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Weiterer Rückschlag für Energiewende

EEG-Reparaturgesetz: Flexibilisierung von Biogas vor dem Aus

Die Biogasbranche wartet seit fast fünf Monaten auf die Korrektur des fehlerhaften Paragraphen im EEG 2021, wonach es für einige Betriebe keinen Flexzuschlag mehr gibt.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Bundeskabinett hat am Dienstag (27. April) den Entwurf einer „EEG-Reparatur“ beschlossen. Darin will der Gesetzgeber auch marginale Korrekturen am Investitionszuschuss für flexible Biogasanlagen vornehmen. Aus Sicht der Bioenergieverbände sind diese Anpassungen jedoch bei Weitem nicht ausreichend. „Die beschlossenen Änderungen beim Flexibilitätszuschlag für Biogasanlagen im zweiten Vergütungszeitraum sind nur Kosmetik, die das eigentliche Problem nicht lösen“, kritisiert Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie.

Lösung nur Anlagen mit Zuschlag

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Laut Entwurf sollen künftig nur jene Anlagen von dem Investitionszuschuss für die Bereitstellung flexibler Biogas-Leistung profitieren, die bereits vor Inkrafttreten des EEG 2021 an einer Ausschreibung teilgenommen haben. Mehrere tausend Anlagen, die erst an künftigen Ausschreibungen teilnehmen möchten, könnten weiterhin den Flexibilitätszuschlag nicht oder allenfalls nur anteilig erhalten. Damit ist ein Hauptanliegen der Branche nicht aufgegriffen worden. Die Wirtschaftlichkeit der Flexibilisierung von Biogas und damit auch der Weiterbetrieb tausender Anlagen stehen damit laut Fachverband Biogas vor dem Aus.

Flexzuschlag ist unerlässlich

Umso unverständlicher sei dies, da die Branche zweifelsfrei dargelegt habe, dass der Flexibilitätszuschlag für den Weiterbetrieb der Anlagen und die Deckung laufender, wiederkehrender und neuer Kosten über die Betriebsdauer hinweg absolut unerlässlich sei. „Die damals allzu hastig und unreflektiert ins EEG 2021 aufgenommene Regelung konterkariert die erklärten Ziele des Bestandserhalts und der Förderung der Flexibilisierung von Biogas, die mit der EEG-Novelle 2021 verfolgt wurden. Es ist fahrlässig, jetzt nicht die Chance zur Nachbesserung zu ergreifen“, mahnt sie.

Die Branche appelliert daher an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, das bevorstehende parlamentarische Verfahren für diese aus Sicht der Bioenergieverbände absolut zwingende Anpassung zu nutzen. Rostek: „Bundesweit haben wir für dieses Anliegen gerade seitens der Parlamentarier viel Unterstützung erfahren – jetzt ist die Gelegenheit zum Handeln.“

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