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EEG 2021: Diese Optionen haben bestehende Biogasanlagen

In einem Webinar erläuterte Rechtsanwalt Dr. Helmut Loibl, welche neuen Chancen und Tücken das EEG 2021 für die Biogasbranche enthält.

Lesezeit: 4 Minuten

Flexprämie oder Flexzuschlag? Jetzt bauen oder warten? Umrüsten auf Güllevergärung? Viele Biogasanlagenbetreiber sind durch das neue EEG 2021 stark verunsichert. Gerade beim Übergang von der ersten in die zweite Vergütungsperiode gibt es viele offene Fragen. Das zeigte auch ein Online-Seminar der Rechtsanwaltskanzlei Paluka, Sobola, Loibl und Partner aus Regensburg. EEG-Experte Dr. Helmut Loibl stellte darin die Neuregelungen vor, die auch bestehende Biogasanlagen betreffen. Wir geben hier einen Teil der Fragen der Teilnehmer sowie die Einschätzung des Rechtsanwalts wieder.

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Kann die ausgeförderte Photovoltaik-Anlage anteilig für Eigenstrom genutzt werden?

Loibl:Ja, das hat sich im Vergleich zum Regierungsentwurf geändert. Jetzt darf man den Strom zur Selbstversorgung der Biogasanlage nutzen. Für den Rest, den Sie nicht nutzen können und ins Netz einspeisen, erhalten Sie den Jahresmarktwert in Höhe von ca. 3 ct/kWh.

Bis 30 kW ist eine Anlage bei der Eigenstromversorgung von der EEG-Umlage befreit. Werden Solarstrom und BHKW-Strom zur Versorgung der Biogasanlage getrennt betrachtet?

Loibl: Ja, es sind unterschiedliche Anlagen und jede Anlage wird für sich betrachtet.

Wenn ich bei einer flexiblen Anlage in der zweiten Vergütungsperiode nur für künftig 45 % der installierten Leistung eine Vergütung erhalte: Kann ich den Rest der Gasmenge in einer Biogasaufbereitungsanlage nutzen?

Loibl: Ja, das ist möglich. Wenn Sie im Ausschreibungsverfahren einen Zuschlag bekommen, müssen Sie innerhalb von 3 Jahren in die neue Vergütungsperiode wechseln. Sobald Sie die erste kWh eingespeist haben, bekommen Sie die Sicherheiten wieder, die Sie hinterlegen mussten. Und ab dem Moment hat man keine Pflicht mehr zur Stromeinspeisung; theoretisch könnten Sie das BHKW abstellen. Dann können Sie auch eine Gasaufbereitung ergänzen und je nach Preissituation Strom und Wärme produzieren oder das Gas in die Aufbereitung geben. Wer aber den Flexzuschlag möchte, muss 1000 Stunden im Jahr mindestens 85 % der installierten Leistung einspeisen.

Hinweise zum Neuanlagenstatus

Kann eine Altanlage auch zur Neuanlage werden?

Loibl: Damit der Neuanlagenstatus anerkannt wird, müssten Sie so viel investieren wie in den Neubau einer kompletten Anlage. Sie könnten natürlich die alte Anlage abreißen und neu bauen. Das ist aber nicht sinnvoll. Sie können besser zu der bestehenden Anlage ein Satelliten-BHKW an einer Wärmesenke ergänzen. Dieses das zählt wie eine Neuanlage.

Kann ich eine 100 kW-Gülleanlage 2021 auf einem bestehenden Anlagenstandort errichten?

Loibl:Da gibt es Hürden. Sie dürfen maximal 150 kW am gesamten Standort installiert haben. Da darf keine zweite Anlage stehen. Sonst haben Sie zwei Probleme: Man kriegt keine Genehmigung als Landwirt, weil Sie nur für eine Biogasanlage eine Privilegierung bekommen. Punkt 2: Wenn die Anlagen zu dicht stehen, werden die Leistungen zusammengerechnet. Dann haben Sie über 150 kW Leistung und kriegen gar nichts mehr.

Kann ich eine Post-EEG-Anlage in eine neue Gülleanlage überführen und welche Rahmenbedingungen müssen beachtet werden?

Loibl:Dazu soll es eine Verordnung geben. Vielleicht wird man das relativ problemlos machen können, wenn der Gesetzgeber bzw. das Wirtschaftsministerium als Verordnungsgeber eine entsprechende Lösung anbietet. Wenn man eine neue Güllekleinanlage haben will, dann müssen Sie im Prinzip die alte Anlage abreißen. In der Praxis wird das nicht ganz so streng gesehen. Wir klären das regelmäßig mit den Netzbetreibern ab. Meistens ist noch ein Behälter da, der technisch in Ordnung ist und die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt wie Leckageerkennung usw. Den können Sie dann weiter nutzen. Dann bauen Sie noch einen Behälter und ein kleines BHKW dazu und können so den Neunanlagenstatus erreichen. Das haben wir mehrfach bei einzelnen Netzbetreibern umgesetzt. Wichtig zu wissen: Es ist eine erhebliche Investition von mindestens 300.000 € nötig, wie die Praxis zeigt. Dafür gibt es dann allerdings 20 Jahre Förderung.

Wenn ich am Ende des EEG die BHKW abbaue und eine Woche später neue BHKW erstelle, hab ich dann 20 Jahre Laufzeit für eine Neuanlage mit Flexzuschlag und neuer Vergütung?

Loibl:Nein, das geht nicht. Man muss sich das bildlich so vorstellen: Sobald das BHKW oder die Biogasanlage in Betrieb genommen ist, klebt auf allen Komponenten das Inbetriebnahmejahr. Der Wechsel des BHKW reicht dazu nicht aus. Das funktioniert nur, wenn man alles wegreißt und man so viel investiert wie in eine Neuanlage. Eine Lösung wäre auch hier der Satellitenstandort. Wenn das BHKW 500 m weg an einer Wärmesenke steht, funktioniert das.

Intensivseminar am 10. Februar

Weitere Fragen und Antworten bringen wir im zweiten Teil morgen. Wenn Sie darüberhinaus Fragen zu Ihrer individuellen Situation stellen wollen, können Sie beim dreistündigen Intensivseminar von Dr. Helmut Loibl am 10. Februar 2021 von 14 bis 17 Uhr teilnehmen. Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeiten: https://datenundwissen.de/was-bringt-das-eeg-2021-fuer-die-biogasbranche-chancen-und-risiken-fuer-bestands-und-neuanlagen/

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