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EEG im Kabinett: Ein Entwurf, zwei Meinungen

Während Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier den EEG-Entwurf als „Zukunftssignal“ feiert, zweifelt die Branche, ob damit die Klimaschutz- und Energieziele erreicht werden.

Lesezeit: 5 Minuten

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier eingebrachte Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2021) verabschiedet. Ebenfalls im Kabinett verabschiedet wurde die Novelle des Bundesbedarfsplangesetzes mit Regelungen zum Ausbau der Stromnetze. Beide Gesetzentwürfe stehen im engen Zusammenhang. Denn der Erneuerbaren-Ausbau muss nach Ansicht des BMWi mit dem dafür notwendigen Netzausbau synchronisiert werden, damit der Strom vom Ort der Erzeugung zu den Verbrauchszentren transportiert werden kann.

Altmaier: "Klares Zukunftssignal"

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„Die EEG-Novelle 2021 setzt ein klares Zukunftssignal für mehr Klimaschutz und mehr erneuerbare Energien. Wir formulieren in der Novelle erstmals gesetzlich das Ziel der Treibhausgasneutralität noch vor dem Jahr 2050 für den in Deutschland erzeugten und verbrauchten Strom.“ Zugleich legt der Gesetzgeber die notwendigen Schritte fest, um das Ziel von 65 % erneuerbare Energien bis 2030 zu erreichen. Dazu schreibt die Bundesregierung die Ausschreibungsmengen für die einzelnen erneuerbaren Energien fest und gehe hierbei an den „oberen Rand der im Klimaschutzplan 2030 vorgesehenen Spannbreite“ – bei Photovoltaik sogar darüber hinaus. „Daneben erhöhen wir die Akzeptanz für den Erneuerbaren-Ausbau und ermöglichen eine finanzielle Beteiligung der Kommunen beim Ausbau von Wind an Land“, nennt Altmaier eine weitere Neuerung.

Das EEG 2021 und das Bundesbedarfsplangesetz werden jetzt in einem nächsten Schritt im parlamentarischen Verfahren im Bundestag und Bundesrat beraten. Ziel ist der Abschluss der Gesetzgebungsverfahren noch in diesem Jahr. Den Entwurf finden Sie hier.

Die Kernforderungen des Entwurfs

  • Der in Deutschland erzeugte und verbrauchte Strom soll schon vor 2050 treibhausgasneutral sein.
  • Zur Umsetzung der Beschlüsse des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung werden jährliche Ausschreibungsmengen für Wind an Land zwischen 2,9 und 5,8 GW, für Photovoltaik zwischen 1,9 bis 2,0 GW und für Biomasse in Höhe von 500 MW festgelegt.
  • Hinzukommen Photovoltaik- und Biomasse-Anlagen in der Festvergütung.
  • Die installierte Leistung bei Wind an Land erhöht sich damit von heute 54 GW auf 65 GW im Jahre 2026 und 71 GW im Jahre 2030. Die installierte Leistung von Photovoltaik erhöht sich von heute 52 GW auf 83 GW im Jahre 2026 und 100 GW im Jahre 2030. Sofern die Europäische Union im Rahmen der Umsetzung des Green Deal konkrete neue Ausbauziele für erneuerbare Energien beschließt, ist auch das EEG entsprechend anzupassen.Kommunen können künftig finanziell am Ausbau der Windenergie beteiligt werden. Ebenso werden die Anreize für Mieterstrom und die Rahmenbedingungen für Eigenstromerzeugung verbessert.
  • Die Förderkosten für Erneuerbare Energien werden durch verschiedene Einzelmaßnahmen (unter anderem Anpassung der Höchstwerte in Ausschreibungen, Erweiterung der Flächenkulisse für PV-Freiflächenanlagen) reduziert, es wird ein neues Ausschreibungssegment für große PV Dachanlagen geschaffen und durch Verlängerung und Aufstockung der Innovationsausschreibungen werden Impulse für Innovationen gesetzt).
  • Durch Anpassungen bei der Besonderen Ausgleichsregelung erhält die stromkostenintensive Industrie mehr Planungssicherheit bei zukünftigen EEG-Entlastungen.
  • Es werden verbesserte Anreize für neue Anlagentechnik, und bessere Steuerbarkeit der Anlagen (Smart-Meter-Gateway) gesetzt. Durch eine „Südquote“ für Wind an Land und Biomasse kommt es zu einer besseren Abstimmung zwischen Erneuerbaren-Ausbau und Netzausbau.
  • Der Regierungsentwurf enthält die Zusage, dass im weiteren Verfahren noch eine Regelung zur Befreiung grünen Wasserstoffs von der EEG-Umlage vorgelegt wird. Damit wird ein zentrales Element der nationalen Wasserstoffstrategie umgesetzt.
  • Ausgeförderte Anlagen erhalten übergangsweise die Möglichkeit, den Strom weiter über den Netzbetreiber vermarkten zu können und den Marktwert abzüglich der Vermarktungskosten zu erhalten. Die Vermarktungskosten reduzieren sich, wenn die Anlagen mit intelligenter Messtechnik ausgestattet werden.

Kritik der Branche

Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) fordert dagegen umfassende Nachbesserungen am Entwurf im weiteren parlamentarischen Verfahren. „Die Argumente aus der zeitlich sehr knapp bemessenen Verbändeanhörung fanden fast schon erwartungsgemäß kaum Berücksichtigung. Lediglich durch den Referentenentwurf neu geschaffene Hürden wurden teilweise wieder abgeschwächt“, kritisierte BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter.

Weitere Kritikpunkte des Dachverbandes:

  • marginale Änderungen in den Ausbaupfaden dürften nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Bundesregierung weiterhin von einem unrealistischen Strombedarf ausginge.
  • Der Wegfall der Vergütung bei negativen Strompreisen soll jetzt zwar nicht, wie erst geplant sofort geschehen, sondern erst nach einer Stunde. „Doch auch das ist eine erhebliche und unsachgemäße Verschärfung der Situation“, kommentiert Peter.
  • Positiv sei die Aufnahme der BEE-Forderung, einen Kooperationsausschuss von Bund und Ländern einzurichten, die gemeinsam stetig die Erreichung der Ausbauziele prüften.
  • Auch die Anschlusslösung für Wind Onshore Ü20-Anlagen bis Ende 2021 im Kontext der Corona-Pandemie sei ein Schritt in die richtige Richtung. Dieser greife aber zu kurz, eine Lösung für 2 bis 3 Jahre sei nötig.
  • Statt einer stufenweise Absenkung auf 100 kWp im Solarbereich solle zwar nur auf 500 kWp abgesenkt werden. Allerdings ist auch diese Absenkung abzulehnen. So drohe weiterhin für rund 30 % des bisherigen Solardach-Marktes die Teilnahme an Ausschreibungen und damit ein Markteinbruch.
  • Für die Bioenergie enthält der aktuelle Entwurf ein klares Signal, dass es für die Branche weitergeht und ihre Systemrelevanz erkannt wird. Besonders die Anhebung der Gebotshöchstwerte ist zu begrüßen. Trotzdem bestehe bei mehreren Regelungsdetails noch Klärungs- und Anpassungsbedarf.

"Basis für den Industriestandort"

„Wir befinden uns aktuell in einer herausfordernden Lage: Neben dem dringend erforderlichen Konjunkturschwung aufgrund der Corona-Pandemie wird auch der akute Handlungsbedarf durch die sich verschärfende Klimakrise immer größer“, so Peter. Das erfordere klare politische Maßnahmen, die nicht aufgeschoben werden dürfen. „Erneuerbaren Energien sind die tragende Säule im Energiemarkt, sind Klimaschützer Nr. 1 und Basis für einen zukunftsfähigen Industriestandort. Dem muss sich der Rechtsrahmen stellen. Das EEG bleibt daher für die Energiewende ein ganz entscheidendes Instrument, um die Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erreichen und die Anforderungen nach sauberer Energie aus der Industrie zu erfüllen erreichen“, machte Peter deutlich.

Der jetzige Entwurf habe sicherlich einige kleinteilige Hürden aus dem Referentenentwurf beseitigt, enthalte aber zu viele Hindernisse und Leerstellen. Damit entwerte der Entwurf seine positiven Ansätze wieder selbst und bleibe deutlich hinter den klima- und energiepolitischen Möglichkeiten zurück.

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