Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

topplus Weiterbetrieb nach dem EEG

Direktlieferung ist kein Allheilmittel für alle Altanlagen

Das CARMEN-Forum 2019 in Straubing beschäftigte sich in diesem Jahr mit den Perspektiven für Post-EEG-Anlagen. Es gibt durchaus Chancen, aber auch viele Herausforderungen.

Lesezeit: 3 Minuten

Wie geht es weiter mit Wind- und Photovoltaikanlagen, die nach 20 Jahren Laufzeit keine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mehr erhalten? Welche Möglichkeiten haben diese Ü20- oder „Post-EEG-Anlagen“, den Strom zu vermarkten? Und was müssen Betreiber dafür beachten? Mit diesen Fragen beschäftigten sich am Montag, 18. März, neun Vorträge auf dem Forum 2019 des C.A.R.M.E.N. e.V. im Bayerischen Straubing. Wir haben die wichtigsten Aussagen zusammengefasst:

  • Dr. Robert Brandt, Geschäftsführer der Agentur für Erneuerbare Energien aus Berlin, sieht große Chancen in der Bürgerenergie, bei der Bürger fair an Erneuerbare-Energien-Anlagen beteiligt werden. „Die Leute müssen die Anlagen nicht nur akzeptieren, sondern davon begeistert sein“, warb er für eine neue Sichtweise. Mit einem CO2-Preis auf fossile Energie könnten erneuerbare Energien ohne Förderung wirtschaftlicher werden.
  • Rechtsanwalt Dr. Hartwig von Bredow stellte einen ganzen Strauß von Möglichkeiten vor wie die Vermarktung der Grünstromeigenschaft des Stroms über das Herkunftsnachweisregister, die Direktlieferung an Gewerbe- oder Industriebetriebe über das öffentliche oder ein eigenes Netz und die Eigenstromversorgung bis hin zu Power-to-X-Verfahren wie die Produktion von Wasserstoff, Kraftstoffe oder Wärme aus Strom. „Es gibt bei allen Lösungen unendlich viele Hürden und Stolperfallen im Energiewirtschaftsgesetz und anderen Vorschriften“, bremste er die Euphorie. „Vieles passt nicht zusammen oder ist unsinnig geworden, weil eine ursprünglich erdachte Regelung zu heutigen Verhältnissen nicht mehr passt“, sagte der Anwalt. Er plädierte dafür, das Energierecht radikal zu vereinfachen, damit Stromdirektlieferung, Eigenstromversorgung und Power-to-Gas einfacher möglich ist.

Das Wichtigste zum Thema Energie freitags, alle 4 Wochen per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

PPA als Sonderform

  • Dr. Johannes Hilpert von der Stiftung Umweltenergierecht stellte die Sonderform der Direktlieferung, das Power Purchase Agreement (PPA) im Detail vor. „Übersetzt heißt es nichts anderes als Stromliefervertrag, aber man versteht heute mehr darunter“, sagte der Experte. Es ist eine Stromlieferung zu besonderen Konditionen, z.B. mit längerer Laufzeit oder Strom aus erneuerbaren bzw. regionalen Anlagen. Während PPA im Ausland schon länger wegen der Grünstromeigenschaft gefragt sind, gibt es in Deutschland erst sehr wenig Projekte. Industriebetriebe sichern sich damit günstigen Strom und setzen den Ökostromeinkauf zu Marketingzwecken ein.
  • Marcel Keiffenheim von Greenpeace Energy stellte das Beispiel des Windparks Ellhöft aus Schleswig-Holstein vor, bei dem der Betreiber mit dem Ökostromversorger einen der ersten PPA-Verträge in Deutschland abgeschlossen hat. Die sechs Windenergieanlagen mit je 1,3 MW fallen Ende 2020 aus der EEG-Förderung. Ab dem 1.1.2021 liefert der Park den Strom an Greenpeace Energy, der damit Ökostromkunden und einen Elektrolyseur zur Wasserstoffproduktion versorgt. „Noch sind die Chancen gut, dass Altanlagen diese Verträge abschließen können. Aber der Ökostrommarkt ist zu klein, als dass alle Altanlagen ihren Strom künftig so vermarkten können“, warnte er. Auch sieht er Probleme bei Anlagen, die Strom nicht unter 4 bis 4,5 ct/kWh produzieren können. Das ist dann der Fall, wenn die Anlagen z.B. zu wenig Volllaststunden erreichen. Ebenfalls PPA-Verträge sieht er für Photovoltaikanlagen, dagegen nicht für Biogasanlagen.
  • Rita Haas und Daniel F. Eisel von der Beratungsorganisation „LandschafftEnergie“ stellten in einem Gemeinschaftsvortrag die Chancen vor, wie sich Ü20-Strom in Elektrofahrzeugen nutzen lässt. Speziell Landwirte können den Strom aus den meist größeren Anlagen nicht nur in Elektro-Betriebsfahrzeugen, sondern auch in elektrischen Hofladern, Futtermischwagen und anderen Fahrzeugen nutzen.
top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.