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„Die BAFA-Förderung bleibt für Biogasanlagen interessant“

Das Programm „Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ wird am 1. Mai geändert. Expertin Katharina Danner erklärt, was sich ändert und wie die Förderung abläuft.

Lesezeit: 7 Minuten

Hintergrund: Seit 2019 fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit dem Modul 4 „Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen“ im Programm „Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ die Umrüstung auf energiesparende Komponenten, mit denen sich fossile Energien reduzieren lassen. Davon können auch Biogasanlagen profitieren. Gefördert wird vielmehr jede Tonne CO₂, die sich mit der Umrüstung einsparen lassen. Dazu sind ein schlüssiges Konzept und ein Gutachten nötig. Wir haben Energieberaterin Katharina Danner vom Beratungsunternehmen Snow Leopard Projects aus Reisbach (Niederbayern) gefragt, bei welchen Komponenten die Förderung besonders attraktiv ist, was man beim Antrag beachten sollte und welche Änderungen es ab dem 1. Mai 2023 gibt. Danner ist Energieauditorin nach DIN 16247 und berät neben Biogasanlagen auch Unternehmen wie Brauereien, Molkereien usw. zur Energieeinsparung.

Wie läuft ein Antragsverfahren ab?

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Danner: Zunächst führe ich mit dem jeweiligen Betreiber ein Erstgespräch, höre mir an, was er machen will und klopfe mit ihm die Möglichkeiten ab. Wer z.B. weniger Eigenmittel zur Verfügung hat, kann statt des BAFA-Programms die Variante der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wählen, die exakt die gleiche Förderung, aber in Form eines Darlehens mit Tilgungszuschuss anbietet. Genauso muss ich wissen, wenn der Betreiber über Mietkauf oder Leasing nachdenkt. Anschließend muss er einen Datenaufnahmebogen ausfüllen mit allgemeinen Angaben zur Anlage. Ich muss wissen, welche Komponenten verbaut sind, die getauscht werden sollen. Aber auch Angaben zur Leistung, Stromerzeugung, Rohstoffmenge, Laufzeit und Stromverbrauch der Komponenten sind wichtig.

Warum müssen Sie das wissen?

Danner: Das Programm basiert auf der Einsparung von CO₂, die man mit der Umrüstung erreicht. Um zu errechnen, welche Einsparung möglich ist, muss ich genaue Angaben haben. Nur selten erfassen die Anlagenbetreiber den Stromverbrauch einzelner Komponenten. Daher muss ich meistens anhand der Daten aus der Anlagensteuerung den Stromverbrauch errechnen.

Nehmen wir das Beispiel Rührwerke. Wo sind dabei Einsparungen möglich und wie berechnet man das?

Danner: Wenn man beispielsweise sein bestehendes Rührwerk ersetzt und sich für ein energieeffizientes Fabrikat entscheidet, lassen sich in vielen Fällen Stromkosten einsparen. Dabei ermittle ich den aktuellen Stromverbrauch und berechne, welche Einsparung mit dem neuen Modell möglich sind. Bei der Berechnung der CO₂-Einsparung ist es dann egal, ob der Betreiber seinen eigenen Biogasstrom oder Strom aus dem Netz zum Betrieb der Rührwerke oder anderer Komponenten nutzt: Bei dem BAFA-Programm wird immer der Netzstrom als Referenz genommen. Wichtig ist, dass die Daten plausibel und nachvollziehbar sind. Aus Rückfragen der Sachbearbeiter weiß ich inzwischen, worauf sie Wert legen.

Welche Förderung ist möglich?

Danner: Bislang gab es bis zu 900 €/t CO₂ bzw. bis zu 40 % Zuschuss zu den Investitionskosten für KMU. Darunter fallen die meisten Biogasanlagen. Ab dem 1. Mai wurde das Programm geändert: Jetzt gibt es für kleine Unternehmen (KU) mit weniger als 50 Mitarbeitern und unter 10 Mio. € Umsatz bis 1.200 € pro t CO₂ bzw. 50 % Zuschuss. Allerdings ist der CO₂-Faktor für Strom gesunken, der für die Berechnung nötig ist. Damit hat sich auch das Förderpotenzial um ca. 20 % auf 522 € pro eingesparter Megawattstunde (MWh) reduziert. Vorher lag die Förderung bei 659 €/MWh. Neu ist auch, dass Neuanlagen nicht mehr gefördert werden können. Als Neuanlage zählen alle Anlagen, die weniger als 24 Monate alt sind. Nicht klar ist, wie Erweiterungen gehandhabt werden, also z.B. ein neuer Fermenter.

Welche Komponenten sind aus Ihrer Sicht noch interessant für die Umrüstung?

Danner: Interessant sind immer Bauteile, bei denen ein Tausch viel CO₂-Einsparung bringt. Das können Zerkleinerer, Separatoren oder Gasdächer sein. Ebenso förderfähig sind Abgaswärmetauscher, Behälterisolierungen oder ORC-Anlagen, die aus der Abwärme Strom produzieren. Zusätzlich zu den reinen Komponenten werden aber auch Nebenkosten gefördert wie die elektrische und steuerungstechnische Einbindung, der Rohrleitungsbau oder die nötige Entleerung von Behältern zum Einbau von neuen Gasdächern oder Rührwerken. Auch eine Photovoltaikanlage zur Produktion von Eigenstrom lässt sich indirekt fördern, weil man damit Netzstrom einspart.

Bei Rührwerken haben Sie ja schon beschrieben, dass dort die CO₂-Einsparung über den niedrigen Stromverbrauch möglich ist. Wie ist das bei den anderen Komponenten?

Danner: Bei Maschinen, die Biomasse zerkleinern oder anders aufschließen wie z.B. Ultraschallanlagen, steigt zunächst der Stromverbrauch, weil sie ja selbst Energie benötigen. Aber in der Regel sorgt die Zerkleinerung bzw. Vorbehandlung dafür, dass die Rührwerke im Fermenter weniger laufen müssen und damit Strom einsparen. Das Gleiche betrifft Separatoren. Wenn man die Dickphase zurück in den Fermenter pumpt, wie es häufig gemacht wird, ist weniger Frischmaterial nötig. Die Dünnphase nach der Separation wird dagegen meist ins Gärrestlager gepumpt. Sowohl im Fermenter als auch im Gärrestlager muss dann weniger gerührt werden, was unterm Strich Strom einspart.

Bei Speicherdächern spart der Betreiber dagegen Wärme ein. Besonders effizient ist der Umstieg von den einschaligen Biolenedächern auf Doppelmembranspeicher. Mit einer Wärmeschutzfolie oder einer Behälterisolierung lässt sich weitere Wärme einsparen, ein Abgaswärmetauscher holt zusätzliche Wärme aus dem Abgasstrom des BHKW. Für die Berechnung der CO₂-Einsparung wird dafür Erdgas als Referenz genommen. Darum ist bei Speicherdächern oder der Isolierung eine besonders hohe Förderung möglich. Hat der Betreiber ein gutes Wärmekonzept, kann er die Wärme, die er nach der Umrüstung beim Aufheizen des Fermenters einspart, verkaufen. Zudem bringt ein Wärmeschutzdach auch prozessbiologische Vorteile.

Inwiefern?

Danner: Viele Betriebe fahren heute thermophil, heizen den Fermenter also auf über 50 °C auf, um schwierigere Substrate wie Gras oder Mist besser vergären zu können. Im Winter ist es aber nicht immer einfach, die 50 °C im Fermenter einzuhalten. Jeder Temperaturwechsel belastet die Biologie. Diese Schwankungen lassen sich mit einem Wärmeschutzdach erheblich reduzieren.

Wenn die Maßnahmen unterschiedliche Einsparungen bringen: Darf man sie auch kombinieren?

Danner: Ja, das ist sogar sehr sinnvoll. Gerade bei den Speicherdächern ist die CO₂-Einsparung oft so hoch, dass die Grenze von 40 % der Investitionssumme überschritten würde. Bei Ultraschallanlagen z.B. ist die Einsparung deutlich niedriger, weil die Anlagen selbst auch viel Strom benötigen. Diese und andere Maßnahmen kann man dann so kombinieren, dass die Förderung von 40 % der Investitionssumme ausgeschöpft wird.

Wie lange dauert das Antragsverfahren und wann darf ich mit der Umrüstung anfangen?

Danner: Wenn ich alle Angaben zusammenhabe und der Antrag fertig ist, übermittle ich ihn elektronisch an das BAFA. Ganz wichtig: Bevor der Antrag nicht verschickt ist, darf der Betreiber keine Leistungen beauftragen, Kauf- oder Lieferverträge unterschreiben usw. Das BAFA prüft das genau anhand der Lieferscheine und Rechnungen. Es ist ein echtes K.O.-Kriterium, das ein Ablehnen der Förderung zur Folge haben kann. Damit darf er erst beginnen, wenn der Antrag gestellt ist. Ab 1.1.2024 darf man sogar erst mit der Umrüstung beginnen, wenn der Zuwendungsbescheid vorliegt. Aktuell dauert die Bearbeitung der Anträge in der Regel sechs Monate. Der Grund ist die Vielzahl an Förderanträgen. Der Unternehmer muss alle Rechnungen erst bezahlen, dann gibt es die Förderung im Anschluss. Wichtig ist auch, dass er sich genau an den Einbau der beantragten Komponenten hält. Denn die Berechnung der CO₂-Einsparung ist sehr individuell und exakt auf die einzelnen Fabrikate abgestellt. Ansonsten ist eine erneute Berechnung notwendig und das kann zu einer Kürzung der Förderung führen.

Informationen zu dem Modul 4 des Förderprogramms erhalten Sie hier.

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