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EEG-Novelle: Das plant Altmaier

Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Referentenentwurf zum EEG vorgelegt. Die Branche hat auf den Wegfall aktueller Defizite gehofft. Stattdessen drohen neue Schikanen.

Lesezeit: 5 Minuten

Der seit Monaten erwartete Referentenentwurf der zum überarbeiteten Erneuerbare-Energien-Gesetz liegt vor. Darin packt das BMWi einige der Baustellen an, die seit langem bekannt sind. Beispiele dazu:

  • Der Ausbau der Windenergie soll von 2,9 Gigawatt (GW) im Jahr 2022 auf 5,8 GW im Jahr 2028 steigen.
  • Das Netzausbaugebiet bei der Windenergie soll wegfallen.
  • Der Bau von neuen Windrädern in Süddeutschland soll durch die Anpassung des Referenzertragsmodells und einer „Südquote“ stärker angeregt werden.
  • Bei der Bioenergie soll der Flex-Deckel wegfallen.
  • Neue, größere Holzheiz(kraft)werke und Bioabfallanlagen sollen mehr Zeit bekommen, um die Anlagen nach dem Ausschreibungsverfahren bauen zu können.
  • Es soll bundeseinheitliche Regeln bei der Kommunalbeteiligung geben.
  • Die Produktion von grünen Wasserstoff soll von der EEG-Umlage befreit werden.

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BEE: Ausbaupfade sind zu gering

Dem Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) geht der Entwurf aber längst nicht weit genug, um Klima- und Energiewendeziele zu erreichen. So würden 71 Gigawatt installierte Leistung von Windenergie an Land im Jahr 2030 nicht ausreichend, um den wachsenden Strombedarf zu decken. „Wir brauchen zudem auch die Erleichterung in den Genehmigungsverfahren und einen zügigen Neuanlauf der Flächenbereitstellung in den Ländern“, fordert BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter. Bei der Solarenergie seien sogar neue Schikanen geplant. So sollen beispielsweise neue Photovoltaiksysteme bei Betrieben nur noch gefördert werden, wenn diese Solarstrom nicht mehr anteilig selbst verbrauchen und zuvor erfolgreich an einer Auktion teilgenommen haben. „Andersherum wird ein Schuh daraus, indem die Eigenversorgung von Betrieben und Privatpersonen endlich gestärkt wird“, so Peter.

Bei der Bioenergie würde der vorgesehene Ausbaupfad sogar eine Halbierung des Bestands bedeuten, zumal nur 50 Prozent der Gebote einen Zuschlag erhalten sollen, wenn das Ausschreibungsvolumen nicht ausgeschöpft sei. Auch sei eine neue Ausschreibung für Südanlagen geplant, die nur 15 Prozent der Jahresstunden laufen dürften und es fehle eine neue Gülleklasse. Verschärfungen soll es auch bei negativen Strompreisen geben.

Erfreulicherweise sehe der Entwurf vor, die Annahme über den künftigen Bruttostromverbrauch mit dem Erfahrungsbericht 2023 neu zu evaluieren. „Diese grundsätzliche Erkenntnis begrüßen wir“, so Peter. Hier zeige sich, dass sich die Bundesregierung bei ihren eigenen Annahmen zur Entwicklung des Bruttostrombedarfs doch nicht so sicher sei. Der BEE hat bereits im vergangenen Jahr in seinem 2030-Szenario dargelegt, dass durch die zunehmende Sektorenkopplung der Strombedarf bis 2030 steige und eine Ökostromlücke von 100 Terawattstunden zu befürchten sei.

Bioenergie: Rückbau von Anlagen droht

Anspruch und Wirklichkeit klaffen in diesem Entwurf leider weit auseinander, zieht Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie, ein erstes Resümee im Namen des Fachverbandes Biogas, des Bundesverbandes Bioenergie und anderen Bioenergieverbänden. Der Entwurf bekenne sich zwar zu dem Ausbauziel für die Bioenergie aus dem Klimaschutzprogramm 2030 in Höhe von 8,4 GW die geplanten Ausschreibungsvolumina spiegelten dies aber nicht wider. Ganz im Gegenteil: So käme der gewollte, nötige Ausbau nicht zustande. „Was hier skizziert wird, ergibt vielmehr einen Abbaupfad, der weder Neubau anreizt noch den Bestand erhält, wie es eigentlich im Klimaschutzprogramm vorgesehen ist“, ärgert sich die Leiterin des Hauptstadtbüros. Da müsse unbedingt nachgebessert werden, sonst werde der Rückbau der Bioenergieanlagen verstärkt.

Die Bioenergieverbände kritisieren, dass nach derzeitigem Stand eine umfassende, sinnvolle Weiterentwicklung der Ausschreibungsbedingungen für Biomasse im EEG noch weitreichend fehle. Beispielsweise mangele es noch an einer Anhebung der Gebotshöchstwerte. Dieser Schritt sei dringend notwendig, um den wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen zu sichern. Auch die Mobilisierung der Güllevergärung, die ebenfalls im Klimaschutzprogramm vorgesehen ist, werde in keinster Weise angegangen.

BWE: Keine Perspektiven für Rewpowering und Altanlagen

Der Bundesverband Windenergie (BWE) sieht kritisch, dass die Herausforderungen zu Bestandsanlagen, Weiterbetrieb und Repowering ausgeklammert werden. Eine Repoweringstrategie fehle genauso wie eine angemessene Wertstellung von CO₂-freiem Strom aus Bestandsanlagen. „Hier braucht die Branche von der Politik klare Weichenstellungen“, fordert BWE-Präsident Hermann Albers.

BSW: Neue Bremsen

Der Ausbau der Photovoltaik (PV) müsse doppelt so schnell erfolgen wie von der Bundesregierung in ihrem aktuellen Klimaschutzprogramm 2030 geplant, erklärt der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW). Um den jährlichen PV-Zubau von derzeit jährlich rund 4 GW auf mindestens 10 GW zu beschleunigen, müssten insbesondere ungenutzte Gewerbedächer dabei noch deutlich stärker für die Sonnenstromernte mobilisiert werden als dies bislang der Fall sei.

Der BSW fordert die Bundesregierung deshalb auf, im Rahmen eines Solar-Beschleunigungsgesetzes die Bremsen für die inzwischen preiswerte Klimaschutztechnologie endlich zu lösen und auf weitere Bremsmanöver zu verzichten. Genau das Gegenteil drohe nun aber, falls die Pläne des Bundeswirtschaftsministeriums Realität werden sollten, den Eigenverbrauch von Strom von Gewerbedächern zu verbieten.

Der Deutsche Industrie und Handelskammertag (DIHK) stimmt mit dem BSW in einem Vermerk darin überein, dass ein Systemwechsel hin zu Ausschreibungen bei Solardächern die Investitionsbereitschaft von Unternehmen bremsen werde, anstatt sie zu beflügeln. Das belegen auch Erfahrungen des Nachbarlandes Frankreich. „Die französischen Solardach-Auktionen gelten als gescheitert und ein Investorenschreck. Sie sind regelmäßig unterzeichnet und dazu noch teuer. Der Förderbedarf liegt 20 Prozent über dem Deutschlands“, warnt BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig.

Mangelhafte Bürgerbeteiligung

Das auf Bürgerbeteiligungen spezialisierte Unternehmen eueco aus München sieht auch die geplante verpflichtende Teilhabe von Anrainerkommunen kritisch. Sie soll für eine verbesserte Akzeptanz für Windenergieanlagen sorgen. „Dieses Ziel droht sie zu verfehlen. Intransparente Geldgeschenke an die Kommunen sollen gemäß der derzeitigen Vorschläge das Allheilmittel der lokalen Teilhabe an Windparks werden. Die direkte Beteiligung der Menschen vor Ort wird hingegen ausgebremst“, kritisiert Josef Baur, Gründer von eueco und Experte für Bürgerbeteiligung.

Die gesamte Branche der erneuerbaren Energien appelliert an die Bundesregierung, den Bundestag und den Bundesrat im weiteren Verfahrensverlauf unbedingt Nachbesserungen vorzunehmen und die Wirklichkeit dem formulierten Anspruch anzupassen.

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