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Bioenergie

Dritte Ausschreibung zeigt dringenden Handlungsbedarf

Vier Bioenergieverbände appellieren an die Bundesregierung, die Gebotshöchstwerte anzuheben und kurzfristig administrative Hemmnisse im Ausschreibungsverfahren abzustellen.

Lesezeit: 3 Minuten

Am 18. April hat die Bundesnetzagentur die Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde für die Bioenergie im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bekanntgegeben. In einer gemeinsamen Presseerklärung machen der Fachverbandes Biogas, der Deutsche Bauernverband, der Bundesverband Bioenergie und der Fachverband Holzenergie wiederholt deutlich, dass immer noch Handlungsbedarf bei der Ausgestaltung der Ausschreibungen bestehe: Die Bioenergieverbände appellieren an die Bundesregierung die Gebotshöchstwerte anzuheben und kurzfristig administrative Hemmnisse im Ausschreibungsverfahren abzustellen. Nur so könne eine größere Beteiligung an den Ausschreibungen und eine bessere Nutzung des Bioenergie-Potenzials erreicht werden. Die Ziele der Bundesregierung zum Klimaschutz werden nur eingehalten, wenn auch konsequent ein sinnvoller Rahmen für eine verlässliche und nachhaltige Versorgung mit Erneuerbare Energie geschaffen wird.

Ausschreibungsdesign für Bieter weiterhin wenig wirtschaftlich

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Die Ausschreibungsergebnisse, die heute von der Bundesnetzagentur veröffentlicht wurden, bestätigen den Trend der letzten beiden Vergaberunden. Die Beteiligung der Bioenergiebranche bleibt relativ gering. Mit aktuell 18 erfolgreichen Geboten (2018: 79) in einem Umfang von knapp 25 Megawatt (2018: 77 MW) zeige die Branche zwar, dass trotz klar verbesserungswürdiger Rahmenbedingungen zukunftsfähige Anlagenkonzepte zur Verfügung stünden. Jedoch spreche das abermalige Nicht-Ausschöpfen des ausgeschriebenen Volumens von rund 133 MW installierter Leistung dafür, dass bessere wirtschaftliche Anreize für eine breitere Teilnahme an den Ausschreibungen dringend erforderlich seien. Zusätzlich sei es für Projektierer schwierig gewesen, am Ausschreibungstermin teilzunehmen, der kurzfristig durch die Änderungen im Energiesammelgesetz festgesetzt wurde.

Änderungen an Gebotshöchstwerten und Inbetriebnahmezeitraum notwendig

Für die Bioenergieverbände hat bei den Ausschreibungsbedingungen eine Erhöhung der Gebotshöchstwerte sowohl für Neuanlagen als auch Bestandsanlagen höchste Priorität. Angemessene Höchstwerte ermöglichen mehr Betreibern von Bioenergieanlagen in verschiedenen Kategorien und Größen, rentabel zu wirtschaften, so die Verbände. Neben der Erhöhung der Gebotshöchstwerte seien auch einige rein administrative Änderungen von äußerster Wichtigkeit: Dies umfasse insbesondere eine Verlängerung des Inbetriebnahmezeitraumes ab Auktionsende. Besonders für größere Holzheizkraftwerke und Biogasanlagen reicht der derzeitige Zeitraum von 18 bzw. 24 Monaten nicht aus, um vom ersten Spatenstich bis zur Inbetriebnahme zu gelangen, kritisieren die Verbände. Für Bestandsanlagen wiederum sei die Wartefrist von zwölf Monaten nach erfolgreicher Ausschreibungsteilnahme sinnlos. Diese Wartefrist sollte daher – wie bei Neuanlagen – gestrichen werden. Damit könnten Pioniere der Stromerzeugung aus Biomasse noch 2020 an Ausschreibungen teilnehmen und sich eine Anschlussvergütung ersteigern. Nur durch diese Änderungen könne verhindert werden, dass der heute vorhandene Bioenergieanlagenpark zur verlässlichen Bereitstellung von Wärme und Strom ab 2021 abgeschaltet wird.

Zusätzliche Vorschläge der Bioenergieverbände zum EEG

Die Bundesregierung müsse schnellstens dafür Sorge tragen, dass der Beitrag der Bioenergie mit ihrer stabilisierenden Rolle im Energiesystem weiterhin genutzt werde und auch künftig flexibel einsetzbar den anderen fluktuierenden Erneuerbaren Energien zur Seite stehe. Dazu müssten am EEG eine Reihe von Änderungen vorgenommen werden. Die Bioenergieverbände haben dazu aktuelle Vorschläge zur Weiterentwicklung des EEG veröffentlicht.

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