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Ein Drittel der Windbranchen-Unternehmen könnte verschwinden

Das neue EEG bedeutet wachsendes Risiko, geringere Margen und längere Kapitalbindung für Projektierer und Investoren im Bereich Windenergie, warnt das Beratungsunternehmen Sterr-Köln. Kleinere Projektentwickler sollten daher kooperieren.

Lesezeit: 4 Minuten

Im Januar 2017 ist das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2017) in Kraft getreten. Für Windkraftanlagen gelten nun neue Regeln: Der Ausbau wird gedeckelt, die Höhe der Förderung erfolgt außerdem nicht mehr über festgelegte Einspeisetarife, sondern per Ausschreibung.


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Die damit verbundene Kombination aus wachsendem Risiko, geringeren Margen und längerer Kapitalbindung werde kleinere Projektierer und Investoren vor große Herausforderungen stellen, befürchtet das Beratungsunternehmen Sterr-Kölln, das sich auf erneuerbare Energien und Energieeffizienz spezialisiert hat. Nicht nur, dass aufgrund des begrenzten Ausschreibungsvolumens Projekte in der Größenordnung von insgesamt rund 1.000 Megawatt pro Jahr auf der Strecke bleiben werden. .„In zwei bis drei Jahren könnten auch bis zu einem Drittel der heutigen Akteure vom Markt verschwinden“, schätzt Geschäftsführer Heribert Sterr-Kölln.


Der Windenergieexperte rät künftigen Betreibern von kleinen Windparks daher, sich zusammenzuschließen und mit Profis zusammenzuarbeiten, damit sie auch künftig erfolgreich am Markt teilnehmen können. 
Hintergrund: Bislang erreichte ein Projekt die Baureife und Finanzierungssicherheit in der Regel, wenn es die Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) bekam und die Grundstücke gesichert waren. Das sei mit dem EEG 2017 nicht mehr der Fall, so Sterr-Kölln. Jetzt kommt nach der Genehmigung die Ausschreibungsphase hinzu. „Dies birgt eine große, gewollte Unsicherheit und wird die Branche massiv verändern“, meint er weiter. 



Bei einer Ausschreibung schätzen die Investoren, mit welchem Preis sie mit Blick auf ihre Kosten und auf die Wettbewerber eine Chance auf einen Zuschlag haben können. Zur Ermittlung des Gebots müssten alle relevanten Faktoren ermittelt werden – die Kosten der Anlagen und der Installation, der Finanzierungsaufwand, die Zusatzkosten, der voraussichtliche Preis der Wettbewerber und vieles mehr. Das erhöhe die Komplexität und werde die Projektentwicklungsdauer deutlich verlängern.


Der Zusatzaufwand durch die Ausschreibung falle außerdem in eine frühere Projektentwicklungsphase, in der noch gar nicht feststehe, ob man letztlich den Zuschlag erhält. 
„Investoren und Projektentwickler müssen daher damit rechnen, dass sich nicht alle ihre Projekte realisieren lassen“, analysiert der Berater. Das werde zu Finanzierungsengpässen führen, weil Projektentwicklungen in der Regel aus Eigenkapital finanziert würden. Zumindest aber würden wegen der Ausschreibungsanforderungen die Kosten steigen und die Margen sinken. „Das erfordert ein gravierendes Umdenken bei jedem, der Projekte realisieren will“, erklärt Sterr-Kölln. 



Besonders kleinere Projektierer oder auch Bürgerenergiegesellschaften werde der höhere Aufwand personell und finanziell überfordern. Die vom Gesetzgeber gewährten erleichterten Bedingungen für Bürgergesellschaften würden hier nichts ausrichten können, ist sich Sterr-Kölln sicher. Anders als andere Bieter dürfen sie künftig auch ohne eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung an einer Ausschreibung teilnehmen. Das Problem dabei: Ohne das Vorliegen einer BImSch-Genehmigung sei eine belastbare Kalkulation der Kosten und eines Gebotes nicht möglich. „Von der Genehmigung hängt ab, welche Auflagen in einem Projekt erfüllt werden müssen, etwa aufgrund von naturschutzfachlichen Anforderungen – wie etwa Lärmvermeidung, den Schutz von Fledermäusen und Vögeln sowie die Errichtung von Ausgleichsflächen. Ohne eine BImSch-Genehmigung fehlen Informationen, die die Kosten wesentlich beeinflussen. "Keine Gesellschaft kann so kein seriöses Angebot abgeben“, so Sterr-Kölln.



Der Windkraft-Experte rät Kommunen und Bürgerenergiegesellschaften unter anderem vor dem Hintergrund der EEG-Novelle davon ab, größere Windpark-Projekte allein stemmen zu wollen. Denn zum einen fehle ihnen häufig die Erfahrung, zum gäbe es bei jedem Projekt das Risiko, das es scheitert. Das könne unter Umständen einen Verlust von mehreren Hunderttausend Euro bedeuten. Für eine Kooperation mit größeren Partnern spreche vor allem folgender Umstand: Von den Profis kommt die Finanzkraft und das rechtliche Know-how, von den Kommunen und Bürgergesellschaften die Akzeptanz vor Ort.

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