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topplus EEG-Novelle

EEG 2021 könnte am 1. Januar in Kraft treten

Der Wirtschaftsausschuss hat den Weg frei gemacht für die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Viele wichtige Entscheidungen wurden aber auf 2021 vertagt.

Lesezeit: 7 Minuten

In seiner Sitzung am Dienstagabend stimmten die Abgeordneten des Wirtschaftsausschusses für den geänderten Entwurf der Bundesregierung zum Erneuerbare-Energien-Gesetz. Ebenso stimmten sie einem Entschließungsantrag zu. Darin sind Punkte enthalten, die erst Anfang nächsten Jahres geklärt werden sollen - etwa der weitere Ausbaupfad für erneuerbare Energien.

Zuvor hatten Abgeordnete von CDU/CSU und SPD wesentliche Änderungen an der Ursprungsversion des Gesetzes herausgestellt, die etwa dem Ausbau von Solarenergie und der besseren Akzeptanz von Windenergieprojekten dienen sollen. Mit einer Beteiligung von Kommunen von 0,2 Cent pro Kilowattstunde an Windenergieanlagen auf ihrem Gemeindegebiet würden solche Projekte mehr Zustimmung finden, sagte ein CDU/CSU-Abgeordneter. Ein Vertreter der SPD-Fraktion ergänzte, auch angrenzende Gemeinden könnten nun an den Erlösen aus der betreffenden Anlage beteiligt werden.

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Kritik der Opposition

Die Opposition kritisierte den Entwurf, wenngleich mit unterschiedlicher Motivation. Die AfD erneuerte ihre Kritik an der Energiewende als solcher. Ein Vertreter beklagte steigende Strompreise und eine zunehmende Versorgungsunsicherheit spätestens, wenn die letzten Kraftwerke ausgeschaltet würden. Die FDP hält das ohnehin bürokratieüberladene Gesetz für noch komplizierter und mahnte, die EEG-Umlage zu senken und generell Eigenverantwortung bei Stromerzeugung und -verbrauch zu stärken. Ein Vertreter der Linksfraktion sagte, Klimaneutralität bis 2050 reiche nicht, sondern müsse auf 2040 vorgezogen werden. Außerdem sei die Prognose für den Strombedarf zu niedrig angesetzt, woraus sich zu niedrige Ausbauziele für die erneuerbaren Energien ergäben. Die Grünen vermissten einen Aufbruch beim Klimaschutz. Was wirklich notwendig wäre, werde vertagt; Mieterstrom sei immer noch mit bürokratischen Hürden überladen.

Übergreifend kritisierten die Oppositionsfraktionen das Vorgehen, entscheidende Änderungen und den Entschließungsantrag erst kurz vor der Sitzung am Abend erhalten zu haben. Der Ausschuss fühle sich nicht ernst genommen, und schließlich sei die Notwendigkeit der anstehenden Novelle seit Monaten bekannt gewesen.

Der Gesetzentwurf, der zahlreiche Änderungen bei Fördergrenzen, Ausbaumengen und Neuregelungen auch für Energieträger wie Biomasse und Geothermie sowie Passagen zur Kraft-Wärme-Kopplung enthält, soll am heutigen Donnerstag den Bundestag und anschließend den Bundesrat passieren.

dena sieht wichtige Impulse

Die Deutsche Energie-Agentur (dena) begrüßt viele Punkte im derzeit vorliegenden Änderungsantrag zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Zwar konnten sich die Regierungskoalitionen auf einige tiefgehende Regelungen vorerst nicht einigen. Gleichzeitig werden jedoch im Rahmen eines Entschließungsantrags zentrale Forderungen der dena hinsichtlich der vier zentralen Aspekte für einen zukunftsfähigen Förderrahmen für erneuerbare Energien aufgenommen: innovationsfördernd, marktnah, europäisch und entbürokratisierend.

Hierzu zählen die besseren Rahmenbedingungen für einen marktgetriebenen Ausbau der Erneuerbaren durch Geschäftsmodelle wie z.B. PPA. Der Integration von Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Markt über PPA wird auch im Entschließungsantrag eine wichtige Rolle beigemessen.

Auch mit der Ü-20 Regelung für Wind an Land stellt die Bundesregierung kurzfristig sicher, dass funktionstüchtige Anlagen nicht überstürzt vom Netz genommen werden und ausreichend Zeit haben, eine marktnahe Lösung wie die avisierten Ausschreibungen oder PPAs zu finden. Darüber hinaus wird das Repowering als erstbeste Option etabliert, um Flächenpotenziale optimal zu nutzen.

Weiterhin ist im Entschließungsantrag die Senkung der EEG-Umlage auf null enthalten. Es soll ein Konzept bis zum Jahr 2021/2022 erarbeitet werden, das die schrittweise Absenkung der EEG-Umlage mit Hilfe eines haushaltsneutralen Finanzierungsmodells gewährleistet. Um die notwendige Entbürokratisierung zu erreichen, wäre ein kompletter Wegfall der EEG-Umlage wie vorgeschlagen zielführender.

Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der dena-Geschäftsführung, kommentiert: „Besonders für die Photovoltaik, aber auch für die Ausweitung des Mieterstroms, erwarte ich mir vom neuen EEG deutliche Impulse. Die Anhebung der Europäischen Klimaziele von 40 auf 55 Prozent CO2-Reduktion ist ein wichtiges Signal für die nationale Klimapolitik. Daher ist die im Entschließungsantrag vereinbarte Anpassung der nationalen Ausbaupfade ein notwendiger und wichtiger Schritt.“

Stärkung des Eigenverbrauchs

Ebenfalls positiv hervorzuheben ist laut dena, dass die Bundesregierung die Vorgaben der Erneuerbare-Energien-Richtlinie zum Thema Eigenverbrauch europakonform umsetzen wird und Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 30 kW im Umfang von 30 MWh von der EEG-Umlage befreit und somit den Eigenverbrauch stärkt.

Im Bereich des Mieterstroms sollen zukünftig auch Quartiersansätze ermöglicht werden und Mieterstrom von der Gewerbesteuer befreit werden. Diese Änderungen sind wichtige Impulse für weitere innovative Dach- oder fassadenintegrierte Anlagen. Problematisch in diesem Kontext sind allerdings die weiterhin hohen bürokratischen Hürden. Zu den fünf verschiedenen räumlichen Definitionen im Zusammenhang mit Mieterstrom kommt durch den unbestimmten Quartiersbegriff nun eine sechste hinzu.

Dass Betreiber von PV-Dachanlagen zwischen 300 und 750 kW zukünftig wählen können, ob sie an Ausschreibungen teilnehmen und den Strom nicht selbst verbrauchen oder aber für eine halbierte Festvergütung Eigenverbrauch nutzen können, macht den Markt insgesamt zwar flexibler für neue Geschäftsmodelle, allerdings besteht gleichzeitig die Gefahr ein funktionierendes nachfragegetriebenes Marktsegment auszubremsen.

Entschärfungen für Photovoltaik

Die im Entwurf noch vorgesehenen Regelungen für Bestands-Photovoltaik-Anlagen konnten dahingehend deutlich entschärft werden, so dass auf den Eigenverbrauchsstrom keine EEG-Umlage gezahlt werden muss. Das begrüßt der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne).

Ebenfalls entschärft werden konnte die Smart-Meter-Pflicht für 1 kW-Anlagen, die jetzt sowohl für Neu- als auch Bestandsanlagen erst ab 7 kW vorgesehen ist. Die Steuerung ist im Regelfall oberhalb 25 kW vorgesehen. Bei der geplanten Verordnung werde darauf zu achten sein. dass die Kosten der Anbindung und insbesondere der Steuerung von Erneuerbare Energien-Anlagen unter 25 kW in einem innovationsförderlichen Verhältnis zum Nutzen stehen, damit sich gute marktliche Lösungen entwickeln können, fordert der bne.

Wenig Positives für die Windenergie

Auf den allerletzten Drücker wurde noch eine Anschlussregelung für Windenergiebestandsanlagen beschlossen, die Bestandsanlagen vor der Stilllegung bewahren dürfte, allerdings in der Ausgestaltung auch das PPA-Segment schwächen könnte, erwartet der Verband. Manche Details sind hier noch offen und sollen erst später in einer Verordnung geregelt werden. Hier wird es laut bne u.a. darauf ankommen, die Marktintegration nicht zu behindern.

Leider wenig Positives gäbe es bei Windenergie-Neuanlagen. Erkannte Probleme wurden in den Entschließungsantrag ausgelagert. Problematisch sei ebenfalls, dass die Bundesnetzagentur das Volumen von Ausschreibungen kürzen muss, in denen sich eine Unterzeichnung abzeichnet. Es greife zwar eine Nachholungsregel, die eine Nachholung aber nicht vor 2024 vorsehe. Zudem seien Länderverpflichtungen hinsichtlich des jährlichen Monitorings verfügbarer Flächen herausgefallen, bedauert der bne.

Auch der Bundesverband Windenergie (BWE) befürchtet, dass das dabei entwickelte komplexe Instrument für den Weiterbetrieb von Altanlagen in der Praxis nicht helfen wird. „Insoweit müssen wir weiter darauf setzten, dass sich der Weiterbetrieb über die Direktvermarktung eigene Wege schafft“, sagte BWE-Präsident Hermann Albers.

Kritik des Mittelstandes

Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft lehnt den Kompromiss der Koalition ab. Auch wenn einige der drängendsten Probleme, wie z.B. die Stilllegung kleinerer PV-Anlagen oder die Stilllegung ausgeförderter Anlagen, fürs erste behoben werden, ist der Vorschlag für eine echte Belebung des Ausbaus der Erneuerbaren zu kurz gedacht. Wichtige Aspekte, wie die Abschaffung der Personenidentität beim Eigenverbrauch und die Doppelbelastungen von Speichern, werden in dem Entwurf nicht behandelt.

Förderung der Agri-Photovoltaik

Auch, wenn Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller den Entwurf in großen Teilen als mutlos kritisiert, begrüßt er die neue Förderung innovativer Technologien. Agri-Photovoltaik-Anlagen oder schwimmende Photovoltaik sollen künftig in eigenen Ausschreibungen erprobt werden. „Das ist wenigstens ein Anfang, um beispielsweise mit Agri-PV die Erzeugung von Sonnenstrom sowie Obst und Gemüse auf der gleichen Fläche verlässlich und in größerem Maßstab zu ermöglichen“, sagt er.

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