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EEG 2016: Biogasbranche will feste Zusagen

Das Bundeswirtschaftsministerium will die künftige Förderung von Biogasanlagen im Erneuerbare-Energien-Gesetz per Verordnung regeln. Das lehnt die Branche ab.

Lesezeit: 3 Minuten

Nach und nach sickern Informationen durch, wie sich das zuständige Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) die künftige Förderung von Biogasanlagen vorstellt. In einem bislang unveröffentlichten Eckpunktepapier hat das BMWi erste Eckpunkte dazu aufgeführt. Darin enthalten sind vor allem Regelungen für die Windenergie und Photovoltaik. Bestimmungen zur Bioenergie dagegen sollen in einer Verordnung aufgenommen werden, die das BMWi erlassen kann. „Das reicht uns nicht, wir wissen dann immer noch nicht, wie hoch die Vergütungssätze sind“, erklärte Horst Seide, Präsident des Fachverbandes Biogas, gestern (26.11.15) auf dem 10. Biogas-Fachkongress der Akademie für Erneuerbare Energienin Hitzacker.


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Klar ist, dass das BMWi auch bei Biogas und Strom aus Holz das Förderregime von einer Festvergütung auf das Ausschreibungsmodell umstellen will. Auf Betreiben des Fachverbandes Biogas, des Deutschen Bauerverbandes (DBV), des Bundesverbandes Bioenergie (BBE), des Biogasrats und anderer Verbände sollen davon sowohl neue als auch bestehende Anlagen profitieren können. „Auf diese Weise würde sich zum ersten Mal die Möglichkeit eröffnen, bestehende Anlagen wirtschaftlich weiterzubetreiben, die aus ihrem 20-jährigen Vergütungszeitraum herausfallen“, heißt es in einer gestern veröffentlichten gemeinsamen Erklärung der Verbände.


Doch brauchen die bestehenden Anlagen dringend Planungssicherheit für Investitionen, die mit einer Verordnungsermächtigung nicht vorhanden wäre, kritisiert Seide. „In den nächsten Jahren kommen auf die Anlagenbetreiber erhebliche Investitionen zu, weil sie u.a. im Rahmen der neuen Dünge-Verordnung Lagerraum schaffen, aber auch andere Vorschriften umsetzen müssen“. Diese Kosten können sich pro Anlage schnell auf eine Million Euro summieren. Ob sich diese Ausgaben jedoch noch lohnen, hänge bei vielen Anlagen davon ab, wie lange die Anlage noch laufen soll. Ohne Anschlussperspektive würden einige Betreiber schon vor Ablauf der EEG-Vergütung die Anlage stilllegen. Darum hofft der Fachverband zusammen mit DBV, BBE, Biogasrat und anderen, diese Forderung umsetzen zu können.


Viel Zeit bleibt dafür nicht. Denn obwohl nicht einmal die Erfahrungen mit dem Pilotverfahren zur Ausschreibung von Solarparks ausgewertet worden seien, würde das Ministerium schon unter Hochdruck am neuen EEG arbeiten, berichtet Seide von den Aktivitäten in Berlin. Im Januar soll es bereits einen Referentenentwurf geben, im Sommer 2016 soll das Gesetz dann spätestens beschlossen sein.


Wie die meisten anderen Verbände aus der Branche der erneuerbaren Energien lehnt auch der Fachverband das Ausschreibungsverfahren zwar ab, sieht aber keine Chance, unter dieser Regierung Alternativen politisch durchzusetzen. Seide: „Wir brauchen aber dringend und schnell eine Perspektive für die Branche und müssen daher diesen Weg gehen. Wenn wir uns nur dagegen wehren, würden wir nichts bewegen.“

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