Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Maisaussaat Stilllegung 2024

topplus EEG im Bundestag

EEG-Novelle: Aufbruchstimmung oder Ausbaustopp?

Das parlamentarische Verfahren bei der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes hat begonnen. Von dem Gesetz hängt sehr viel ab, wie die Diskussion zeigt.

Lesezeit: 10 Minuten

Nur 30 Minuten dauerte die 1. Lesung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Bundestag, dann wurde der Gesetzesentwurf in den Wirtschaftsausschuss verwiesen. Doch zum Start des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens zeigten zahlreiche Verbände und Unternehmen, wo sie noch Nachbesserungsbedarf bei der Novelle sehen.

Ausbaupfade

Das Wichtigste zum Thema Energie freitags, alle 4 Wochen per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Vor dem Hintergrund der im Rahmen des Green Deals anstehenden Verschärfung europäischer Klimaschutzziele sind die zu Grunde gelegten Voraussetzungen längst überholt, weshalb statt des 65%-Ziels bis 2030 besser 75-80 % als Ziel formuliert und die Ausbaupfade für Erneuerbare Energien entsprechend angepasst werden sollten“, kommentiert Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energien (BEE) den Gesetzesentwurf. Allein für das 65%-Ziel sei ein jährlicher Zubau von mindestens 10 GW Photovoltaik, 4,7 GW Windenergie Onshore, 2 GW Windenergie Offshore, 600 MW Bioenergie und je 50 MW Geothermie und Wasserkraft nötig, für 75 bis 80% entsprechend mehr.

Auch Dr. Thomas E. Banning, Vorstandsvorsitzender der Naturstrom AG, sieht noch erheblichen Anpassungsbedarf: „Es ist gut, dass mit dem EEG die Klimaneutralität im Stromsektor schon vor 2050 festgeschrieben werden soll. Eigentlich bräuchten wir sogar schon bis 2035 mehr als 90 % erneuerbare Energien im Stromsystem - auch unter Berücksichtigung der neuen Aufgaben für Strom bei Mobilität und Wärmeversorgung.“ Aber selbst für das schwächere Regierungsziel seien die Ausbaupfade der verschiedenen Technologien viel zu niedrig angesetzt. Denn der prognostizierte Strombedarf, der den Ausbaupfaden zugrunde liegt, klammere die vermehrte Nutzung von Stromanwendungen wie Elektroautos, Wärmepumpen und Wasserstoff aus. „Nur mit deutlich mehr Photovoltaik- und Windenergie lässt sich unsere Wirtschaft dekarbonisieren und so auf nachhaltigen Erfolgskurs bringen“, sagt Banning.

Biogas

Bioenergieverbände wie der Fachverband Biogas und der Bundesverband Bioenergie sehen in dem EEG-Kabinettsentwurf ein wichtiges Signal für die Bioenergiebranche, dass es weitergehen soll. Allerdings sollte jetzt das 42-Terawattstunden-Ziel aus dem Klimaschutzprogramm 2030 direkt im Gesetz verankert werden. Damit hinge auch zusammen, dass die Ausschreibungsvolumina so angehoben würden, dass die Ziele auch erreicht werden können. Das bedeute ein notwendiges Ausschreibungsvolumen von 990 Megawatt (MW) pro Jahr, davon 840 MW im regulären Ausschreibungssegment und 150 MW im Ausschreibungssegment für hochflexible Biomethananlagen.

„Zudem ist die Anhebung der Gebotshöchstwerte um 2 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh), wie sie im Kabinettsentwurf steht, zwar begrüßenswert“, teilt Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie. Bestandsanlagen, insbesondere tausende kleinere, landwirtschaftliche Biogasanlagen, benötigen allerdings eine Erhöhung um 3 ct/kWh für den wirtschaftlichen Weiterbetrieb.

Weiterer Handlungsbedarf für den Bundestag sei beim Ausbau der Güllevergärung gegeben. Dazu gehöre vor allem eine Umstellung der Obergrenze der Sondervergütungsklasse auf 150 Kilowatt (kW) Bemessungsleistung und die Öffnung dieser Klasse für Bestandsanlagen. Ebenso müsse der Bundestag sich dafür einsetzen, dass diese Regelungen im Gesetz und nicht erst in einer nachgelagerten Verordnung getroffen würden.

Die Branche braucht jetzt verlässliche politische Rahmenbedingungen, damit die Biogas- und Biomethananlagen wirtschaftlich betrieben werden können, fordert Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrates. Dazu zählen:

  • Die Anpassung des Gebotshöchstwertes für Bestandsanlagen von 18,4 ct/kWh auch für Neuanlagen sowie eine Aussetzung der Degression.
  • Die Anhebung der Bemessungsleistung in den Sonderausschreibungen für hochflexible Biomethan-BHKW in den Südregionen auf 30 % und die Streichung der Degression von 1 %.
  • Die Anhebung des Ausschreibungsvolumens für Biomasse auf 800 MW/a.

„Sowohl mit der geplanten „Südquote“ als auch mit der Begrenzung des Einsatzes von Mais und Getreidekorn werden die mit dem Ausschreibungsverfahren für Biomasse klar formulierten wettbewerblichen Intentionen konterkariert“, kritisiert Hochi. Daher seien folgende Änderung am Gesetzentwurf für das EEG 2021 im parlamentarischen Verfahren unverzichtbar:

  • Die Abschaffung der „Südquote“ im Ausschreibungsverfahren.
  • Die Aufhebung der Einsatzstoffbegrenzung für die Nutzung von Mais und Getreidekorn für die Biogaserzeugung.

Strom aus Holz

Der Gesetzentwurf bedeutet Licht und Schatten für die Holzenergie. „Es freut uns, dass die Ausschreibungen für neue und bestehende Biomasseanlagen auch weiterhin fortgeführt werden. Ein Damoklesschwert für die Energieerzeugung aus Holz sind allerdings die geplanten Anforderungen an einen flexiblen Anlagenbetrieb, die im deutlichen Widerspruch zu dem Ziel einer Dekarbonisierung der Industrieprozesse stehen“, kritisiert Julia Möbus, Geschäftsführerin des Bundesverbandes der Deutschen Säge- und Holzenergie (DeSH).

Der Entwurf des EEG 2021 sieht vor, bei Anlagen mit fester Biomasse künftig nur noch 65 Prozent der erzeugten Strommenge zu vergüten. Diese Anlagen sollen künftig nur noch bedarfsgerecht einspeisen, wenn die Anteile von Wind- und Sonnenstrom gering sind. „Leider verkennt diese geplante Regelung jedoch vollkommen die technischen und wirtschaftlichen Grenzen eines flexiblen Anlagenbetriebs zur Versorgung industrieller Prozesse“, führt Möbus weiter aus.

In der Praxis werden in nahezu allen industriellen Anlagen mit fester Biomasse Reststoffe und Nebenprodukte genutzt, um durch Kraft-Wärme-Kopplung Strom und Wärme zu erzeugen. Die Wärme wird kontinuierlich für die Herstellung von Baustoffen oder Holzpellets benötigt und der Strom ins öffentliche Netz eingespeist. „Damit setzen diese Produktions- und Energieerzeugungsprozesse die Ziele der deutschen Energiepolitik zur Versorgung industrieller Prozesse durch erneuerbare Energie bereits auf vorbildliche Weise um. Wir appellieren daher dringend, von den geplanten Flexibilitätsanforderungen abzusehen. Denn sonst würde der Betrieb solcher Anlagen unmöglich gemacht, die gleichzeitig im Rahmen von Förderprogrammen neu angereizt werden sollen“, mahnt die DeSH-Geschäftsführerin.

Photovoltaik

Die Bundesregierung will den Eigenverbrauch nur mit Smart Metern erlauben – und das bereits ab einer Leistung von einem Kilowatt. Für Photovoltaik-Dachanlagen soll schon ab einer Größe von 500 kW ein Ausschreibungszuschlag zur Voraussetzung und zugleich jede Eigennutzung untersagt werden. „Das ist sowohl technisch wie ökonomisch unsinnig. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass hier ganz bewusst im Interesse großer Marktakteure erhebliche Felsbrocken in den Weg der Selbstversorgung wie auch aller kleinen dezentralen Aktivitäten gerollt werden“, analysiert Naturstrom-Vorstand Banning. Für ausgeförderte EEG-Anlagen würden hochkomplexe und viel zu teure Fernsteuerungsanforderungen gemacht, für die es noch nicht einmal die notwendige Technik gäbe. „Und über Bürgerenergieprivilegien redet schon gar keiner mehr. Warum will die Bundesregierung die Energiewende so kleinteilig steuern? Warum lässt sie nicht mehr Freiräume für dezentrale Erzeugung und Versorgungskonzepte?“, fragt er. Verbesserungsmöglichkeiten gäbe es hierfür etwa durch die Abschaffung der EEG-Umlage auf Eigenbedarf, höhere Untergrenzen und das Ermöglichen von Eigenbedarf bei den Solar-Dachausschreibungen, die Nutzung von Einspeiseprofilen statt Smart Metern bei Kleinstanlagen, Ausnahmeregelungen bei neuen EE-Projekten für Bürgerenergiegemeinschaften und die Entbürokratisierung von Mieterstrom.

Auch SPD-Politiker fordern in dem „Sozialdemokratischen Energiewendeappell“ Verbesserungen zum Weiterbetrieb Wie den Verzicht auf Smartmetern bei Anlagen unter 7 kW und Eigenverbrauchsumlagen. Außerdem sollte es Mindestabnahmepreise geben, z.B. 4 bis 5 ct/kWh bei Anlagen bis 30 kW bzw. 3 bis 4 ct/kWh bei Anlagen über 30 kW.

„Die EEG-Novelle kommt einem Frontalangriff auf den Mittelstand gleich. Wir lehnen vor allem den Ausschreibungszwang für kleinere Photovoltaik- Dachanlagen ab. Dieser mindert die Attraktivität von Investition in erneuerbare Energien in besorgniserregendem Maße“, sagt Mario Ohoven, Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW). Da große Anlagen kosteneffizienter hergestellt werden können, würden sie die Ausschreibungen gegen kleinere Anlagen immer gewinnen und somit die Fördermittel erhalten. Insbesondere Anlagen bis 1 MW eignen sich jedoch laut BVMW perfekt für den Eigen- und Direktverbrauch im produzierenden Gewerbe sowie für Industrie und Handel. Die Grenze für die Ausschreibungspflicht sollte deshalb auf 1 MW erhöht werden, was laut EU-Recht auch möglich ist.

Um den selbst produzierten Strom vor Ort unkompliziert nutzen zu können, müssten Eigen- und Direktverbrauch gleichgesetzt werden. Dadurch könnten auch andere Unternehmen in lokaler Nähe von den Photovoltaik-Anlagen profitieren. Zudem sollte kleineren Dachanlagen von 1 bis 5 MW eine gesonderte Ausschreibung ermöglicht werden, damit sie eine Chance auf Förderung bekommen, fordert der BVMW.

Der Betrieb und die Investition kleinerer Solarstromanlagen werde zudem durch unverhältnismäßige Vorgaben zum Messen und Regeln sowie durch die Belastung mit der EEG-Umlage derart künstlich verteuert, dass der Weiterbetrieb älterer Anlagen meist unattraktiv und Investitionen in neue Solaranlagen und Speicher ausgebremst werde, kritisiert Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft e. V. (BSW).

Auch die Errichtung neuer Solarparks treffe nach wie vor auf zahlreiche Restriktionen. „Anstatt die Energiewende in wirtschaftlich schwierigen Zeiten noch deutlich stärker als Konjunkturmotor zu nutzen, werde sie künstlich gedrosselt und ihr ein Korsett angelegt. Die auch in Corona-Zeiten gewaltige Investitionsbereitschaft in der Bevölkerung und Wirtschaft in die inzwischen preiswerte Solartechnik wird nur zu einem Bruchteil genutzt,“ so Körnig.

Windenergie

Zu den Themen Repowering und Weiterbetrieb werden im aktuellen EEG-Entwurf keine klaren Entscheidungen getroffen, kritisiert der Bundesverband Windenergie (BWE). Deutschland habe das Potenzial, der zentrale Markt für Repowering in Europa zu werden. Dafür sei eine nationale Repoweringstrategie nötig, die Genehmigungsverfahren strafft, erleichtert und beschleunigt und vor allem Bestandsflächen sichert. 70% der Windenergieanlagen, die in den kommenden fünf Jahren aus der EEG-Förderung fallen, stehen auf Flächen, die keinen Bestandsschutz oder bisher keine Fortschreibung erhalten haben. Die Länder sind gefordert, diese Flächen zu sichern und dabei die kommunale Leitplanung durch den Erhalt von bestehenden Bau- und Flächennutzungsplänen anzuerkennen, fordert der Verband. Ein Repoweringrecht in Bestandsflächen wäre hier eine mögliche Initiative von Seiten des Gesetzgebers. Um die Flächenplanung neu zu sortieren, muss eine zeitliche Basis geschaffen werden. Daher ist eine Überbrückungshilfe für Bestandsanlagen notwendig. Es gilt, Bestandsanlagen im System zu halten, bis die Repoweringvorhaben möglich sind.

Auch die SPD-Politiker fordern einen gesetzlichen Mindestpreis für den Weiterbetrieb. Außerdem wollen sie die schon länger geforderte De-Minimis-Regelung durchsetzen, bei der kleinere Windparks nicht am Ausschreibungsverfahren teilnehmen müssten.

Negative Strompreise

Der geplante Wegfall der Vergütung für erneuerbar erzeugten Strom bereits nach einer Stunde negativer Strompreise stellt nach Ansicht des BEE eine erhebliche und unsachgemäße Verschärfung der Situation dar. „Der § 51 war und ist nicht dazu geeignet, die Problematik negativer Strompreise zu lösen, zumal die erneuerbaren Energien nicht die Hauptverursacher der Zunahme von negativen Preisen am Strommarkt sind“, kommentiert BEE-Präsidentin Peter. Diese werde im Wesentlichen von konventionellen Kraftwerken verursacht und deswegen sie deren inflexible Fahrweise mit Pönalen zu belegen, nicht die erneuerbaren Energien, die heute schon die zentrale Säule des Strommarktes ausmachten und diesen über kurz oder lang ganz tragen würden.

Bürgerenergie

Energie- und Umweltverbände fordern auch eine Stärkung der Bürgerenergie. Nur mit einem ambitionierten Ausbau der erneuerbaren Energien und einer umfassenden Teilhabe der Bürger seien die Klimaziele der Bundesregierung und des Pariser Abkommens noch erreichbar, so der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) und das Bündnis Bürgerenergie (BBEn).

Um die Dringlichkeit ihrer Forderungen zu unterstreichen, versammelten sich Initiatoren und Erstunterzeichner des Appells „Klimapolitik als Bürgerbewegung gestalten“ vor dem Bundestag. „Das Ziel von 65 Prozent Erneuerbaren-Anteil bis 2030 ist weder mit dem Klimaschutzziel von Paris noch mit der erwarteten Anhebung der EU-Ziele vereinbar. 75 Prozent sind ein Muss. Dafür müssten die vorgesehenen Ausschreibungsmengen bei Solarenergie mindestens verdoppelt werden“, fordert Olaf Bandt, BUND-Vorsitzender. „Für die schnellstmögliche Umstellung auf 100 % erneuerbare Energien ist nicht nur die Ausbaugeschwindigkeit, sondern vor allem die Einbindung der Bürger essentiell“, ergänzt Marco Gütle, Referent für Politik beim Bündnis Bürgerenergie. Er fordert eine vollständige Umsetzung der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie. Diese fehle im bisherigen EEG-Entwurf fast in Gänze.

Weitere Informationen

  • Den Sozialdemokratischen Energiewendeappell finden Sie hier: energiewende-appell.de
  • Die gesamte Stellungnahme des BEE zum Referentenentwurf der EEG-Novelle finden Sie hier.

Mehr zu dem Thema

top + Zum Start in die Maisaussaat keine wichtigen Infos verpassen

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.