wurden 103 Gebote ausschließlich für Solaranlagen im Umfang von 514 MW eingereicht. Die ausgeschriebene Menge von 200 MW war damit deutlich überzeichnet.

Insgesamt erteilte die Bundesnetzagentur Zuschläge für 37 Gebote mit einer zu errichtenden Solarleistung von 203 MW. Die in den Zuschlägen angegebenen Flächen verteilen sich auf acht Bundesländer. 20 der Gebote beziehen sich davon auf Flächen in Bayern (76 MW). Dahinter folgen fünf Gebote auf Flächen in Rheinland-Pfalz (34 MW) und vier Gebote auf Flächen in Schleswig-Holstein (32 MW). Mit je zwei Geboten schreitet der Photovoltaik-Freiflächenausbau in Baden-Württemberg (18 MW), Mecklenburg-Vorpommern (20 MW) und Sachsen-Anhalt (15 MW) voran. Brandenburg (7,2 MW) und Hessen (1,1 MW) können je einen Zuschlag verzeichnen.

Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 4,88 ct/kWh und 5,74 ct/kWh (Vorrunde 4,50 bis 6,10 ct/kWh). Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert (vor Eingang der Zweitsicherheiten) beträgt in diesem Verfahren 5,40 ct/kWh und ist gegenüber der Vorrunde im April 2019 (5,66 ct/kWh) leicht gefallen. Der Wert liegt wiederum oberhalb der letzten technologiespezifischen Solarausschreibung (4,90 ct/kWh) und zeigt, dass die ausgeschriebenen Mengen Spielraum für Gebote mit unterschiedlichen Kostenstrukturen lassen.

In dieser Ausschreibungsrunde mussten 13 Gebote mit 86 MW Gebotsmenge aufgrund von vermeidbaren Formfehlern ausgeschlossen werden.

Ausschreibungen für Biomasseanlagen

In der zweiten Ausschreibungsrunde für Biomasseanlagen zum Gebotstermin 1. November 2019 wurde ein Volumen von 133 MW ausgeschrieben. Es wurden 56 Gebote mit einem Volumen von 74 MW eingereicht. Damit sind sowohl bezogen auf Gebotsmenge als auch Gebotsanzahl knapp dreimal mehr Gebote als in der Vorrunde (20 Gebote/27 MW) im April 2019 eingegangen.

Zuschläge konnten für insgesamt 50 Gebote mit einem Volumen von 57 MW erteilt werden, darunter war eine Neuanlage. Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 9,35 ct/kWh und 16,56 ct/kWh.

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