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EEG-Novelle

EEG-Anhörung im Wirtschaftsausschuss

In einer öffentlichen Anhörung im Bundestag machen Sachverständige auch von Fachverbänden heute deutlich, wo sie beim Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Änderungsbedarf sehen.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Wirtschaftsausschuss des Bundestags hat heute Sachverständige zu einer öffentlichen Anhörung zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geladen, darunter Sandra Rostek, die als Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie die Anliegen der Branche vertritt. In einer Vorab-Stellungnahme betonen die Bioenergieverbände, dass das EEG 2021 die Vorgaben für die Bioenergie aus dem Klimaschutzprogramm nun konsequent umsetzen muss.

Forderungen der Bioenergiebranche

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Die Bioenergiebranche drängt darauf, ambitionierte Strommengenziele und Ausschreibungsvolumina direkt im Gesetz zu verankern sowie Regelungen für die Branche umzusetzen, die tatsächlich zum Erreichen der Ziele der Bundesregierung führen. Einerseits heiße das, sich jetzt für den Ausbau der Güllevergärung und eine praxistaugliche Flexibilisierung vor allem für die Holzenergie einzusetzen, andererseits bedeute dies auch, sich für eine Anhebung der dazugehörigen Gebotshöchstwerte stark zu machen. „Die Branche braucht jetzt ein deutliches Bekenntnis, dass die Bioenergie im erneuerbaren Energiesystem eine klare Perspektive hat. Das ist eine Voraussetzung für Investitionen, die besonders die Wertschöpfung im ländlichen Raum ankurbeln – und zwar nachhaltig“, erklärt Rostek.

Hohe Hürden beim Eigenverbrauch

Auch der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) hat seine Vorschläge bereits mehrfach gegenüber der Politik vorgebracht. „Wir fordern die Abgeordneten auf, dem Ausbau der Erneuerbaren Energien im Stromsektor neuen Schwung zu verleihen, um dem wachsenden Bedarf nach sauberem Strom für Industrieanwendungen oder Elektromobilität Rechnung zu tragen. Und auch die aus der EEG-Vergütung fallenden Ü20-Anlagen brauchen Perspektiven, sonst wird ein erheblicher volkswirtschaftlicher Schaden entstehen“, sagt BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter.

Der BEE kritisiert, dass weitere Hürden, zum Beispiel durch die Ausweitung der Smart-Meter-Pflicht bei kleinen PV-Anlagen, eingezogen und das PV-Dachsegment ab 500 kWp Ausschreibungen unterworfen werden sollen. Vorschläge für den Weiterbetrieb oder das Repowering von Windenergieanlagen lägen immer noch nicht auf dem Tisch, bei der Bioenergie drohe eine Südquote die Zahl zu realisierender Projekte weiter zu reduzieren und auch die Potenziale von Geothermie und Wasserkraft würden mit dem vorliegenden Entwurf nicht gehoben. „Auch die Eigenversorgung wird nicht ausreichend begünstigt, um Prosumern neue Anreize zu geben, wie es die EU-Erneuerbaren-Richtline vorsieht“, so Peter.

Problem der negativen Strompreise

Enttäuschend sei zusätzlich, dass weiterhin keine Lösung für das Problem der negativen Strompreisfenster in Sicht sei. „Hier kann eine Kompensation nicht ausreichend gegensteuern. Es bedarf der Erkenntnis, dass ganz grundlegende Parameter des Strommarktdesigns geändert und an den Bedürfnissen der Erneuerbaren Energien ausgerichtet werden müssen“, so Peter. „Solange die Rahmenbedingungen im Energiemarkt weiterhin erhebliche Marktverzerrungen zu Ungunsten der Erneuerbaren Energien enthalten, bleibt das EEG für die Energiewende von entscheidender Bedeutung. Wir erwarten von den Abgeordneten erhebliche Nachbesserungen, denn nur der Erneuerbare-Energie-Mix ist zukunftsfähig“, so Peter abschließend.

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