Das Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg hat gestern (09.05.2016) eine Klage der Bundesregierung gegen einen Beschluss der EU-Kommission abgewiesen. Diese hatte festgestellt, dass das Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) in der Fassung aus dem Jahr 2012 mit seinem umlagefinanzierten System eine staatliche Beihilfe ist. Dagegen hatte die Bundesregierung geklagt. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) will das Urteil jetzt eingehend auswerten und prüfen, ob ein Rechtsmittel eingelegt werden soll, was bei erstinstanzlichen Urteilen des EuG innerhalb von zwei Monaten möglich ist. Es kämen jetzt aber keine Erstattungsforderungen auf die Industrie zu.
Auch der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) hält die Folgen des Urteils für begrenzt, es habe keine Auswirkungen auf Anlagenbetreiber. Die geltende Gesetzgebung zur Förderung erneuerbarer Energien wäre von der EU-Kommission bereits als beihilfekonform bestätigt worden.
Wie der BEE erläutert, begründet das EuG sein Urteil im Wesentlichen mit der Befreiung stromintensiver Unternehmen von der EEG-Umlage, die als staatliche Beihilfe zu werten sei.
Das Gericht bestätigt weiterhin die Auffassung der Kommission, dass im EEG 2012 staatliche Mittel eingesetzt würden. Aus Sicht des BEE ist dieses Urteil jedoch nicht überzeugend. Es stehe in Widerspruch zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), indem es das EEG als staatliche Maßnahme darstellt. Das EEG werde von den Bürgern über die Stromrechnung direkt finanziert und nicht über staatliche Finanzmittel. Daher ist auch der BEE der Meinung, dass die Bundesregierung das Urteil anfechten sollte.