Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

Biokraftstoffe

Deutschland verbannt Palmöl aus dem Tank

Das Bundeskabinett hat eine Änderung der Bundesimmissionsschutzverordnung beschlossen. Danach werden ab 2023 keine Biokraftstoffe mehr gefördert, in denen Palmöl enthalten ist.

Lesezeit: 3 Minuten

Palmöl soll ab dem Jahr 2023 nicht mehr als Rohstoff für die Biodieselproduktion anerkannt sein. eine entsprechende Änderung der Bundesimmissionsschutzverordnung hat das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen. „Für Biosprit Wälder zu roden, Moore trockenzulegen und Natur zu zerstöre, ist nicht hinnehmbar“, begründet Bundesumweltministerin Svenja Schulze den Schritt.

Anstelle des Palmöls fördert der Bund künftig fortschrittliche Biokraftstoffe aus Abfall- und Reststoffen über eine Mindestquote. Diese Quote steigt stufenweise auf 2,6 % bis 2030 an. Die Verwendung dieser Rohstoffe ist laut Bundesregierung nachhaltig und wird oberhalb der für die einzelnen Jahre vorgegebenen Mindestmengen zusätzlich mit einer doppelten Anrechnung innerhalb der THG-Quote gefördert. Biokraftstoffe aus Altspeiseölen und erstmals auch tierische Abfallstoffen können bis zu 1,9 Prozent angerechnet werden.

Das Wichtigste zum Thema Energie freitags, alle 4 Wochen per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Biokraftstoff aus Anbaubiomasse wird begrenzt

Der Anteil von Biokraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermitteln an der Treibhausgasminderungs-Quote hingegen darf die Obergrenze von 4,4 % nicht überschreiten. „Kraftstoffe aus Gülle und Stroh oder altem Frittierfett schonen natürliche Ressourcen und senken den CO2-Ausstoß der zugelassenen Fahrzeuge. Im Individualverkehr bleibt der direkte Einsatz von Strom in E-Fahrzeugen die effizienteste Option“, sagt Schulze.

Die beschlossene Verordnung fußt auf dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote, das der Bundestag im Mai 2021 verabschiedet hat. Die Verordnung setzt nun die Beschlüsse hinsichtlich der Anrechnung von Biokraftstoffen um. Danach ist Palmöl ab 2023 von der Quotenanrechnung ausgeschlossen.

Mehrfahranrechnung von Ladestrom

Des Weiteren sieht die beschlossene Verordnung vor, den direkten Einsatz von Strom in Elektroautos mit einer dreifachen Anrechnung innerhalb der THG-Quote zu fördern. Dadurch wird die Mineralölwirtschaft am Betrieb der bundesweiten Ladeinfrastruktur beteiligt werden. Aktuell ist der Betrieb von Ladesäulen im Durchschnitt noch mit erheblichen Verlusten für die Betreiber verbunden und der Ausbau wird noch stark über Steuergelder finanziert. Die Mehrfachanrechnung führt hier zu erheblichen Verbesserungen, weil die Ladesäulenbetreiber die getankten Strommengen – aus dem privaten wie dem öffentlichen Bereich – künftig für die Anrechnung auf die THG-Quote attraktiver vermarkten können.

Grüner Wasserstoff bessergestellt

Bereits mit dem Gesetz wurde die neue Förderung von grünem Wasserstoff in Raffinerien als Erfüllungsoption beschlossen. Da in Raffinerien derzeit nur Wasserstoff aus fossilen Quellen eingesetzt wird, führt der Einsatz grünen Wasserstoffs zu Treibhausgasminderungen bei Kraftstoffen für alle Verkehrssektoren. Außerdem wird der Einsatz von grünem Wasserstoff im Straßenverkehr und in Raffinerien über eine doppelte Anrechnung vorangetrieben. Für den Luftverkehr schreibt das Gesetz eine Mindestquote für flüssige Kraftstoffe aus Ökostrom (Power-to-Liquid, PtL) in Höhe von 0,5 Prozent vor (ab 2026), die bis 2030 schrittweise auf zwei Prozent steigt.

Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts wird die Verordnung voraussichtlich im Oktober verkündet und tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote wurde vom Bundestag verabschiedet und hat den Bundesrat passiert. Es tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft. Spätestens 2024 ist eine Überprüfung von Gesetz und Verordnung vorgesehen.

Mehr zu dem Thema

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.