Bevor neue PV-Freiflächenanlagen realisiert werden können, ist in der Regel ein Bebauungsplan mit Umweltbericht erforderlich. Aufgrund der in Bayern geltenden Abstandsregeln trifft dies auch für die meisten Windenergieanlagen zu. Im Rahmen des C.A.R.M.E.N.-WebSeminars „Planungsrecht für PV-Freiflächenanlagen und Windenergieanlagen: Bebauungsplan und Umweltbericht“ greifen Experten am 25. Februar verschiedene rechtliche und planerische Fragestellungen auf, die sich in diesem Zusammenhang ergeben.
Im Detail werfen Micha Klewar (Rechts- und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Becker Büttner Held) und Klaus Albrecht (Geschäftsführer ANUVA Stadt und Umweltplanung) einen Blick auf die erforderlichen rechtlichen Schritte für die Projektierung sowie die geltenden Besonderheiten bei der Planaufstellung und der Projektierung. Darüber hinaus beleuchten sie die Anforderungen bei der Genehmigung von PV-Freiflächen- und Windenergieanlagen sowie die erforderlichen Inhalte des Umweltberichts.
Durch das zweitstündige WebSeminar ab 14:00 Uhr leitet Tabea Falter, C.A.R.M.E.N.-Expertin für Photovoltaik und Stromspeicher. Weitere Informationen erhalten Interessierte auf www.carmen-ev.de.