Die zum Jahresende 2020 verabschiedete Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2021) steht unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung der Europäischen Kommission. Hintergrund ist, dass seit 1. Januar 2021 die EEG-Umlage durch Mittel aus dem Bundeshaushalt stabilisiert wird. Dies stellt eine staatliche Beihilfe dar, die durch die EU-Kommission zu genehmigen ist. Davon sind fast alle relevanten Regelungen des EEG 2021 betroffen. „Brüssel hebt mit viel öffentlicher Aufmerksamkeit die klimapolitischen Ziele an. Die EU muss den Mitgliedsstaaten und Investoren daher jetzt die Flexibilität einräumen, diese Ziele zu erreichen“, erklärt Hermann Albers, Präsident Bundesverband WindEnergie deutlich. Es passe nicht, dass trotz klimapolitischer Zielverfehlung mit dem neuen Instrument von Mengenkürzungen und der fehlenden beihilferechtlichen Genehmigung nun rechtspolitische Unsicherheit bestehe. Dagegen sei eine Volumenanreizung, wie Brüssel und Berlin sie versprochen hätten, nötig.
Große Unsicherheiten in der Branche
„Die Situation führt zu erheblichen Unsicherheiten. Sowohl die überschaubare Anschlussförderung für Bestandsanlagen, die keine EEG-Förderung mehr erhalten, ist davon betroffen, als auch der Zubau über neue Ausschreibungen“, warnt Albers.
So liege der erste Ausschreibungstermin der Windenergie an Land inzwischen bereits 22 Tage zurück, ohne dass die Ergebnisse bislang veröffentlicht seien. Der unklare Zustand müsse schnell beendet werden. Die Bundesregierung müsse alles tun, um eine monatelange Hängepartie zu vermeiden.