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Studie zu Umlagen und Abgaben

EEG-Umlage: Vorschlag für sinkende Strompreise

Mit einer Verdopplung der Stromsteuer ließe sich die EEG-Umlage aus Haushaltsmitteln finanzieren. Verbraucher würden 4,5 ct weniger für den Strom zahlen, zeigt eine Studie.

Lesezeit: 2 Minuten

Das kürzlich verabschiedete Konjunkturprogramm der Bundesregierung sieht eine Stabilisierung der EEG-Umlage durch Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt ab 2021 bei 6,5 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) Strom vor. In Summe ergeben EEG-Umlage und Stromsteuer somit 8,55 ct/kWh. In einer gemeinsamen Kurzstudie schlagen die Deutsche Energie-Agentur (dena), das Finanzwissenschaftliche Forschungsinstitut an der Universität zu Köln (FiFo) sowie die Stiftung Umweltenergierecht die Absenkung der EEG-Umlage auf null vor. Zur Gegenfinanzierung soll in Ergänzung zu den bereits auf den Weg gebrachten Maßnahmen zur Senkung der EEG-Umlage die Stromsteuer verdoppelt werden. Das gäbe auch dem Bundeshaushalt auf dem Weg zur Klimaneutralität eine verlässliche Perspektive. Für Unternehmen, die heute von Ausnahmen zur Zahlung der EEG-Umlage profitieren, sollen entsprechende Ausnahmetatbestände im Stromsteuergesetz geändert werden, um sicherzustellen, dass niemand durch die Veränderung schlechter gestellt wird als heute.

Absenkung des Strompreises

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Der Vorschlag der Kurzstudie setzt die Stromsteuer bis 2030 auf 4,1 dt und führt aufgrund der Absenkung der EEG-Umlage auf null zu einer Strompreissenkung von bis zu 4,5 ct/kWh. Nur durch diesen grundlegenden Umbau von EEG-Umlage und Stromsteuer sei es möglich, erhebliche Vereinfachungen im Energierecht zu erreichen, Unternehmen und Behörden vom Vollzugs- und Abwicklungsaufwand zu entlasten und damit weitere volkswirtschaftliche Vorteile zu erzielen.

Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der dena-Geschäftsführung: „Die EEG-Umlage ist eine Innovationsbremse und steht der Energiewende mit ihren vielfältigen Geschäftsmodellen im Weg. Die direkte und indirekte Nutzung des Stroms in den Sektoren Strom, Wärme, Mobilität und Industrie benötigt dringend eine Verschlankung des Regelwerks.“ Nur so ergäbe sich ein wirtschaftlicher Einsatz von zunehmend wichtiger werdenden Technologien und Energieträgern in der Energiewende wie zum Beispiel Wasserstoff und Speicher.

Vereinfachung in der Abwicklung

Weitergehende Reformschritte bei der Abgaben- und Umlagenstruktur würden der Energiewende ebenfalls Vorschub leisten. Mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz und den Maßnahmen des Konjunkturprogramms werde dem bereits mit Haushaltsmitteln entgegengewirkt. „Die Absenkung der EEG-Umlage auf null würde erhebliche Vereinfachungen mit sich bringen: für Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber, Stromlieferanten, Eigenversorger und stromintensive Unternehmen sowie für das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). 26 Paragrafen im aktuellen EEG 2017 könnten entfallen, weitere vereinfacht werden“, ergänzt Thorsten Müller, Vorsitzender des Stiftungsvorstandes der Stiftung Umweltenergierecht.

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