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Eckpunktepapier: Die ersten Reaktionen

Die Energieverbände und Landesministerien äußern sich unterschiedlich zu den Vorschlägen des Bundeswirtschaftsministeriums über die künftige Förderung der erneuerbaren Energien.

Lesezeit: 4 Minuten

  Das Eckpunktepapier des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) hat erwartungsgemäß ein großes Echo bei Verbänden aus der Energiebranche, aber auch bei den Energie- und Klimaschutzministerien der Bundesländer ausgelöst. Der Bundesverband Solarwirtschaft begrüßt, dass das Ausschreibungsverfahren für Gebäude-Photovoltaikanlagen unter 1 Megawatt (MW) Leistung nicht gelten soll und es bei diesen Anlagen demnach keinen Systemwechsel geben werde. Die Bundesregierung habe zu Recht erkannt, dass Auktionsverfahren weitgehend ungeeignet seien, um den Ausbau der Solarenergie zu fördern.


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Allerdings müsse die Bundesregierung das EEG 2014 für die Photovoltaik dennoch ändern. Denn der derzeitige EEG-Degressionsmechanismus verhindere zwar eine Überförderung, nicht jedoch eine Unterförderung. Wenn der von der Regierung festgelegte Ausbaukorridor (wie aktuell zu erwarten ist) unterschritten wird, gibt es keine Anpassung der Vergütung nach oben. Darunter leide derzeit ein Großteil des deutschen Photovoltaik-Marktes. Das Problem habe sich mit der von der Solarbranche und Verbraucherschützern stark kritisierten Einführung der EEG-Umlage auf Eigenverbrauch noch verschärft.


Kritik an fehlender Ausnahmeregelung


Mit dem Eckpunktepapier beweise das Bundeswirtschaftsministerium, dass es die wirtschaftliche Realität von Bürgerenergiegesellschaften verkenne, übt das Bündnis Bürgerenergie massive Kritik an den Vorschlägen. Mit den Ausschreibungen entstünden zusätzliche Investitionsrisiken für Bürgerenergie. Den erheblichen finanziellen und bürokratischen Aufwand könnten die kleinen Akteure nicht schultern.  Auf Unverständnis stößt beim Bündnis Bürgerenergie vor allem, dass die Bundesregierung einen Vorschlag der EU-Kommission ignoriere. Dieser sieht vor, dass kleine Akteure und kleine Projekte von dem Ausschreibungsprinzip ausgenommen werden. Es sei inakzeptabel, dass das Ministerium ohne überzeugende Erklärung hierauf verzichte. 




Auch Greenpeace Energy kritisiert, dass die Bundesregierung generell für Windparks an Land das Ausschreibungsverfahren einführen will. Laut EU-Recht wäre eine Ausnahmeregelung für neue Windenergieprojekte mit bis zu sechs Windkraftanlagen oder sechs Megawatt Leistung möglich gewesen. Ausschreibungen könnten die meisten Bürger vor Ort davon abhalten, überhaupt noch neue Projekte zu entwickeln, befürchtet Greenpeace Energy. Damit wären viele Bürgerenergieprojekte gescheitert, bevor sie überhaupt gestartet sind. Die Organisation begrüßt, dass das Bundeswirtschaftsministerium bereit sei, über Sonderregeln für kleine Akteure mit nur einem Projekt zu verhandeln. Dass Ausnahmeregelungen für die Bürgerenergie ohne Wettbewerbsstörung machbar seien, habe Greenpeace Energy zusammen mit dem Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband bereits in einer wissenschaftlichen Studie belegen lassen.


Die Eckpunkte des Bundeswirtschaftsministeriums ließen eine Mittelstandskomponente vermissen und müssten daher nachgearbeitet werden, fordert auch der Bundesverband WindEnergie (BWE). Außerdem müsse das jährliche Volumen bei einer potentiellen Ausschreibung für Windenergie an Land auf 5.000 Megawatt ausgeweitet werden. Nur so sei das Ziel der Energiewende der Bundesregierung insgesamt zu erreichen – vor allem in Hinsicht auf Wärme und Mobilität.


Mit Ausschreibungen lasse sich die Bundesregierung auf ein Experiment ein. Erfahrungen im Ausland seien bislang überwiegend negativ und auch für Deutschland seien damit einige Risiken verbunden, mahnt der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE). Zu befürchten sei darüber hinaus, dass der Ausbau, der insbesondere bei Photovoltaik und Bioenergie schon stark rückläufig sei, künftig auch bei der Windenergie ins Stocken gerate.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) als Vertreter der großen Energiekonzerne begrüßt zwar das Eckpunktpapier, kritisiert aber, dass die Ausschreibungen nicht für kleine Photovoltaikanlagen gelten sollen.


Reaktionen der Ministerien


Die Klimaschutz- und Energieminister der Länder Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen sehen mit dem Eckpunktepapier den regional ausgewogenen Windkraftausbau gefährdet und fordern Ergänzungen. Ansonsten könnte der Ausbau der Windenergie an Binnenstandorten in der Mitte und im Süden Deutschlands gestoppt werden.  


Die Ministerien fordern einen regionalen Faktor im Ausschreibungssystem, um den Ausbau der Windenergie auch in der Mitte und im Süden Deutschlands sicherzustellen. Dazu hatten die Ministerien bereits im Mai ein Positionspapier sowie ein Gutachten veröffentlicht. Danach fordern die Minister, dass jeweils 40 Prozent des ausgeschriebenen Windkraftzubaus auf die beiden Gruppen „Norddeutschland“ und „Mittel- und Süddeutschland“ entfallen und 20 Prozent der ausgeschriebenen Erzeugungskapazität regional ungebunden bleiben sollen.

 

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