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Direktvermarktung: Altanlagenbetreiber sollten jetzt einsteigen!

Altanlagenbetreiber haben künftig die Möglichkeit, ihren Strom auch an der Börse zu vermarkten. Das kann sich auszahlen. Allerdings will die Regierung nur einer begrenzten Anzahl von Anlagenbetreibern dieses Privileg einräumen.

Lesezeit: 3 Minuten

Altanlagenbetreiber haben mittlerweile zwei Möglichkeiten: Entweder sie speisen wie gewohnt ihren Strom in das Netz ein und kassieren dafür die EEG-­Vergütung oder aber sie verkaufen ihren Strom direkt an der Börse. Dazu müssen sie ihre Stromproduktion allerdings nach Angebot und Nachfrage richten. Sie speisen ihren Strom somit nicht rund um die Uhr ein, sondern nur dann, wenn er auch benötigt wird.


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Für diese Fahrweise werden jedoch größere Blockheizkraftwerke benötigt als bei einem Rund­-um­-die­-Uhr­-Betrieb. Schließlich müssen die Maschinen in kürzerer Zeit die gleiche Gasmenge verstromen wie bei einem Dauerbetrieb. Im Gegenzug erhalten die sogenannten Direktvermarkter eine Prämie für die zusätzlich installierte BHKW-Leistung in Höhe von 130 €/kW für die Dauer von zehn Jahren. Zudem können sie Gewinne an der Börse erzielen.


Veträge genau prüfen


Ihren Strom können die Erzeuger nicht direkt an der Börse vermarkten, dazu benötigen sie einen Makler. In der Praxis schließen Börsenmakler und Biogaserzeuger dazu einen Vertrag. Nicht selten präsentieren die Vermarkter ihren Kunden Musterverträge, die diese dann nur noch unterschreiben müssten. Davor warnte aber Rechtsanwalt Dr. Helmut Loibl von der Kanzlei Paluka Sobola Loibl & Partner auf der top agrar-Biogastagung Anfang der Woche in Kassel.


Ein Knackpunkt: die Bankbürgschaft. Auf diese sollte man besonderen Wert legen. Denn die Vergütung erhalten die Betreiber von ihrem Vermarkter. Wenn dieser Insolvenz anmelde, bliebe der Biogaserzeuger möglicherweise ohne Bürgschaft auf seinen Forderungen „sitzen“. Deshalb empfahl der Jurist eine Bürgschaft, die von einer Großbank mit Sitz in Deutschland gestellt werde. Vorsicht sei auch bei sich automatisch verlängernden Verträgen geboten. In solchen Fällen müsse sich auch die Bürgschaft automatisch mit verlängern. Hellhörig solle man auch werden, wenn es heiße: „Der Vertrag sei bereits von einem Anwalt geprüft worden.“ Sein Fazit: Wer in die Direktvermarktung wechselt, muss seinen Vertrag immer von einem Fachjuristen prüfen lassen.


Renditen von bis zu 25 %


Die Direktvermarktung lohnt sich fast immer. Das war das Fazit von Uwe Welteke-Fabricius vom Beratungsunternehmen Cube-Engineering aus Kassel. Er sprach von Renditen in Höhe von 15 bis 25 % auf das eingesetzte Kapital für die Investition in die bedarfsgerechte Stromproduktion. Da nur eine begrenzte Zahl an Betreibern in die Direktvermarktung einsteigen könne, solle man schnell handeln. Vermutlich sei das Kontingent Ende 2015 ausgeschöpft.


Die Direktvermarktung kann aber auch Probleme mit sich bringen. Es könne beispielsweise passieren, dass einige Netzbetreiber den Anschluss der großen Blockheizkraftwerke an das Netz ablehnen, weil die Stromleitungen andernfalls überlastet seien. Das ist allerdings nur richtig, wenn man einen Dauerbetrieb der Kraftwerke unterstellt. Die Netzbetreiber würden aber nicht berücksichtigen, dass in Zeiten, in denen sehr viel Solar- oder Windstrom in die Netze fließe, auch der Strompreis an der Börse sinke und flexible Biogasanlagen daher dann still stehen.


Welteke-Fabricius empfahl daher folgende Lösungen für das Problem: Netzbetreiber als auch Anlagenbetreiber simulieren den Flexbetrieb. In der Regel würden die Versorger dann erkennen, dass es zu keinem Konflikt kommen könne. Oder aber der Anlagenbetreiber verzichtet per Vertrag auf den Einspeisevorrang.

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